…Instanz in der Berufungsvorentscheidung zur Liebhaberei nichts entgegenzusetzen hatte, wenn er im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde erster Instanz dazu keine Einwendungen erhob, sondern nur auf die Betriebsausgabeneigenschaften verwies. Es ergibt sich jedoch aus der Systematik des Einkommensteuergesetzes, dass bei Fehlen…
…von der Liebhabereifrage zu unterscheiden und dieser insofern vorgelagert, als sich bei Verneinung der Betriebsausgaben- bzw. Werbungskosteneigenschaft die Liebhabereifrage nicht mehr stellt. In einem derartigen Fall kann somit auch kein Anlaufzeitraum iSd § 2 Abs. 2 vorliegen (Wiesner/Grabner/Wanke, EStG 1988, 11. GL, LiebhabereiV 1993…
…95/13/0004). Keiner dieser drei Punkte ist im Fall der Bw erfüllt, weshalb sich alternativ aus diesem Grund die Zurechnung der Mieteinnahmen an LP ergebe. Die Frage der Liebhaberei stellt sich bei der Bw nicht. Zum Schulden der Umsatzsteuer infolge Rechnungslegung wird auf unten…
…dass die Familiendienste der Erfüllung familiärer Beistands- und Mitwirkungspflichten gelten, und es wird familienhafte Mitarbeit oder Mitarbeit aus Gefälligkeit angenommen. Ein solches bloß familienhaftes Tätigwerden führt beim Leistenden einerseits zu keinen Betriebsausgaben oder Werbungskosten (Akt der Einkommensverwendung, der bei Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens unberücksichtigt bleiben…
…folgende Vermietung der Gasthauseinrichtung an die Ehegatten H der Berufungswerber sein Streben nach Gewinn entsprechend dokumentiert hat, so bleibt - nach den Vorgaben des Verwaltungsgerichtshofes - kein Raum Liebhaberei im steuerlichen Sinn anzunehmen. Die erklärten Verluste aus dieser Vermietungstätigkeit sind daher bei der Ermittlung der Einkommensteuer in…
…das Finanzamt dabei an: Entsprechend § 1 Abs. 2 LVO sei bei der Bewirtschaftung von Eigentumswohnungen grundsätzlich von Liebhaberei auszugehen. Bis zum Jahr 2004 habe die Berufungswerberin beim Objekt A ein Gesamtverlust von € -24.517,90 (1999 € - 3.398,86, 2000 € - 5280 ,00…
…die Finanzverwaltung kein monetärer Nachteil entsteht, vielmehr hat die Finanzverwaltung - wie auch schon im Bereich der Einkommensteuer - Mehreinnahmen, denen sie sich im Falle der Nicht-Stattgabe der gegenständlichen Berufung verwähren würde. VI. Liebhaberei Eine Vermietung und Verpachtung ist für ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Zwecke nicht anzuerkennen…
…liege jedoch keine Liebhaberei vor. Die Bw. habe 1996 durch Bildverkäufe Erlöse in Höhe von 70.000,00 S erzielt, die sie bereit sei, zu versteuern. Wenn aber das Finanzamt eine künstlerische Tätigkeit annehme, müsse es auch die Ausgaben anerkennen. Nach den Kriterien der Liebhabereiverordnung…
…Er nähert sich bei der Einkunftsart der Vermietung und Verpachtung dem Begriff der Betriebsausgaben. Dementsprechend können Aufwendungen auf ein zur Einkunftserzielung bestimmtes Wohnobjekt auch dann als Werbungskosten Berücksichtigung finden, wenn ihnen gerade (vorübergehend) keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gegenüberstehen. Andererseits sind aber abzugsfähige Werbungskosten…
…einen Nachweis der Atelierskosten (2002 in Höhe von 2.200,00 €). Bei diesem Telefonat wurde auch angemerkt, dass daran gedacht sei, dem Berufungspunkt hinsichtlich Liebhaberei zu folgen, dass also keine Liebhaberei vorliege; allerdings sei nach Ansicht des Referenten die Reise nach Südafrika nicht anzuerkennen.…
