…Rz 4). Erfolgt die beleidigende Schreibweise in einer Berufung (§ 243 BAO) oder einem Berufungsvorlageantrag (§ 276 BAO) so ist für die Verhängung der Ordnungsstrafe außer der Abgabenbehörde zweiter Instanz auch die Abgabenbehörde erster Instanz zuständig (VwGH 30.11.1993, 89/14/0144; Ritz, Kommentar zur BAO²…
…Ermittlungsverfahren zustehen. (2) Ist einer Finanzbehörde nach § 387 Abs. 2 die Zuständigkeit für den Bereich mehrerer Finanzbehörden übertragen, so bleiben das Recht und die Pflicht dieser Finanzbehörden unberührt, bei dem Verdacht einer Steuerstraftat den Sachverhalt zu erforschen und alle unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen, um die…
…alleinige Geschäftsführer der Fa. E-GmbH und als solcher für die Abgabenentrichtung grundsätzlich verantwortlich. Im Zeitraum 4. Juni 2003 bis 29. Oktober 2004 hatte er laut Firmenbuch die Geschäftsführung gemeinsam mit L. inne. In der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat am 25. Juni 2007 gab…
…und sorgepflichtig für drei Kinder. Der Bw1 sei finanzstrafrechtlich ebenfalls nicht vorbestraft, beziehe eine monatliche Pension von € 1.679,00 und verfüge über kein Vermögen. Er sei verheiratet und es träfen ihn keine Sorgepflichten. Der Bw2 sei trotz ausgewiesener Ladung nicht zur Verhandlung erschienen…
…Graz-Stadt durchgeführte Fahrzeuganmeldungen beträfen, lägen im Zeitraum 10/2003 bis 11/2004 und daher jedenfalls vor der mündlichen Verhandlung im Gerichtsverfahren am 24. Jänner 2007. Für diese ergänzend angelasteten Finanzvergehen sei daher Gerichtszuständigkeit gegeben und die Zusammenrechnung der Schädigungsbeträge durchzuführen. Andernfalls würde es zu…
…Zustellung der Abgabenbescheide an den zuständigen Vertreter in Polen habe nicht stattgefunden. Potentielle Ansprüche der Republik Österreich könnten nur unter Beachtung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Polen geltend gemacht werden. Das Finanzamt Wien 1/23 habe bereits die Zuständigkeit für die Bw .an sich gezogen…
…S. 2, 7). Seine mehr oder weniger faktisch alleinige Zuständigkeit für die S in der Schweiz bot M die Möglichkeit, im Rahmen der Firma und mit deren Geldern unter Missbrauch seiner Stellung und ohne Wissen der W hochriskante spekulative "Geschäfte" vorzunehmen. Dabei rechnete er mit…
…für die Erbringung gemeinnütziger Leistungen durch den Bestraften an Stelle des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe besteht dabei nicht (siehe auch VwGH-Erkenntnis vom 26.7.2007, 2006/15/0241, in dem der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsansicht des Unabhängigen Finanzsenates bestätigt hat, wonach der Finanzstrafbehörde keine gesetzliche Zuständigkeit…
…Im Übrigen besteht auch eine andere örtliche Zuständigkeit, wobei der § 56 der Strafprozessordnung für verwaltungsbehördliche Verfolgungsmaßnahmen im Rahmen der Finanzstrafverfolgung keine Bedeutung hat. Was die behauptete inhaltliche Rechtswidrigkeit betrifft, so versucht der Einschreiter in seiner Beschwerde gegen die Festnahmeanordnung den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr dadurch auszuräumen…
…da § 175 FinStrG eigene Bestimmungen für den Vollzug von (Ersatz-) Freiheitsstrafen vorsieht, im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nicht anwendbar ist (siehe auch FSRV/0036-G/09 vom 7.1.2010). Da somit der Finanzstrafbehörde erster Instanz eine Zuständigkeit darüber, dass die Bestrafte an Stelle der Verbüßung der…
