…nach Horn unter Aufrechterhaltung eines weiteren Wohnsitzes am Arbeitsort hat der Bw. nicht einmal behauptet. Ein solches Vorbringen würde in eklatantem Widerspruch zu dem auf Anerkennung eines berufsbedingten Doppelwohnsitzes gerichteten Anbringen des Bw. stehen. Demzufolge steht für die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht erwiesenen …
…erweist sich mit Rücksicht auf die Tatsache, dass der Bf. bereits seit 17 Jahren einen berufsbedingten Doppelwohnsitz in Wien unterhält, die gänzliche Kürzung des geltend gemachten Verpflegungsmehraufwandes als rechtmäßig (in diesem Sinne auch BFG 16.12.2015, RV/5100309/2014 - unter Verweis auf VwGH 24…
…1995, 93/13/0099)" [VwGH 24. März 2015, 2012/15/0074]. Unter Bedachtnahme auf die dargestellte Rechtslage konnte der Beschwerde aus nachstehenden Erwägungen kein Erfolg beschieden sein: Während die steuerliche Anerkennung des berufsbedingten Doppelwohnsitzes in Wien unbestritten ist, herrscht Streit darüber, ob der vom Bf…
…Einnahmen geleistet werden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und nicht unter ein Abzugsverbot des § 20 fallen. Bei einem berufsbedingten Doppelwohnsitz sind sowohl die Kosten für Familienheimfahrten als auch die Aufwendungen für die Wohnung des Steuerpflichtigen am Dienstort (zB Miete, Betriebskosten) als Werbungskosten abzugsfähig (vgl. Doralt…
…ist davon auszugehen, dass die Einkünfte der Ehefrau in Höhe von € 14.976,15 im Streitjahr 2021 nicht vernachlässigbar sind (vgl wiederum VwGH 20.04.2004, 2003/13/0154; Hammerl, Berufsbedingter Doppelwohnsitz: 2.200-Euro-Grenze überholt, RdW 2004, 756; Kofler, Die steuerliche Berücksichtigung…
…Bf. nicht vernachlässigbar, weil sie deutlich über einem Zehntel der Einkünfte des Bf. liegen (vgl. wiederum VwGH 20.04.2004, 2003/13/0154; Hammerl, Berufsbedingter Doppelwohnsitz: 2.200-Euro-Grenze überholt, RdW 2004, 756; Kofler, Die steuerliche Berücksichtigung der doppelten Haushaltsführung, taxlex 2008, 8 (11)…
…dann nicht vernachlässigbar, wenn sie jedenfalls deutlich über einem Zehntel der Einkünfte des Bf. liegen (vgl. wiederum VwGH 20.04.2004, 2003/13/0154; Hammerl, Berufsbedingter Doppelwohnsitz: 2.200-Euro-Grenze überholt, RdW 2004, 756; Kofler, Die steuerliche Berücksichtigung der doppelten Haushaltsführung, taxlex 2008, 8 …
…Euro; die Einkünfte der Ehefrau liegen jedenfalls deutlich über einem Zehntel der Einkünfte des Bf. liegen (vgl. wiederum VwGH 20.04.2004, 2003/13/0154; Hammerl, Berufsbedingter Doppelwohnsitz: 2.200-Euro-Grenze überholt, RdW 2004, 756; Kofler, Die steuerliche Berücksichtigung der doppelten Haushaltsführung, taxlex 2008…
…Wohnsitz am Ort der Erwerbstätigkeit, dann sind die Aufwendungen für den zweiten Wohnsitz als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der zweite Wohnsitz (Doppelwohnsitz) beruflich bedingt ist. Bei einem berufsbedingten Doppelwohnsitz sind die Aufwendungen für die Wohnung des Steuerpflichtigen am Dienstort (z.B. Miete, Betriebskosten) sowie die Kosten…
…nicht zugemutet werden kann. Anhaltspunkte dafür, dass der Bw. selbst an beiden Wohnsitzen eine unselbständige Tätigkeit ausübte und sich daraus die Notwendigkeit eines Doppelwohnsitzes ergab (berufsbedingter Doppelwohnsitz), lagen gegenständlich nicht vor. Wie nachstehend aufgezeigt wird, lagen im Hinblick auf die vom Bw. aufgezeigten privaten Umstände…
