…Telefonsex). 3. Ausübung einer Sexdienstleistung im Rahmen einer selbständigen oder nichtselbständigen Tätigkeit 3.1. Abgabenrechtliche Grundsätze Für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist gemäß § 21 BAO in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. 3.2. Eigenständige Beurteilung des…
…sechs Wochen vorzunehmen. (2) Zwangsstrafen gemäß Abs. 1 gelten als Abgaben im Sinne des § 213 Abs. 2 BAO. Bundesabgabenordnung, BAO: C. Abgabenrechtliche Grundsätze und Begriffsbestimmungen. 1. Ermessen. § 20. Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen haben (Ermessensentscheidungen), müssen sich in den Grenzen halten…
…11. Bei vorsätzlichen Finanzvergehen und bei vorsätzlicher Verletzung von Abgabenvorschriften der Länder und Gemeinden haften rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt wurden. § 20 BAO lautet: C. Abgabenrechtliche Grundsätze und Begriffsbestimmungen. 1. Ermessen. § 20. Entscheidungen…
… ……… Die abgabenrechtliche Grundsätze und Begriffsbestimmungen des 1. Abschnitts der Bundesabgabenordnung betreffend gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke lauten, soweit hier von Relevanz, wie folgt: "... § 34. (1) Die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften…
…Wirtschaftliche Betrachtungsweise" § 21 BAO. Dieser besagt: "(1) Für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. (2) Vom Abs. 1 abweichende Grundsätze der Abgabenvorschriften bleiben unberührt." § 22 BAO lautet: " (1) Durch Missbrauch von…
…weil der Verdacht bestehe, dass er als ehemaliger verantwortlicher Geschäftsführer der Firma P-GmbH im Bereich des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat und Gerasdorf vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe einer unrichtigen Jahressteuererklärung eine Verkürzung an Umsatzsteuer 2000 in Höhe…
…LStR 2002 Rz 838d ff). Aufwendungen im Zusammenhang mit Kranken- oder Unfallheilbehandlungen oder Kosten für die Überführung und für das Begräbnis verstorbener Angehöriger werden von der Pauschale nicht erfasst und stellen nach den allgemeinen Grundsätzen eine außergewöhnliche Belastung dar (zu den Krankheitskosten siehe LStR 2002…
…Zahlungsunfähigkeit hintanzuhalten, aber grundsätzlich ohne Gewinnerzielungsabsicht geführt werde, vermag an dieser Beurteilung nichts zu ändern. Der Hinweis des berufungswerbenden Vereins auf den in der Vorschrift des § 21 Abs. 1 BAO festgeschriebenen Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abgabenrechtlicher Fragen und die Ausführungen der steuerlichen Vertretung, wonach es…
…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch alles, was der Erwerber über den Kaufpreis hinaus für das unbebaute Grundstück aufwenden muss. Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll. Erbringt der Käufer im Hinblick auf die…
…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch alles, was der Erwerber über den Kaufpreis hinaus für das unbebaute Grundstück aufwenden muss. Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll. Erbringt der Käufer im Hinblick auf die…
…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch alles, was der Erwerber über den Kaufpreis hinaus für das unbebaute Grundstück aufwenden muss. Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll. Erbringt der Käufer im Hinblick auf die…
…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch alles, was der Erwerber über den Kaufpreis hinaus für das unbebaute Grundstück aufwenden muss. Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll. Erbringt der Käufer im Hinblick auf die…
…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch alles, was der Erwerber über den Kaufpreis hinaus für das unbebaute Grundstück aufwenden muss. Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll. Erbringt der Käufer im Hinblick auf die…
…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch alles, was der Erwerber über den Kaufpreis hinaus für das unbebaute Grundstück aufwenden muss. Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll. Erbringt der Käufer im Hinblick auf die…
…stelle keinen begünstigten Zweck dar. Im eingebrachten Vorlageantrag vom 19.8.2023 brachte der beschwerdeführende Verein ergänzend im Wesentlichen vor, dass es für die abgabenrechtliche Begünstigung ausreiche, dass die Körperschaft nach Gesetz bzw nach den sonstigen Rechtsgrundlagen ausschließlich unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke diene…
…vom Verhandlungstermin Kenntnis gehabt habe. Es sei daher gemäß den Bestimmungen des § 126 FinStrG verfahren worden. Der Beschuldigte sei, trotz gegenteiliger Behauptungen als für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Belange Verantwortliche der Fa. H. anzusehen. Anlässlich von Amtshandlungen der Zoll- und Abgabenbehörde seien die im Spruch…
…verlässlich festzustellen ist, kann sich eine behördliche Befugnis zu diesbezüglichen Teilschätzungen durchaus ergeben. Für diesen Fall wird die Berufungsbehörde verfahrensrechtlich jene Grundsätze zu beachten haben, die der Verwaltungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine Schätzung erarbeitet hat (siehe die Nachweise bei Ritz, BAO3…
…Der Abgabenanspruch entstehe grundsätzlich unabhängig von einer behördlichen Tätigkeit, setze daher keine Bescheiderlassung voraus, nur ausnahmsweise entstehe der Abgabenanspruch durch bescheidmäßige Festsetzung (z.B. ESt.-Vorauszahlungen). Daraus ergebe sich insgesamt, dass der Bf. - abgesehen vom fehlenden Verschulden - keinerlei abgabenrechtliche Pflichten verletzt habe. Zusammenfassend könne festgehalten…
…Lage ist zu prüfen, ob die Aufwendungen oder Ausgaben durch die Einkünfteerzielung oder durch die Lebensführung veranlasst worden sind, hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, dass solche Ausgaben und Aufwendungen nicht schon deshalb als Werbungskosten berücksichtigt werden dürfen, weil die im konkreten…
…Angaben nicht liefert. Dennoch ist Entscheidungsreife gegeben. Grundsatz der vollständigen und wahrheitsgemäßen Offenlegung Gemäß § 119 Abs. 1 BAO sind die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände vom Abgabepflichtigen nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offenzulegen. Die Offenlegung muß…