…nach Horn unter Aufrechterhaltung eines weiteren Wohnsitzes am Arbeitsort hat der Bw. nicht einmal behauptet. Ein solches Vorbringen würde in eklatantem Widerspruch zu dem auf Anerkennung eines berufsbedingten Doppelwohnsitzes gerichteten Anbringen des Bw. stehen. Demzufolge steht für die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht erwiesenen …
…Einnahmen geleistet werden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und nicht unter ein Abzugsverbot des § 20 fallen. Bei einem berufsbedingten Doppelwohnsitz sind sowohl die Kosten für Familienheimfahrten als auch die Aufwendungen für die Wohnung des Steuerpflichtigen am Dienstort (zB Miete, Betriebskosten) als Werbungskosten abzugsfähig (vgl. Doralt…
…nicht zugemutet werden kann. Anhaltspunkte dafür, dass der Bw. selbst an beiden Wohnsitzen eine unselbständige Tätigkeit ausübte und sich daraus die Notwendigkeit eines Doppelwohnsitzes ergab (berufsbedingter Doppelwohnsitz), lagen gegenständlich nicht vor. Wie nachstehend aufgezeigt wird, lagen im Hinblick auf die vom Bw. aufgezeigten privaten Umstände…
…ist jedenfalls dann beruflich begründet, wenn eine tägliche Heimkehr nicht zumutbar ist und der Steuerpflichtige selbst an beiden Wohnsitzen eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit ausübt und sich daraus die Notwendigkeit eines Doppelwohnsitzes ergibt (berufsbedingter Doppelwohnsitz). Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger…
…Das Finanzamt versagte die Anerkennung der Aufwendungen als Werbungskosten, weil die Ehegattin am Familienwohnsitz keine Einkünfte erziele und demnach die Voraussetzungen für einen berufsbedingten Doppelwohnsitz nicht vorlägen. Mit Berufung vom 8.7.2010 begehrte der Bw. das Pendlerpauschale in Höhe von € 3.372,00…
…für Familienheimfahrten steuerlich nicht berücksichtigt werden (VwGH 26.4.1989, 86/14/0030; VwGH 19.9.1989, 89/14/0100); die Aufwendungen sind nur dann abzugsfähig, wenn der Doppelwohnsitz (die doppelte Haushaltsführung) berufsbedingt ist (Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar Band I, § 16 Tz 220, § 4 Tz 346…
…gem. § 293b BAO berichtigten Einkommensteuerbescheide für 2000 und 2001 hervorgeht, stand diese Berufung in Widerspruch mit der völlig klaren Rechtslage betreffend Begrenzung der als Werbungskosten abzugsfähigen Kosten für Familienheimfahrten auf Grund eines berufsbedingten Doppelwohnsitzes (mit dem höchsten Pendlerpauschale). Dies konnte ohne nähere Erhebungen bzw. ohne…
…dem Steuerpflichtigen durch eine Berufsausübung höhere Kosten (= berufsbedingter Mehraufwand) entstehen, als sie ihm sonst im Vergleich mit anderen Steuerpflichtigen erwachsen würden (so auch Braito, RdW 1985, Seite 321). So dürfen die im Zusammenhang mit einem Doppelwohnsitz entstehenden Mehraufwendungen nach Lehre und Rechtsprechung dann steuerlich…
…dem Steuerpflichtigen durch eine Berufsausübung höhere Kosten (= berufsbedingter Mehraufwand) entstehen, als sie ihm sonst im Vergleich mit anderen Steuerpflichtigen erwachsen würden (so auch Braito, RdW 1985, Seite 321). So dürfen die im Zusammenhang mit einem Doppelwohnsitz entstehenden Mehraufwendungen nach Lehre und Rechtsprechung dann steuerlich…
…abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Entscheidungsgründe Im Zuge der Abgabe der Steuererklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 beantragt der Bw. in Zusammenhang mit seinem auch steuerlich anerkannten berufsbedingten Doppelwohnsitz (Eigentumswohnung mit Vor-, Wohn-…