…ist jedenfalls dann beruflich begründet, wenn eine tägliche Heimkehr nicht zumutbar ist und der Steuerpflichtige selbst an beiden Wohnsitzen eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit ausübt und sich daraus die Notwendigkeit eines Doppelwohnsitzes ergibt (berufsbedingter Doppelwohnsitz). Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger…
…Das Finanzamt versagte die Anerkennung der Aufwendungen als Werbungskosten, weil die Ehegattin am Familienwohnsitz keine Einkünfte erziele und demnach die Voraussetzungen für einen berufsbedingten Doppelwohnsitz nicht vorlägen. Mit Berufung vom 8.7.2010 begehrte der Bw. das Pendlerpauschale in Höhe von € 3.372,00…
…für Familienheimfahrten steuerlich nicht berücksichtigt werden (VwGH 26.4.1989, 86/14/0030; VwGH 19.9.1989, 89/14/0100); die Aufwendungen sind nur dann abzugsfähig, wenn der Doppelwohnsitz (die doppelte Haushaltsführung) berufsbedingt ist (Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar Band I, § 16 Tz 220, § 4 Tz 346…
…gem. § 293b BAO berichtigten Einkommensteuerbescheide für 2000 und 2001 hervorgeht, stand diese Berufung in Widerspruch mit der völlig klaren Rechtslage betreffend Begrenzung der als Werbungskosten abzugsfähigen Kosten für Familienheimfahrten auf Grund eines berufsbedingten Doppelwohnsitzes (mit dem höchsten Pendlerpauschale). Dies konnte ohne nähere Erhebungen bzw. ohne…
…des Beschwerdeführers in Österreich zu sehen sind. Aus dieser Sicht liegen ausschließlich Aufwendungen vor, die durch die Tätigkeit in Österreich und dem erforderlichen Doppelwohnsitz und somit durch die Erzielung von (steuerpflichtigen) Einnahmen veranlasst waren. Der Ansicht des Finanzamtes, dass diese Aufwendungen nicht durch die Erzielung…
…dem Steuerpflichtigen durch eine Berufsausübung höhere Kosten (= berufsbedingter Mehraufwand) entstehen, als sie ihm sonst im Vergleich mit anderen Steuerpflichtigen erwachsen würden (so auch Braito, RdW 1985, Seite 321). So dürfen die im Zusammenhang mit einem Doppelwohnsitz entstehenden Mehraufwendungen nach Lehre und Rechtsprechung dann steuerlich…
…dem Steuerpflichtigen durch eine Berufsausübung höhere Kosten (= berufsbedingter Mehraufwand) entstehen, als sie ihm sonst im Vergleich mit anderen Steuerpflichtigen erwachsen würden (so auch Braito, RdW 1985, Seite 321). So dürfen die im Zusammenhang mit einem Doppelwohnsitz entstehenden Mehraufwendungen nach Lehre und Rechtsprechung dann steuerlich…
…abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Entscheidungsgründe Im Zuge der Abgabe der Steuererklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 beantragt der Bw. in Zusammenhang mit seinem auch steuerlich anerkannten berufsbedingten Doppelwohnsitz (Eigentumswohnung mit Vor-, Wohn-…
…damit eine Verlegung des Familienwohnsitzes nicht zuzumuten. Bezüglich des Streitpunktes, welche der seitens des Bw. auf Grund des berufsbedingten Doppelwohnsitzes erklärten Aufwendungen in welchem Ausmaß als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, ist folgendes auszuführen: Soweit der Bw. zur Unterstützung seiner Rechtsmeinung auf die "LStR 2002" verweist…
…des Familienwohnsitzes nicht zuzumuten. Bezüglich des Streitpunktes, welche der seitens des Bw. auf Grund des berufsbedingten Doppelwohnsitzes erklärten Aufwendungen in welchem Ausmaß als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, ist folgendes auszuführen: Wie eine telefonische Rückfrage der Sacharbeiterin beim Bw. ergab (siehe dazu den Aktenvermerk vom 18…