…der Beteiligung stiller Gesellschafter nicht vor. Bei von vornherein aussichtslosen Betätigungen ist auch die Berücksichtigung von Anlaufverlusten nicht möglich." Mit dem Rechtsmittel der Berufung wird die endgültige Veranlagung laut den seinerzeit eingereichten Steuererklärungen mit nachstehender Begründung beantragt: "Zunächst ist festzuhalten, dass wie der VfGH schon…
…Liebhaberei (vgl. Doralt, aaO., Tz 405 zu § 2 EStG 88), doch sind die negativen Resultate im Streitfall nicht als derart gravierend anzusehen, dass bereits daraus auf eine aussichtslose Betätigung geschlossen werden muss (vgl. VwGH-Erk. v. 21.6.1994, 93/14/0217, ÖStZB 1995, 175…
…Verluste erwirtschaftet wurden. Gleichzeitig überstiegen im gesamten diesbezüglichen Zeitraum die erwirtschafteten Verluste jedoch niemals die erzielten Umsätze, weshalb die negativen Resultate im Streitfall nicht als derart gravierend anzusehen sind, dass bereits daraus auf eine aussichtslose Betätigung geschlossen werden müsste (vgl. VwGH-Erk. v. 21.6…
…11.890,65 erwirtschaftet. In der gegen die Einkommensteuerbescheide 2000 bis 2003 eingebrachten Berufung vertrat der Bw. die Ansicht, dass bei der Liebhaberei der jeweilige Einzelfall anhand typisch erwerbswirtschaftlicher Motive und Betätigungsgründe zu beurteilen sei. Der Zeitraum, innerhalb dessen ein positiver Gesamtgewinn erwirtschaftet werden könne…
…eines Gesamtgewinnes innewohne. Träten durch unerwartete Umstände unvorhergesehene Verluste bzw. entgehende Einnahmen auf, so seien die Verluste für sich allein der Qualifizierung einer Betätigung als Einkunftsquelle selbst dann nicht abträglich, wenn die Verluste bzw. die entgehenden Einnahmen das Ausbleiben des Gesamterfolges bewirkten. Diese Rechtsansicht des…
…der Betätigung einen Gesamtwerbungskostenüberschuss von € 94.904,00 erzielt. Aus dem Faktum eines Verkaufs allein darf noch nicht der Schluss auf den vom Finanzamt angenommenen "abgeschlossenen Zeitraum" gezogen werden. Das Finanzamt behauptet nicht, dass es sich bei der Vermietung um eine von vornherein aussichtslose…
…mangels kostendeckenden Vermögens eingestellt worden seien, hätten Einbringungsmaßnahmen nur Kosten verursacht und seien deshalb unterlassen worden. Auch ein fremder Vermieter hätte auf aussichtslose Einbringungsschritte verzichtet. Von einem freiwilligen Verzicht auf die Mietenzahlungen könne unter diesen Umständen jedenfalls keine Rede sein. Vielmehr habe sehr wohl die…
…Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr"? Worin dokumentiert sich die "Gewinnerzielungsabsicht" über den Zeitraum von Beginn (1987) bis Beendigung (2004)? Woraus kann das Finanzamt erkennen, dass die Betätigung der Gesellschaft über die bloße "Vermögensverwaltung" hinaus geht? 11. Nach welchen konkreten Vorschriften war die Fa. H u…
…Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr"? Worin dokumentiert sich die "Gewinnerzielungsabsicht" über den Zeitraum von Beginn (1987) bis Beendigung (2004)? Woraus kann das Finanzamt erkennen, dass die Betätigung der Gesellschaft über die bloße "Vermögensverwaltung" hinaus geht? 11. Nach welchen konkreten Vorschriften war die Fa. H u…
…Bw. im Jahr 1998 eine Tätigkeit als Einzelunternehmer aufgenommen und Tischlereileistungen bzw. Leistungen iZm der Sanierung von Wohnraum übernommen habe. Auf Grund von berechtigten Gewährleistungsansprüchen der Kunden sei das Unternehmen in eine finanziell aussichtslose Situation geraten. Um eine Insolvenz des Unternehmens abzuwenden, habe der Bw…