…damit eine Verlegung des Familienwohnsitzes nicht zuzumuten. Bezüglich des Streitpunktes, welche der seitens des Bw. auf Grund des berufsbedingten Doppelwohnsitzes erklärten Aufwendungen in welchem Ausmaß als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, ist folgendes auszuführen: Soweit der Bw. zur Unterstützung seiner Rechtsmeinung auf die "LStR 2002" verweist…
…des Familienwohnsitzes nicht zuzumuten. Bezüglich des Streitpunktes, welche der seitens des Bw. auf Grund des berufsbedingten Doppelwohnsitzes erklärten Aufwendungen in welchem Ausmaß als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, ist folgendes auszuführen: Wie eine telefonische Rückfrage der Sacharbeiterin beim Bw. ergab (siehe dazu den Aktenvermerk vom 18…
…ist seine Gattin in Belgien als Lehrerin berufstätig. Der Berufungssenat geht daher von der Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung aus. Es können somit die Kosten für die doppelte Haushaltsführung dem Grunde nach als Betriebsausgaben abgezogen werden. Bei einem berufsbedingten Doppelwohnsitz sind auch die Kosten für Familienheimfahrten abzugsfähig…
…abzugsfähigen Aufwendungen eines berufsbedingten Doppelwohnsitzes gehört nicht die Haushaltsversicherung (vgl. Doralt, EStG, § 4 TZ 356). 4. Familienheimfahrten Anzumerken ist, dass in der erstinstanzlichen Entscheidung die Kosten der Familienheimfahrten scheinbar übersehen wurden. Die in der Berufungsvorentscheidung angestellten Überlegungen zu den Mehrkosten des Doppelwohnsitzes konnten keinesfalls für…
…in Kopie sowie eine Aufstellung der Werbungskosten betreffend den berufsbedingten Doppelwohnsitz. Mit Bescheid vom 14. September 2007 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2006 in der Höhe von € 10.547,23 fest, wobei es die Aufwendungen für den Doppelwohnsitz als Werbungskosten anerkannte…
…Wien unterhalten wird. Kosten für Familienheimfahrten bzw. für einen berufsbedingten Doppelwohnsitz liegen daher schon begrifflich nicht vor. Übersiedlungskosten im Zusammenhang mit der Verlegung des Wohnsitzes der Ehegattin aus privaten Gründen (Heirat, Zuzug) sind als Kosten der Lebensführung nicht abzugsfähig. Beilage: 1 Berechnungsblatt Wien, am 18…
…91/14/0227, 1996, 188). Zum berufsbedingten Doppelwohnsitz siehe § 4 Tz 346 ff. Die tatsächlich und überwiegend genutzte Wohnung war meine Wohnung in Adr., X-Rep.. Das geltend gemachte Pendlerpauschale in der Höhe von ATS 34.560,00 / € 2.421,00 ist daher zu…
…ZMR Abfrage nie einen Nebenwohnsitz begründet hat) sind daher lt. Ansicht der BP Kosten der Lebensführung, da es sich um keinen berufsbedingten Doppelwohnsitz handelt, sondern die weit entfernte Privatwohnung in H. aus privaten Gründen unterhalten wird. Erpressung Wie bereits im BP Bericht angeführt wurde in…
…Tanken, Aufwandsentschädigung und Jause für drei Helfer) im Zusammenhalt mit der - seitens der I. Instanz außer Streit gestellten - beruflichen Bedingtheit des Doppelwohnsitzes als Werbungskosten abzugsfähig. B) Bei einem berufsbedingten Doppelwohnsitz sind die Aufwendungen für die Wohnung am Dienstort als unvermeidbare Mehraufwendungen abzugsfähig (Doralt, Einkommensteuergesetz Kommentar…
…Familienwohnsitz nachvollziehbar und verständlich sind, können diese keine steuerliche Anerkennung der hierdurch verursachten Aufwendungen zur Folge haben. 5.) Bei einem berufsbedingten Doppelwohnsitz sind insbesondere die Aufwendungen für die Wohnung des Steuerpflichtigen am Beschäftigungsort (zB Miete) sowie die Kosten der Familienheimfahrt abzugsfähig. Aufwendungen für Familienheimfahrten finden…