…der Beteiligung stiller Gesellschafter nicht vor. Bei von vornherein aussichtslosen Betätigungen ist auch die Berücksichtigung von Anlaufverlusten nicht möglich." Mit dem Rechtsmittel der Berufung wird die endgültige Veranlagung laut den seinerzeit eingereichten Steuererklärungen mit nachstehender Begründung beantragt: "Zunächst ist festzuhalten, dass wie der VfGH schon…
…Umstände von vornherein erkennbar aussichtslos und ist daher damit zu rechnen, dass sie vor Erzielen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet wird, liegt insgesamt Liebhaberei vor. Ein Anlaufzeitraum ist ausgeschlossen (§ 2 Abs. 2 LVO). Derartige besondere Umstände können entweder auf Grund der Art der Betätigung (Näheres einschließlich…
…Liebhaberei (vgl. Doralt, aaO., Tz 405 zu § 2 EStG 88), doch sind die negativen Resultate im Streitfall nicht als derart gravierend anzusehen, dass bereits daraus auf eine aussichtslose Betätigung geschlossen werden muss (vgl. VwGH-Erk. v. 21.6.1994, 93/14/0217, ÖStZB 1995, 175…
…Verluste erwirtschaftet wurden. Gleichzeitig überstiegen im gesamten diesbezüglichen Zeitraum die erwirtschafteten Verluste jedoch niemals die erzielten Umsätze, weshalb die negativen Resultate im Streitfall nicht als derart gravierend anzusehen sind, dass bereits daraus auf eine aussichtslose Betätigung geschlossen werden müsste (vgl. VwGH-Erk. v. 21.6…
…dass bei Beendigung einer Betätigung vor Erzielen eines Gesamtgewinnes folgendes Fälle zu unterscheiden seien: - von vornherein erkennbar aussichtslose Betätigung (Rz 18) - vorzeitige Beendigung aufgrund eingetretener Unwägbarkeiten oder unvorhergesehener Betätigungsrisken (Rz 19) - vorzeitige Beendigung aufgrund von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen (Rz 20) - sonstige vorzeitige Beendigung (Rz 21) Bei einer…
…würden lediglich die Fortbildungskosten und ein Teil der Stromkosten die Coachingtätigkeit betreffen. Das Betriebsergebnis werde daher wie folgt ermittelt: [Grafik] Aufgrund der Bereinigung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung um die nicht das Coaching betreffende Ausgaben liege keine von vornherein aussichtslose Betätigung, sondern eine Tätigkeit nach …
…Argumente in der Niederschrift und den BP-Bericht verwiesen. Werde eine Betätigung vor Erzielen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet, seien folgende Fälle zu unterscheiden: von vornherein erkennbar aussichtslose Betätigung, vorzeitige Beendigung auf Grund eingetretener Unwägbarkeiten oder unvorhergesehener Betätigungsrisiken, vorzeitige Beendigung auf Grund von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, sonstige vorzeitige…
…19) unvorhergesehener Betätigungsrisken: trifft nicht zu vorzeitige Beendigung auf Grund von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen (Rz 20): trifft nicht zu sonstige vorzeitige Beendigung (Rz 21): trifft zu Die Betätigung war von vornherein für die Dauer eines begrenzten Zeitraumes beabsichtigt. Sie war weder von vornherein erkennbar aussichtslos noch wurde…
…11.890,65 erwirtschaftet. In der gegen die Einkommensteuerbescheide 2000 bis 2003 eingebrachten Berufung vertrat der Bw. die Ansicht, dass bei der Liebhaberei der jeweilige Einzelfall anhand typisch erwerbswirtschaftlicher Motive und Betätigungsgründe zu beurteilen sei. Der Zeitraum, innerhalb dessen ein positiver Gesamtgewinn erwirtschaftet werden könne…
…eines Gesamtgewinnes innewohne. Träten durch unerwartete Umstände unvorhergesehene Verluste bzw. entgehende Einnahmen auf, so seien die Verluste für sich allein der Qualifizierung einer Betätigung als Einkunftsquelle selbst dann nicht abträglich, wenn die Verluste bzw. die entgehenden Einnahmen das Ausbleiben des Gesamterfolges bewirkten. Diese Rechtsansicht des…
