…bei einem vom Unternehmer für das Unternehmen angeschafften Gegenstand später ändern würden. Zur Begründung der Unternehmereigenschaft müsse die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen als klar erwiesen angesehen werden können. Der auf die Vermietung gerichtete Entschluss des Steuerpflichtigen müsse klar und eindeutig…
…noch nicht deren Werbungskostencharakter. Es müsse die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden können. Der auf die Vermietung gerichtete Entschluss müsse nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - vgl. VwGH 26.7…
…damit der Vorsteuerabzug vor Erzielung von Einnahmen gewährt werden könne, die Vermietungsabsicht in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag finden oder aus sonstigen, über die Absichtserklärungen hinausgehenden Umständen mit ziemlicher Sicherheit feststehen. Bei Vorbereitungshandlungen, die ihrer Art nach sowohl zur unternehmerischen als auch zur privaten Verwendung bestimmt…
…typische Vorbereitungshandlung für eine künftige, im Vermieten von einzelnen Räumlichkeiten gelegene unternehmerische Tätigkeit, als die Absicht der künftigen Vermietung nicht in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden habe und auch nicht aus sonstigen, über die Absichtserklärung hinausgehenden Umständen mit ziemlicher Sicherheit feststehe, dass eine anteilige Vermietung…
… dh. die Vermietungsabsicht habe bereits 1999 in einer bindenden Vereinbarung - und nicht nur in einer reinen Absichtserklärung - ihren Niederschlag gefunden, lediglich die Mitteilung an das Finanzamt sei übersehen worden. Zur Begründung des Finanzamtes, dass eine ernst gemeinte Vermietungsabsicht bereits in den Einkommensteuererklärungen 1999 bis 2002…
… 2 Abs. 1 UStG 1994 erzielt. Dies müsse entweder durch bindende Vereinbarungen ihren Niederschlag finden oder es müsse aus sonstigen über die Absichtserklärung hinausgehenden Umständen die zukünftige Vermietung mit Sicherheit feststehen. Die Sicherheit für die zukünftige Vermietung sei im vorliegenden Fall gegeben, da von vorn…
…stehenden - Auffassung festhalte. Bei der vorliegenden Art der Vermietung an ständig wechselnde Mieter könne nicht gefordert werden, die Vermietungsabsicht durch bindende Vereinbarungen nachzuweisen. Die Möglichkeit einer Privatnutzung sei auszuschließen, da sich das Objekt in unmittelbarer Nähe des von den Bw. geführten Hotels und des von…
…In diesem Beschwerdepunkt geht die Beweisführung des Bf. über die Behauptungsebene nicht hinaus. Das Vorliegen von bindenden Vereinbarungen wurde nicht einmal behauptet, es wurden keine solchen vorgelegt. Auch liegen keine (nach außen in Erscheinung getretenen) Absichtserklärungen aus dem relevanten Zeitraum (Zeitpunkte der jeweiligen Zahlungen) vor…
…vom Finanzamt Österreich nicht anerkannt. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die spätere Einnahmenerzielung durch bindende Vereinbarungen oder sonstige über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände zweifelsfrei nachgewiesen werden müsse. Gegen diese Beschwerdevorentscheidung richtete sich der rechtzeitig eingebrachte Vorlageantrag. Mit Vorlagebericht vom 2. Oktober 2023 legte die…
…ausreichen, auch nicht die Möglichkeit zur Einkunftserzielung. Vielmehr müsse die ernsthafte Absicht, hinkünftig positive Einkünfte erzielen zu wollen, durch bindende Vereinbarungen oder über Absichtserklärungen hinausgehende Umstände als klar erwiesen anzusehen sein (VwGH 7.10.03, 2001/15/0085), 31.3.04, 2003/13/0151). Der…