…der Versteigerung vor dem Richter zur Zahlung von 64.908.41 € an die Baufirma L, veranlasst war. 2. Die daraus notwendigen steuerrechtlichen Abwicklungen dieser Zahlung bei der Einkommens- und Umsatzsteuererklärung 2003 sind keine justizrechtliche Anerkennung des Vorganges vom 17. November 2003. 3. In der…
…zur Verbesserung der Ertragslage bei Beachtung des Aufbaues eines nötigen Kundenstocks erforderlich ist (und er auch keinen befugten Mitarbeiter dazu hat), sowie aus dem Sachverhalt sich keine Hinweise ergeben darauf, dass sich diese Situation zeitnah ändern wird. Es ist aus diesem Grund von Liebhaberei auszugehen…
…teile der Senatsvorsitzende mit, dass der Senat Betriebsausgaben in Höhe eines zu bestimmenden Prozentsatzes anerkennen werde. Dem entgegnete der Bw, dass das Ausscheiden eines bestimmten Prozentsatzes dem Vorgehen des Finanzamtes entsprochen habe. Das Finanzamt sei über ihn drübergefahren, er habe das Finanzamt bereits bei der…
…Bw Betriebsausgaben aus einer Forschungstätigkeit geltend. Auf das oben dargestellte Anlagevermögen wird verwiesen. Sämtliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zum Labor seien von LP erworben worden. LP haben jedoch den Besitz dieser Wirtschaftsgüter nicht nachweisen können. Zudem sei noch eine Mithilfe von LP bei der Durchführung der…
…mit der Frage, ob bei bestimmten Privatgeschäftsvermittlungen ein Anlaufzeitraum i.S.d. § 2 Abs. 2 LVO anzuerkennen ist oder ob von einer zeitlich begrenzten Tätigkeit ausgegangen werden kann und somit ein Anlaufzeitraum zu verneinen ist, auseinandergesetzt. Er führte darin unter anderem aus, dass bei keinen…
…nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Sport- oder Luxusbooten an Geschäftsfreunde zur Anbahnung oder Verbesserung von Geschäftsbeziehungen seien Kosten im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 und daher nicht abzugsfähig. Es liege auch kein betriebliches…
…weil die Vermietung der Eigentumswohnung an die Kinder auch wegen des Vorliegens von Liebhaberei nicht als steuerlich relevante Einkunftsquelle anzuerkennen ist. Die Vermietung einer Eigentumswohnung stellt eine Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 2 Liebhabereiverordnung (LVO) dar. Bei einer solchen Betätigung ist Liebhaberei zu vermuten…
…2005 erlassen, der eine Gutschrift iHv. 1.457,01 € auswies. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Provisionen als geringfügig anzusehen seien, die laufenden Betriebsausgaben (Vorführprodukte) die Einnahmen beträchtlich übersteigen würden. Die Tätigkeit als Warenpräsentator werde einkommensteuerrechtlich als Liebhaberei eingestuft. Mit Schriftsatz vom 11. September…
…in welchem Ausmaß aus der neuen Tätigkeit Einkünfte fließen wurden. Sie wolle dies aber nicht aus Liebhaberei sondern deshalb tun, weil es leider nur noch in wenigen Bereichen völlig sichere Berufe gebe, die bis zum Lebensende ausgeübt werden könnten und bei welchen das dafür bezogene…
…um steuerlichen Abzug der streitgegenständlichen Aufwendungen als Werbungskosten nicht begründet. Die Voraussetzungen für die Erlassung eines vorläufigen Bescheides nach § 200 Abs. 1 BAO sind jedoch gegeben, was eine nachträgliche Anerkennung der genannten Aufwendungen bei Erfüllen der Voraussetzungen zumindest nicht ausschließt. Die vom Unabhängigen Finanzsenat erfolgte…