…der Betätigung einen Gesamtwerbungskostenüberschuss von € 94.904,00 erzielt. Aus dem Faktum eines Verkaufs allein darf noch nicht der Schluss auf den vom Finanzamt angenommenen "abgeschlossenen Zeitraum" gezogen werden. Das Finanzamt behauptet nicht, dass es sich bei der Vermietung um eine von vornherein aussichtslose…
…Fallen jedoch weiterhin Verluste an, kann die wirtschaftlich vernünftige Reaktion auch darin bestehen, die Betätigung einzustellen. Wie lange die (vorübergehende) Fortsetzung einer an sich aussichtslosen Tätigkeit noch als wirtschaftlich vernünftige Reaktion angesehen werden kann, ist nach den Umständen des Einzelfalles, jedenfalls nicht rückwirkend in Art…
…große Bedeutung zu (z.B. VwGH 9.12.2004, 2000/14/0115). Darunter fallen jegliche Schritte, die erkennbar darauf gerichtet sind, die Betätigung nicht nur kurzfristig Gewinn bringend zu gestalten ( z.B. 20.4. 2006, 2004/15/0038). Entscheidend ist, ob die behaupteten strukturverbessernden Maßnahmen…
…mangels kostendeckenden Vermögens eingestellt worden seien, hätten Einbringungsmaßnahmen nur Kosten verursacht und seien deshalb unterlassen worden. Auch ein fremder Vermieter hätte auf aussichtslose Einbringungsschritte verzichtet. Von einem freiwilligen Verzicht auf die Mietenzahlungen könne unter diesen Umständen jedenfalls keine Rede sein. Vielmehr habe sehr wohl die…
…im Rahmen der Beschwerdevorentscheidung eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung, welche seitens der beschwerdeführenden Partei nicht beeinsprucht wurde. Diese Berechnung ergibt für das erste Jahr (2021) einen Verlust von 2.765,82 €. Es liegt keine von vornherein aussichtslose Bestätigung vor, sodass die Tätigkeit der beschwerdeführenden GesbR als…
…auch nicht dem Gesetzeszweck entsprechen, die Übernahme von Schulden für nahe Angehörige auf die Allgemeinheit abzuwälzen…..Es besteht keine Pflicht für objektiv aussichtslose Hilfsmaßnahmen…..die sittliche Pflicht muss einer rechtlichen Pflicht nahekommen……es besteht keine sittliche Pflicht, einen nahen Angehörigen vor…
…Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr"? Worin dokumentiert sich die "Gewinnerzielungsabsicht" über den Zeitraum von Beginn (1987) bis Beendigung (2004)? Woraus kann das Finanzamt erkennen, dass die Betätigung der Gesellschaft über die bloße "Vermögensverwaltung" hinaus geht? 11. Nach welchen konkreten Vorschriften war die Fa. H u…
…Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr"? Worin dokumentiert sich die "Gewinnerzielungsabsicht" über den Zeitraum von Beginn (1987) bis Beendigung (2004)? Woraus kann das Finanzamt erkennen, dass die Betätigung der Gesellschaft über die bloße "Vermögensverwaltung" hinaus geht? 11. Nach welchen konkreten Vorschriften war die Fa. H u…
…Bw. im Jahr 1998 eine Tätigkeit als Einzelunternehmer aufgenommen und Tischlereileistungen bzw. Leistungen iZm der Sanierung von Wohnraum übernommen habe. Auf Grund von berechtigten Gewährleistungsansprüchen der Kunden sei das Unternehmen in eine finanziell aussichtslose Situation geraten. Um eine Insolvenz des Unternehmens abzuwenden, habe der Bw…
…Devolutionsanträge gehen auf den Bw und EK zurück. Über den Bw wurde bislang noch keine Mutwillensstrafe verhängt. Mit diesen Auskunftsanträgen und der Eingabenflut werden mutwillig sinn- und aussichtslose Verfahren vom Zaun gebrochen, womit offenbar erreicht werden soll, dass die Abgabenbehörden aus Arbeitsüberlastung der Rechtsansicht des…