…Hochwasserschaden (dieser sei in der Türkei eingetreten) würden sich in seiner Wohnung in der Türkei befinden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 16. Mai 2007 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, wenn eine Zerstörung des Zweitwohnsitzes in der Türkei vorliege, stehe eine außergewöhnliche Belastung gem. …
…die Vorlage ihrer Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Gleichzeitig führte sie aus, dass sowohl die Aufwendungen für das Halten eines Zweitwohnsitzes in W als auch jene hinsichtlich Parkstrafen, Kreditkartengebühren, Ersatzreifen sowie den Besuch einer Faschingssitzung beruflich veranlasst und daher unter dem Werbungskostentitel zu subsumieren…
…als Werbungskosten anzuerkennen: | | | Familienheimfahrten | | | Zweitwohnsitz | 56,00 € mal 26 | Summe | 2006 | € 1.002,90 | € 1.456,00 | € 2.458,90 | 2007 | € 1.023,30 | €…
…KZ 475). Als Beilage wurde folgende Darstellung übermittelt: Der Berufungswerber würde seit 1973 in der Gemeinde A, St 13, ein sehr altes Haus als Zweitwohnsitz besitzen, das mit einem schon damals alten Eternitdach versehen gewesen sei, das aber bis 2003 noch gute Dienste geleistet hätte…
…Gegenstände nicht als außergewöhnliche Belastung gem. § 34 EStG 1988 abzugsfähig seien, wenn der Katastrophenschaden am Zeitwohnsitz des Steuerpflichtigen entstanden sei. Laut Behördenabfrage aus dem Zentralen Melderegister sei der Wohnsitz in der B-Gasse in X, an dem der Katastrophenschaden entstanden sei, nur als Nebenwohnsitz angeführt…
…VwGH, 16.02.1983, 82/01/0096). Für das Bestehen eines vom Bw. der Abgabenbehörde bewusst verschwiegenen Zweitwohnsitzes im Nahebereich seiner Arbeitsstätte, spricht auch die als glaubhaft zu erachtende Zeugenaussage seines Sohnes, dass die gemeinsame Rückfahrt vom Waldviertel nach Wien am Sonntag erfolge. Anzumerken ist…
…die den Hauptwohnsitz betreffen, stellten dementsprechend eine außergewöhnliche Belastung dar. Katastrophenschäden, die einen Zweitwohnsitz betreffen, führten hingegen nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung. In seiner dagegen gerichteten Berufung wandte der Bw. ein, die Kosten für die Ersatzbeschaffung stünden in keinem Zusammenhang mit dem gemeinen Wert des…
…wurde beigelegt. Das Finanzamt wies mit Berufungsvorentscheidung das Begehren ab, da das beschädigte Haus der Zweitwohnsitz des Berufungswerbers war und die Reparatur daher nicht lebensnotwendig und zwangsläufig im Sinn des § 34 EStG 1988 war. Im Vorlageantrag führte der Berufungswerber im Wesentlichen aus: Durch den Hagel…
…seien die Kosten für die Reparatur und Ersatzbeschaffung von Gegenständen, die nicht dem Hauptwohnsitz, sondern dem Zweitwohnsitz oder einem weiteren Wohnsitz zuzuordnen seien. Die Aufwendungen für sonstige Arbeiten hätten mangels Rechnungen nicht anerkannt werden können. Die Kosten für die Beseitigung der unmittelbaren Katastrophenfolgen in Höhe…
…Der Wohnort des Berufungswerbers sei L, das heißt vom Hauptwohnsitz L nach Garsten würde die Entfernung wesentlich mehr als 60 km betragen. Der Zweitwohnsitz des Berufungswerbers in Urfahr würde ausschließlich der Berufsausübung dienen. Jeder Dienstnehmer solle sich glücklich schätzen, wenn er in der Nähe seines…
Teilnahme des Berufungswerbers an dieser Veranstaltung ist eine Trennung von der auch möglichen passiven Teilnahme vorgenommen worden. Eine derartige passive Teilnahme wäre möglicherweise auch für Nichtmusiker von Interesse, nicht aber eine aktive Teilnahme. Von den angeführten Aufwendungen sind die direkten Kurskosten (570,00 €) zu…
…Aus einer Anfrage des Bw. (BA 26) an das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen, wonach der Bw. in S. einen Zweitwohnsitz hat, geht die Meinung des Ministeriums hervor, dass bei Schulbesuch des Kindes in S. und bei angeblich täglicher Rückkehr des Kindes nach H…
…2006/16/0016, klarstellt, überschreitet die Einräumung eines dinglichen Wohnrechtes jedenfalls das nach dem Gesetz Gebotene. Überdies stellt nach Ansicht des UFS an sich die Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechtes an einem Zweitwohnsitz eine freiwillige Leistung dar, weil damit nicht ein "dringendes" Wohnbedürfnis befriedigt wird. Aus der…
…Heimfahrten eines allein stehenden Arbeitnehmers Kosten der privaten Lebensführung seien und daher nicht als erhöhte Werbungskosten berücksichtigt werden könnten. In der dagegen erhobenen Berufung erwiderte der Berufungswerber, er hätte aus beruflichen Gründen am Beschäftigungsort einen Zweitwohnsitz begründen müssen, da die tägliche Heimfahrt unzumutbar gewesen sei…
…lit. d und e) in einer Richtung (Schulweg) bzw. der kürzeste Weg zwischen der Wohnung im Inland und dem Zweitwohnsitz am Ort oder in der Nähe des Ortes der Schule (Schule/Praktikum gemäß lit. d und e) in einer Richtung mindestens 2 km lang ist…
…ich, meine Ehegattin und die Töchter seit 15. Juli 1999 in S gemeldet sind, jedoch als Zweitwohnsitz. Dem Schreiben vom 2. November 2004 beigelegt wurde ein Konvolut von Unterlagen. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob der vom steuerlichen Vertreter im Schreiben vom 3…
…zurückgelegt: zu Fuß, mit dem Motorrad (wenn er dienstlich verreisen musste oder Unterlagen von oder zum Dienstort mitbringen musste) oder mit seinem Geschäftswagen, den er ausschließlich zur dienstlichen Nutzung gehabt habe. Zum Zeitpunkt des Hochwassers sei das Motorrad an seinem Zweitwohnsitz untergestellt gewesen, da er…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Dr. Axel Friedberg gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk in Wien betreffend Schulfahrtbeihilfe für V.G., für das Schuljahr 1994/1995 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Dr. Axel Friedberg gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk in Wien betreffend Schulfahrtbeihilfe für V.G. und für A.G., für das Schuljahr 1995/1996 entschieden: Die Berufung…
…und angemessen sind, dh. wenn dem Steuerpflichtigen ohne diese Wirtschaftsgüter die weitere Lebensführung nicht zugemutet werden kann. Güter für einen Zweitwohnsitz (im vorliegenden Fall ist in Österreich ja offenbar ein eingerichteter Hauptwohnsitz vorhanden) scheiden in diesem Zusammenhang aber aus (vgl. Hofstätter-Reichel, Einkommensteuer-Kommentar, § 34…