…Devolutionsanträge gehen auf den Bw und EK zurück. Über den Bw wurde bislang noch keine Mutwillensstrafe verhängt. Mit diesen Auskunftsanträgen und der Eingabenflut werden mutwillig sinn- und aussichtslose Verfahren vom Zaun gebrochen, womit offenbar erreicht werden soll, dass die Abgabenbehörden aus Arbeitsüberlastung der Rechtsansicht des…
…versuche, ex post den Zeitpunkt festzulegen, in dem die Bw. zweifelsfrei hätte erkennen müssen, dass die Betätigung völlig aussichtslos sei. Die ex-post Betrachtung greife zu kurz, gehe von einem exakt bestimmbaren Zeitpunkt des "Erkennen-Müssens" aus und sei in der Argumentation widersprüchlich. Der Bw…
…Ansicht als zu lang bemessenen) Zeitraum von 20 Jahren einen beträchtlichen Gesamtverlust. Eine (weitere) Beobachtung der Betätigung ist daher entbehrlich, da auf Grund der oben eingehend dargelegten Umstände die Erzielung eines positiven Gesamterfolges von Vornherein aussichtslos erscheint. Für eine vorläufige Veranlagung verbleibt daher kein Raum…
…die Erzielung positiver Einkünfte von Vornherein aussichtslos sei, so liege ein Voluptuarbetrieb vor. Beurteilungskriterium sei nicht das subjektive Ertragsstreben, sondern die objektive Möglichkeit Gewinne zu erwirtschaften. Die von der Liebhabereiverordnung normierte Kriterienprüfung sei im Grunde genommen eine Untersuchung, ob das Erscheinungsbild der Betätigung erwerbstypisch sei…
…X.-Platz habe sich in den letzten Jahren erheblich verschlechtert. Das Objekt werde zwar weiterhin angeboten - es gebe vor dem Geschäftslokal einen Hinweis darauf - , im derzeitigen Zustand sei eine Vermietung jedoch "offensichtlich aussichtslos bzw. jene Mieter, welche das Geschäftslokal auch in dem derzeitigen Zustand übernehmen…
…Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis) vor, die durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3 LVO) zu erzielen, und nicht unter Abs. 2 fällt. Liebhaberei ist gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 LVO bei einer Betätigung…
…Bw ihre Betriebstätigkeit mit 31. Dezember 2003 eingestellt habe. Da seit Beginn der Betätigung nur Verluste erzielt worden seien, seien nach Ansicht des Finanzamtes nur die Verluste der ersten drei Kalenderjahre anzuerkennen. Um Stellungnahme werde ersucht. Mit Schreiben vom 19. November 2004 nahm die steuerliche…
…das Jahr 1997 hinausgehender Beobachtungszeitraum in Hinblick auf die objektive Ertragsfähigkeit der gegenständlichen Betätigung erforderlich gewesen wäre, so fehlt der Begründung der gegenständlichen Wiederaufnahme eine genaue Darlegung neu hervorgekommener Umstände über eine geänderte und letztlich für die Gewinnerzielung als aussichtslos beurteilte Wirtschaftsführung. Dass der Bw…
…Betätigungen keine besondere Abweichung, sondern eher den Regelfall des Geschäftslebens darstellt. Die bei einem bisherigen Gesamtverlust von rd. S 1,3 Mio erzielten Umsätze von (insgesamt) rd. S 964.000,- lassen auch nicht darauf schließen, dass die streitggst. Betätigung mangels nennenswerter Einnahmen von vornherein aussichtslos…
Betätigung so lange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung nicht im Sinne des vorstehenden Satzes geändert wird (§ 2 Abs. 4 LVO). Unter Gesamtüberschuss ist der Gesamtbetrag der Einnahmenüberschüsse abzüglich des Gesamtbetrages der Verluste im o. a. "absehbaren Zeitraum" zu verstehen (§ 3 Abs. 2 LVO). Ob…