…Wirtschaftliche Betrachtungsweise" § 21 BAO. Dieser besagt: "(1) Für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. (2) Vom Abs. 1 abweichende Grundsätze der Abgabenvorschriften bleiben unberührt." § 22 BAO lautet: " (1) Durch Missbrauch von…
…weil der Verdacht bestehe, dass er als ehemaliger verantwortlicher Geschäftsführer der Firma P-GmbH im Bereich des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat und Gerasdorf vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe einer unrichtigen Jahressteuererklärung eine Verkürzung an Umsatzsteuer 2000 in Höhe…
…Zahlungsunfähigkeit hintanzuhalten, aber grundsätzlich ohne Gewinnerzielungsabsicht geführt werde, vermag an dieser Beurteilung nichts zu ändern. Der Hinweis des berufungswerbenden Vereins auf den in der Vorschrift des § 21 Abs. 1 BAO festgeschriebenen Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abgabenrechtlicher Fragen und die Ausführungen der steuerlichen Vertretung, wonach es…
…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch alles, was der Erwerber über den Kaufpreis hinaus für das unbebaute Grundstück aufwenden muss. Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll. Erbringt der Käufer im Hinblick auf die…
…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch alles, was der Erwerber über den Kaufpreis hinaus für das unbebaute Grundstück aufwenden muss. Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll. Erbringt der Käufer im Hinblick auf die…
…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch alles, was der Erwerber über den Kaufpreis hinaus für das unbebaute Grundstück aufwenden muss. Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll. Erbringt der Käufer im Hinblick auf die…
…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch alles, was der Erwerber über den Kaufpreis hinaus für das unbebaute Grundstück aufwenden muss. Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll. Erbringt der Käufer im Hinblick auf die…
…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch alles, was der Erwerber über den Kaufpreis hinaus für das unbebaute Grundstück aufwenden muss. Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll. Erbringt der Käufer im Hinblick auf die…
…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch alles, was der Erwerber über den Kaufpreis hinaus für das unbebaute Grundstück aufwenden muss. Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll. Erbringt der Käufer im Hinblick auf die…
…vom Verhandlungstermin Kenntnis gehabt habe. Es sei daher gemäß den Bestimmungen des § 126 FinStrG verfahren worden. Der Beschuldigte sei, trotz gegenteiliger Behauptungen als für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Belange Verantwortliche der Fa. H. anzusehen. Anlässlich von Amtshandlungen der Zoll- und Abgabenbehörde seien die im Spruch…
…verlässlich festzustellen ist, kann sich eine behördliche Befugnis zu diesbezüglichen Teilschätzungen durchaus ergeben. Für diesen Fall wird die Berufungsbehörde verfahrensrechtlich jene Grundsätze zu beachten haben, die der Verwaltungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine Schätzung erarbeitet hat (siehe die Nachweise bei Ritz, BAO3…
…Lage ist zu prüfen, ob die Aufwendungen oder Ausgaben durch die Einkünfteerzielung oder durch die Lebensführung veranlasst worden sind, hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, dass solche Ausgaben und Aufwendungen nicht schon deshalb als Werbungskosten berücksichtigt werden dürfen, weil die im konkreten…
…Angaben nicht liefert. Dennoch ist Entscheidungsreife gegeben. Grundsatz der vollständigen und wahrheitsgemäßen Offenlegung Gemäß § 119 Abs. 1 BAO sind die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände vom Abgabepflichtigen nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offenzulegen. Die Offenlegung muß…
…Verköstigung, Brennholz) | -700 € | Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 2005 laut UFS | 11.559,37 € Daraus ergeben sich folgende abgabenrechtliche Konsequenzen: | Einkommensteuer 2004 | Beträge in € | Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft | 11.333,66 | Einkünfte aus…
…die Ausgleichsquote übersteigenden Restrückstandes gemäß § 235 BAO. Die Abschreibung einer Abgabe durch Löschung stellt eine abgabenrechtliche Begünstigung dar. Die oben zitierte Bestimmung des § 235 Abs. 3 BAO erwähnt ausdrücklich die Widerrufsmöglichkeit gemäß § 294 BAO. Daraus ergibt sich die grundsätzliche Anwendbarkeit des § 294 BAO für den…
…€ 714,17 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten zu haben; b) ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht dadurch verletzt zu haben, dass er für das Jahr 2000 keine/verspätete Steuererklärungen…
…mit Ausnahme von Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) zu beurteilen. Auf die Umsatzsteuer - somit auch auf die Einfuhrumsatzsteuer - findet daher der allgemeine Grundsatz Anwendung, dass der Vertreter die Abgabenforderungen bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel nicht benachteiligen darf (vgl. VwGH 20.11.1996, 94/15/0127…
…1994 bis zur Festsetzung der Zwangsstrafe keine Abgabenerklärungen eingereicht hat. Zweck der Zwangsstrafe ist, die Abgabenbehörde bei Erreichung ihrer Verfahrensziele zu unterstützen (VwGH 9.12.1992, 91/13/0204) und die Partei (zB Abgabepflichtiger, Auskunftsperson) zur Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten zu verhalten (Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, 2…
…1994 bis zur Festsetzung der Zwangsstrafe keine Abgabenerklärungen eingereicht hat. Zweck der Zwangsstrafe ist, die Abgabenbehörde bei Erreichung ihrer Verfahrensziele zu unterstützen (VwGH 9.12.1992, 91/13/0204) und die Partei (zB Abgabepflichtiger, Auskunftsperson) zur Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten zu verhalten (Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, 2…
…1994 bis zur Festsetzung der Zwangsstrafe keine Abgabenerklärungen eingereicht hat. Zweck der Zwangsstrafe ist, die Abgabenbehörde bei Erreichung ihrer Verfahrensziele zu unterstützen (VwGH 9.12.1992, 91/13/0204) und die Partei (zB Abgabepflichtiger, Auskunftsperson) zur Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten zu verhalten (Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, 2…