…für die Erbringung gemeinnütziger Leistungen durch den Bestraften an Stelle des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe besteht dabei nicht (siehe auch VwGH-Erkenntnis vom 26.7.2007, 2006/15/0241, in dem der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsansicht des Unabhängigen Finanzsenates bestätigt hat, wonach der Finanzstrafbehörde keine gesetzliche Zuständigkeit…
…Hinsichtlich der Zuständigkeit der Zollämter als Finanzstrafbehörden erster Instanz verweist § 15 AVOG auf die Regelungen des Finanzstrafgesetzes. Ordnungsstrafen welche ein Finanzstrafverfahren betreffen, dürfen von den Zollämtern nur dann verhängt werden, wenn sie als Finanzstrafbehörde erster Instanz tätig werden. Bei der Verhängung der gegenständlichen Ordnungsstrafe hat…
…Auf den Konten der Buchhaltung sei jedoch die richtige Verbuchung erfolgt. Diese Feststellung erscheine für die Verhängung eines Sicherheitszuschlages doch zu geringfügig. Auch die Feststellungen einer ungenauen Inventur beträfen nur das Jahr 1994. Trotzdem hätte im Jahr 1994 sowie in den anderen Jahren keine wesentliche…
…des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) handelt, waren die diesbezüglichen Bestimmungen betreffend die Zuständigkeit nicht zu beachten. Das Zollamt Salzburg/Erstattungen war gemäß § 14 Abs. 4 Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz für die Rückforderung der Ausfuhrerstattung und für die Verhängung der Sanktion zuständig. Zusammenfassend ist sohin festzustellen, dass lediglich mit der Behauptung…
…2008 ff). Es führte im Kern aus, die gesetzlichen Grundlagen für die Verhängung eines Säumniszuschlages seien deshalb gegeben, weil die UVA verspätet abgegeben worden sei und die Berufungswerberin von Beginn ihrer selbständigen Tätigkeit in Österreich an durch einen Steuerberater vertreten gewesen sei. Es sei deshalb…
…widersprechen. Nach ihrer Ansicht komme nämlich der Sanktion nach Art. 11 der VO (EWG) Nr. 3665/87 Strafcharakter zu, so dass für die Verhängung einer Sanktion schuldhaftes Verhalten unabdingbare Voraussetzung sei. Mit dieser Frage beschäftigte sich das Erkenntnis des VwGH vom 18. Oktober 1999, Zl…
…Ansicht komme nämlich der Sanktion nach Art. 11 der VO (EWG) Nr. 3665/87 Strafcharakter zu, so dass für die Verhängung einer Sanktion schuldhaftes Verhalten unabdingbare Voraussetzung sei. Mit dieser Frage beschäftigte sich das Erkenntnis des VwGH vom 18. Oktober 1999, Zl. 98/17/0257…
…der §§ 43, 43a und 48 StGB keinen Gebrauch gemacht hat. Auch wenn generalpräventive Überlegungen grundsätzlich für die Verhängung einer Geldstrafe sprechen, so müssen doch - schon in Anbetracht des Unrechtsgehaltes der verwirklichten Gesetzesverletzungen - spezialpräventive Überlegungen berücksichtigt werden. In Anbetracht der Tat, der Person der Beschuldigten, ihres…
…der §§ 43, 43a und 48 StGB keinen Gebrauch gemacht hat. Auch wenn generalpräventive Überlegungen grundsätzlich für die Verhängung einer Geldstrafe sprechen, so müssen doch - schon in Anbetracht des Unrechtsgehaltes der verwirklichten Gesetzesverletzungen - spezialpräventive Überlegungen berücksichtigt werden. In Anbetracht der Tat, der Person der Beschuldigten, ihres…
…Steuererklärungen. Dem Gebot der Zweckmäßigkeit des § 20 BAO ist somit Rechnung getragen. Die Festsetzung der Zwangsstrafe ist daher zu Recht erfolgt. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass keine Zuständigkeit des UFS für die Erledigung der weiteren gestellten Anträge gegeben ist. Linz, am 2. November 2004