…auch bezahlt. Später stellte sich offenbar heraus, dass der geleistete Betrag weit überhöht war und die Bw - nach ihrer Darstellung - einem arglistigen und betrügerischen Geschäftspartner aufgesessen war. Der tatsächliche Wert der übernommenen Gegenstände wurde in einem Schätzungsgutachten mit (nur) rund ATS 250.000.-ermittelt. Der…
…ob die Waren für den Vertrieb in Österreich bzw. Deutschland zugelassen seien und ob sie der Gewährleistung unterliegen würden. Weiters sei Folgendes anzumerken: Die geringe Spanne, die von der Behörde als Indiz für ein bedenkliches Geschäft angeführt werde, sei damit zu begründen, das der Bw…
…1993 bezeichnete er seine im Jahre 1993 aufgenommene Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt mit "Landwirt, Vermietung". Der Bw. war im Berufungszeitraum überdies Gesellschafter der N-Bau GmbH, deren Geschäftsführer der Bruder des Bw., Herr AW, ist. Strittig ist im vorliegenden Fall zum Einen, ob der Bw…
…2 lit. a FinStrG für schuldig gesprochen, weil sie vorsätzlich 1) als verantwortliche Geschäftsführerin der P-GmbH unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern…
…Sorgfalt von Nöten und Bedenkliches zu entsorgen. Diese Lebensmittel seien bei der Firma XY "privat" nachgekauft worden. Auch in Bezug auf die bei der Firma XY eingekauften Spirituosen sei seitens des Finanzamtes angenommen worden, dass sämtliche Einkäufe im Rahmen des Geschäftsbetriebes weiter verkauft worden seien…
…M-GmbH), aber auch auf die nach der diesbezüglich reichen Erfahrung des Senates bedenkliche Geschäftsanbahnung in Gasthäusern oder nur telefonisch zu verweisen. Ein angedeutetes Zugeständnis im Sinne eines Fehlverhaltens liege in der Verantwortung des Bw2 in der Verhandlung vor dem Spruchsenat, wo er auf Vorhalt…
…mit dem Hinweis ins Treffen, dass die dortigen Sachverhaltsfeststellungen (zB Einkauf der Ware auf offener Straße gegen hohe Barbezahlung, geballter Umsatzanstieg im Zusammenhang mit den bedenklichen Geschäften usw.) im Fall der Bw. nicht vorliegen würden. Es ist darauf hinzuweisen, dass jeder Fall nach dem eigenen…
…über das Geschäft ist ein Notariatsakt angefertigt worden, der auch dem Prüfungsorgan in Kopie übergeben wurde. Außerdem sei der Zahlungsfluss von Bank zu Bank nachgewiesen worden, weshalb kein Raum für eine bedenkliche Geschäftsabwicklung - wie von Seiten der Betriebsprüfung vermutet - verbleiben würde. Sachverhaltsmäßig habe die Bw…
…in Österreich nicht bei Tabakverschleißern erworbenen, sondern beispielsweise nach bedenklicher Geschäftsanbahnung (im vorliegenden Fall Angesprochen-Werden durch einen Unbekannten auf einem Markt) verhandelten und gegenüber dem Verschleißpreis deutlich billigeren Zigaretten in der Regel der Makel einer (Zoll-) Unredlichkeit anhaftet. Zum allgemeinen Erfahrungsgut ist zudem zu…
…ebenso der Umstand, dass in Österreich nicht bei Tabakverschleißern erworbenen, sondern beispielsweise nach bedenklicher Geschäftsanbahnung auf einem Parkplatz verhandelten und gegenüber dem Verschleißpreis deutlich billigeren Zigaretten in der Regel der Makel einer (Zoll)Unredlichkeit anhaftet. Zum allgemeinen Erfahrungsgut ist zudem zu zählen, dass in Österreich…
…im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet sei. Der Bw. sei hingegen als 70 %-iger Gesellschafter der Gesellschaft an keinerlei Weisungsrecht gebunden und unterstehe keinem geschäftlichen Willen des Arbeitgebers, da nur er jeden Beschluss durch seine Gesellschafterstellung herbeiführen könne. Die überaus bedenkliche…
…in Verbindung mit § 80 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) vertrat ab 1. Februar 2002 als alleiniger handelsrechtlicher Geschäftsführer die im Jahr 2001 errichtete N.Gmbh. (Firmenbuchauszug F). Mit dem Beschluss des Landesgerichtes A vom 15. Oktober 2009 wurde…
…14 UStG sei verfassungs- und gemeinschaftsrechtlich bedenklich und widerspreche der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Die Versagung des Vorsteuerabzugs beim Einzelunternehmer und Anwendung des § 11 Abs. 14 UStG bei der E. GmbH. beeinträchtige die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit durch die Steuerbelastung massiv. Geschäftsfälle zwischen Ist- und Sollversteuerern seien üblich…
…GmbH, deren Geschäftsführer bis zum 20. Dezember 2000 der Beschuldigte gewesen sei, zwei auch in finanzstrafrechtlicher Hinsicht bedenkliche Lebenssachverhalte zu konstatieren waren. So habe die Finanzlandesdirektion für Vorarlberg als [damalige] Finanzstrafbehörde zweiter Instanz mit Entscheidung vom 10. Dezember 1999 über ST wegen fahrlässiger Abgabenverkürzung nach …
…des Berichtes vom 10. Mai 2007 zur "Nachstiftung" samt beil. Berechnung). Der zugewendete Geschäftsanteil sei daher mit € 6,003.257,81 zu bewerten. Das Finanzamt hat sich dem Prüfungsergebnis angeschlossen und mit abweisender Berufungsvorentscheidung vom 11. Mai 2007 die Schenkungssteuer, ausgehend vom Wert des…
…dargestellt, aber nicht erneut eine verdeckte Gewinnausschüttung bewirken können. Der Umstand, dass Dr. NN einen gesellschaftsrechtlich "zumindest bedenklichen Schenkungsvertrag unterfertigte und sich damit der Geschäftsführerhaftung aussetzte, zeigt, dass sie die Eigentumswohnung eher als ihr Eigenvermögen denn als Betriebsvermögen" der Bw. betrachtet habe. Der Umstand, dass…
…Umsätze ab 31.5.2000 seien nicht von ihm, sondern von der G Anstalt erzielt worden. Er selbst habe ab Juni 2000 lediglich Vergütungen für seine Tätigkeit als Geschäftsführer bezogen. Eine Stützung auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise im Sinne des § 21 BAO könne keineswegs dazu führen…
…wurde DI K von der Fa. A mit der Generalvertretung [(an anderer Stelle: als Generalunternehmer, Finanzstrafakt betreffend DI K, Beschuldigteneinvernahme)] betreffend einen Umbau des Objektes "B" betraut. [Nach erbrachter Leistung legte der Architekt seinem Geschäftspartner A am 20. und 28. September 2000 folgende Rechnungen (Finanzstrafakt…
…1. bei Online-Wetten weder durch Geolokalisierung uä technische Verfahren, noch durch Fragen im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ermittelt werden könne, ob sich der Wettteilnehmer zum Zeitpunkt des Abschlusses der Wette gerade im Inland oder Ausland befindet, Der Gesetzestext sei unklar und damit verfassungswidrig, da…
…vollständig erfüllt. Dies ist umso bedenklicher, als die Nichtversteuerung der KC aus der Nichtzahlung der SRK resultiert und diese wiederum nicht liquid war, weil die DT GmbH/NL nicht bezahlt hat. Damit hat MK, der die DT GmbH/NL über die Geschäftsführerin S beherrschte, letztlich…