…Leistung fehle dem Bf die Unternehmereigenschaft, weil Voraussetzung für den Vorsteuerabzug die nachweisbare und klare Vermietungsabsicht sei, die sich durch bindende Vereinbarungen oder sonstige über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände manifestieren müsse. Fünf mit Dezember 2019 datierte Mietanbote reichten nicht aus, diese Absicht für das Jahr…
…und leite sich aus dem Schriftverkehr ab, dass ab 2009 nur mehr der Verkauf der Liegenschaft angeboten werde. Als möglich erschien nur eine Verwertung im Jahr 2008 im Rahmen eines Revitalisierungsprojektes. Bindende Vereinbarungen lägen nicht vor, sondern unverbindliche Anbote, auf welche Absagen erfolgten oder keine…
…anzusehen ist. Eine bloß behauptete, nicht nach außen getretene Vermietungsabsicht genügt dafür nicht. Vielmehr sind bindende Vereinbarungen oder sonstige, über Absichtserklärungen hinausgehende Umstände für eine Anerkennung des Werbungskostencharakters erforderlich. Dazu ist die nach außen in Erscheinung getretene Vorgangsweise des Abgabepflichtigen daraufhin zu untersuchen, ob sie…
…Gebäudes Entgelte erzielt werden, reicht die bloße Erklärung, ein Gebäude vermieten zu wollen, nicht aus. Die Absicht der Vermietung eines Gebäudes muss in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag finden oder aus sonstigen, über die Erklärung hinausgehenden, Umständen „mit ziemlicher Sicherheit“ feststehen. Derjenige, der einen Vorsteuerabzug vornimmt…
…aus, um als Änderung der Verhältnisse betreffend den Vorsteuerabzug angesehen zu werden, weil sie keine bindenden Vereinbarungen sind. Bei Gegenständen des Umlaufvermögens ist die Berichtigung des Vorsteuerabzuges bei Änderung des Verwendungszwecks zeitlich unbeschränkt und in voller Höhe vorzunehmen (Doralt-Ruppe, Steuerrecht Bd I 9. Auflage…
…Einkommensteuerbescheide der Jahre 1994 bis 1997 schließen lassen. Für die Folgejahre begründete das Finanzamt das Fehlen der Unternehmereigenschaft des Bw. im Wesentlichen mit dem Mangel bindender Vereinbarungen und mit der langjährigen Dauer der in (weitgehender) "Eigenregie" durch den Bw. durchgeführten Sanierungsmaßnahmen. Sollte die Abgabenbehörde I…
…Herstellungskosten angefallen seien, seien erst 2006 geltend gemacht worden, da eine Vermietungstätigkeit erst im Jahr 2006 in bindenden Vereinbarungen nachgewiesen werden könne (siehe Hinweis auf Randziffer 195 UStR 2000 anbei). Dem Schreiben wurden Kopien der Rechnungen betreffend die Anschaffung der "Betriebsausstattung" angeschlossen. Das angeforderte Baugesuch…
…dass zum Zeitpunkt der Errichtung dieses Ferienhauses die Absicht künftiger Vermietung nicht erkennbar bzw. nicht dokumentiert und auch nicht objektiv nachweisbar gewesen sei. Es seien weder bindende Vereinbarungen noch sonstige, über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände vorgelegen, die auf eine ernsthafte Absicht künftiger Vermietungen schließen ließen…
…Bewirkens von Umsätzen erforderlich. Die ausgeübte Tätigkeit müsse ernsthaft auf die Erbringung von entgeltlichen Leistungen angelegt sein und dies müsse nach außen in Erscheinung treten. Da Vorbereitungshandlungen, also bindende Vereinbarungen, die als Nachweis für die Ernsthaftigkeit der Unternehmenstätigkeit anzusehen seien, nicht vorliegen, seien die geltend…
…es nach der Rechtsprechung erforderlich, dass die künftige Vermietung bereits durch bindende Vereinbarungen derart fixiert sei, dass mit Sicherheit davon ausgegangen werden könne, dass eine steuerpflichtige Vermietung erfolge. Da weder eine Schlussrechnung vorliege noch bindende Vereinbarungen über die Vermietung vorhanden seien, sei der Vorsteuerabzug nicht…