…gegenüber dem Arbeitgeber und die organisatorische und zeitliche Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers. Es gibt aber Fälle, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbstständig und einer nichtselbstständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen. Bei Vorliegen von Merkmalen, die für die Selbstständigkeit sprechen…
…zu Beweiszwecken die Regel ist. Ebenso wenig ist die Behauptung des Bw., er habe ein Haftungs- und Gewährleistungsrisiko zu tragen gehabt, schriftlich dokumentiert, noch konnte der Bw. sich vertreten lassen. Insgesamt war daher vom Vorliegen einer unselbstständig ausgeübten Tätigkeit auszugehen. Linz, am 30. Jänner 2007
…Abzugsfähigkeit der strittigen Aufwendungen bei den Pensionseinkünften. Diese Auffassung kann nicht geteilt werden, da die ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit der Bw. für den angeführten Verein bestenfalls eine mittelbare Auswirkung auf die Höhe der Pensions(kassen)einkünfte nach sich ziehen kann. Selbst wenn dem genannten Verein eine…
…strittigen Aufwendungen bei den Pensionseinkünften. Dieser Auffassung schließt sich der Unabhängige Finanzsenat nicht an, da die (ehrenamtlich) ausgeübte Tätigkeit des Bw. für die angeführten Vereinigungen bestenfalls eine mittelbare Auswirkung auf die Höhe der Pensions(kassen)einkünfte nach sich ziehen kann. Selbst wenn den genannten Vereinen…
… 13. 12. 1988, 88/14/0002). Der ausschließlich berufliche Zweck ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichthofes an der tatsächlich während der Reise ausgeübten Tätigkeit zu messen. Voraussetzung für die berufliche Veranlassung der Reise ist, dass die "Privatzeiten" während der Reise nicht mehr Zeit einnehmen als bei…
…den Kurs meldenden Teilnehmer abhänge. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im vorliegenden Fall ob die vom Bw. ausgeübte Tätigkeit als selbständiger Lehrer und Künstler für Metallplastiken im Jahr 2000 eine steuerlich anzuerkennende Einkunftsquelle darstellt oder ob aus steuerrechtlicher Sicht es sich um eine…
…stellen daher keine Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten dar. Die Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten ist nur dann gegeben, wenn ein Zusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit vorliegt." Den Einkommenssteuerbescheid 2002 (3. März 2004) hat der Bw. mit der am 28. April 2004 eingebrachten Berufung angefochten…
…Erhaltung der Einnahmen. Gem. Z 10 leg. cit. auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Gem. § 20 (1) EStG…
…das sind im gegenständlichen Fall die Jahre 2003 bis 2005 (§ 2 Abs 2 der LVO). Da bei der von der Bw ausgeübten Tätigkeit von Beginn an Verluste angefallen sind, ist anhand der Liebhabereiverordnung vorzugehen. Der Anlaufzeitraum ist als Art Beobachtungszeitraum anzusehen und findet seine Rechtfertigung…
…privaten Lebensführung dienten, nicht abzugsfähig seien, und zwar auch dann nicht, wenn derartige Kenntnisse für die ausgeübte Tätigkeit verwendet werden könnten oder von Nutzen seien. Bei Bildungsmaßnahmen, die sowohl berufsspezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen würden, als auch Bereiche der privaten Lebensführung betreffen würden, sei zur Berücksichtigung…
…2000 (BGBl. I Nr. 106/1999) auch Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit Werbungskosten dar. Auf Grund der bis 1999 geltenden Rechtslage steuerlich abzugsfähige Fortbildungskosten sind auch weiterhin (auf Grund des allgemeinen Werbungskostenbegriffes des § 16…
…2000 (BGBl. I Nr. 106/1999) auch Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit Werbungskosten dar. Auf Grund der bis 1999 geltenden Rechtslage steuerlich abzugsfähige Fortbildungskosten sind auch weiterhin (auf Grund des allgemeinen Werbungskostenbegriffes des § 16…
…RV/2955-W/06). Dabei ging es um die Ausbildung zum NLP-Coach und NLP-Trainer, wobei diese Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt werden sollte. Die entscheidende Behörde stellte fest, dass aus dem Gesetz und den Erläuterungen nicht hervorgehe, dass Ausbildungskosten für eine Nebenbeschäftigung absetzbar sein sollen…
…somit nicht zur Anwendung, wenn die Beschäftigung sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schulferien ausgeübt wird. (VwGH 12.01.1983, 82/13/0149). Im vorliegenden Fall übte der Sohn des Bw. seine unternehmerische Tätigkeit unbestritten nicht ausschließlich während der Ferienmonate aus, vielmehr hatte er laut…
…im Anschluss ergänzend eine Psychotherapieausbildung machen. Die Verwertungsmöglichkeit der durch die Bildungsmaßnahme erworbenen Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit in einem wesentlichen Umfang sei sowohl auf Grund der oben dargestellten Argumente als auch aus der beiliegenden Bestätigung des Arbeitgebers, auf die an dieser Stelle verwiesen…
…als Werbungkosten im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Laborleiter anerkannt, sondern die Dozententätigkeit als eine eigenständige, von der Tätigkeit als Laborleiter getrennt zu beurteilende Tätigkeit angesehen hat". Da es sich aber bei der Dozententätigkeit um eine - unstrittig - unentgeltlich ausgeübte Tätigkeit handelt, Werbungskosten aber Aufwendungen oder…
…vom Finanzamt in der Begründung zu den Berufungsvorentscheidungen vorgebrachten Argumente bezüglich der Art und Weise, wie die Tätigkeit in den Streitjahren tatsächlich ausgeübt worden sei (geringer Umfang der Betätigung, Fehlen von Werbemaßnahmen, Fehlen von Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragssituation etc.) seien daher im Rahmen der…
…über keinen anderen Arbeitsraum verfügt, weist das häusliche Arbeitszimmer noch nicht zwangsläufig als Mittelpunkt der Tätigkeit aus (s. wiederum Doralt/Kofler, aaO, § 20 Tz 104/4, und die dort zitierten Nachweise). Maßgeblich ist die in der fraglichen Besteuerungsperiode ausgeübte Tätigkeit. Lässt sich der materielle Schwerpunkt…
…Ausgaben (Aufwendungen) Werbungskosten darstellen (Hinweis auf Quantschnigg, RdW 1992, S. 386). Unbestritten sei, dass mit der nunmehr ausgeübten Tätigkeit keine zusätzlichen Einnahmen in Verbindung stehen, sodass der allgemeine Begriff der Werbungskosten, welche zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen entstehen, im Streitfall nicht zutreffend ist…
…führte das Finanzamt aus, dass die Erledigung vom Begehren der Bw. abweiche, da aus der selbständig ausgeübten Tätigkeit seit der Firmengründung im Jahr 2000 nur negative Ergebnisse erzielt worden seien. Die Bw. wurde ersucht mit den Steuererklärungen 2004 eine Prognoserechnung einzubringen, aus der ersichtlich sei…