…Rz 4). Erfolgt die beleidigende Schreibweise in einer Berufung (§ 243 BAO) oder einem Berufungsvorlageantrag (§ 276 BAO) so ist für die Verhängung der Ordnungsstrafe außer der Abgabenbehörde zweiter Instanz auch die Abgabenbehörde erster Instanz zuständig (VwGH 30.11.1993, 89/14/0144; Ritz, Kommentar zur BAO²…
…Ermittlungsverfahren zustehen. (2) Ist einer Finanzbehörde nach § 387 Abs. 2 die Zuständigkeit für den Bereich mehrerer Finanzbehörden übertragen, so bleiben das Recht und die Pflicht dieser Finanzbehörden unberührt, bei dem Verdacht einer Steuerstraftat den Sachverhalt zu erforschen und alle unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen, um die…
…auf Seite 4/6, dass dieser zwar die Abgabenberechnung und die Bezahlung von etwaigen Abgaben verneint, nicht jedoch die Frage betreffend die Zuständigkeit für die rechtzeitige Entfernung des Recyclingmaterials12 (siehe dazu auch Punkt 2. der Stellungnahme des Vertreters von Herrn C. vom 16.03.2018…
…ein "Altfall" sei, nämlich dahingehend, dass er auf eine Zeit zurückgeht, als das allgemein örtlich zuständige Finanzamt auch für WiEReG-Zwangsstrafverfahren zuständig war; eine Zuständigkeit, die im Rahmen des Finanz-Organisationsreformgesetz - FORG (985/A) in Gesamtrechtsnachfolge auf das FAÖ übergegangen sei. Demzufolge sei unbestreitbar, dass -…
…wären sohin Zustellungen im Zusammenhang mit der Verhängung von Zwangsstrafen nach dem WiEReG an den Zustellungsbevollmächtigten zu veranlassen gewesen. Die Vertretungsmacht endete auch nicht mit der jeweils konkret vorgenommenen Meldung: Eine Bevollmächtigung hat nämlich grundsätzlich Wirkung für alle von der Behörde in den Angelegenheiten des…
…war. Es liegen erschwerend 23 Taten des ehemaligen Entscheidungsträgers des Verbandes vor. Dies sind jedoch hinsichtlich des belangten Verbandes Finanzordnungswidrigkeiten, daher war die Strafbemessung für die Verhängung der Geldbuße nach den Vorgaben des § 49 Abs. 2 FinStrG vorzunehmen. Hinsichtlich der Ausmessung der über den belangten…
…alleinige Geschäftsführer der Fa. E-GmbH und als solcher für die Abgabenentrichtung grundsätzlich verantwortlich. Im Zeitraum 4. Juni 2003 bis 29. Oktober 2004 hatte er laut Firmenbuch die Geschäftsführung gemeinsam mit L. inne. In der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat am 25. Juni 2007 gab…
…und sorgepflichtig für drei Kinder. Der Bw1 sei finanzstrafrechtlich ebenfalls nicht vorbestraft, beziehe eine monatliche Pension von € 1.679,00 und verfüge über kein Vermögen. Er sei verheiratet und es träfen ihn keine Sorgepflichten. Der Bw2 sei trotz ausgewiesener Ladung nicht zur Verhandlung erschienen…
…Graz-Stadt durchgeführte Fahrzeuganmeldungen beträfen, lägen im Zeitraum 10/2003 bis 11/2004 und daher jedenfalls vor der mündlichen Verhandlung im Gerichtsverfahren am 24. Jänner 2007. Für diese ergänzend angelasteten Finanzvergehen sei daher Gerichtszuständigkeit gegeben und die Zusammenrechnung der Schädigungsbeträge durchzuführen. Andernfalls würde es zu…
…Z 6 BAO in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe. In diesen Fällen kommt es daher zu einem Auseinanderfallen der Zuständigkeiten zwischen Körperschaftsteuer und Stiftungseingangsteuer zwischen dem Finanzamt Österreich und dem Finanzamt für Großbetriebe. 3.32. Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz Rz 165: Für die Androhung, Verhängung…
…hat erwogen: I. Mit dem Wiener Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Abgaben (LGBl. 2013/45 vom 16. Dezember 2013) wurde die Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren betreffend das Abgabenrecht und das abgabenrechtliche Verwaltungsstrafrecht des Landes Wien ab 1. Jänner 2014 gemäß Art. 131 Abs. 5 B-VG auf das…
…daher um Geschicklichkeitsgeräte handelt". Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Mit dem Wiener Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Abgaben (LGBl. 2013/45 vom 16. Dezember 2013) wurde die Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren betreffend das Abgabenrecht und das abgabenrechtliche Verwaltungsstrafrecht des Landes Wien ab 1. Jänner 2014 gemäß Art. 131 Abs…
…Anpassungsgesetz Abgaben (LGBl 2013/45, vom 16.12.2013) wurde die Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren betreffend das Abgabenrecht und das abgabenrechtliche Verwaltungsstrafrecht des Landes Wien ab 1.1.2014 gemäß Art 131 Abs 5 B-VG auf das Bundesfinanzgericht übertragen, weshalb über die verfahrensgegenständliche Beschwerde…
…eingebrachte Beschwerde der NNGesmbH wird gesondert entschieden. Rechtslage: Mit dem Wiener Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Abgaben (LGBl. 2013/45 vom 16. Dezember 2013) wurde die Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren betreffend das Abgabenrecht und das abgabenrechtliche Verwaltungsstrafrecht des Landes Wien ab 1. Jänner 2014 gemäß Art. 131 Abs…
…Zustellung der Abgabenbescheide an den zuständigen Vertreter in Polen habe nicht stattgefunden. Potentielle Ansprüche der Republik Österreich könnten nur unter Beachtung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Polen geltend gemacht werden. Das Finanzamt Wien 1/23 habe bereits die Zuständigkeit für die Bw .an sich gezogen…
…VG. Mit dem Wiener Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Abgaben (LGBl 2013/45, vom 16.12.2013) wurde die Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren betreffend das Abgabenrecht und das abgabenrechtliche Verwaltungsstrafrecht des Landes Wien ab 1.1.2014 gemäß Art 131 Abs. 5 B-VG auf das Bundesfinanzgericht übertragen…
…erwogen: Mit dem Wiener Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Abgaben (LGBl 2013/45, vom 16.12.2013) wurde die Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren betreffend das Abgabenrecht und das abgabenrechtliche Verwaltungsstrafrecht des Landes Wien ab 1.1.2014 gemäß Art 131 Abs. 5 B-VG auf das Bundesfinanzgericht übertragen…
…Zur Frage, ob in der gegenständlichen Finanzstrafsache nicht eine Zuständigkeit des Schöffensenates vorgelegen habe (weil in den Schlussworten der Verteidigung angesprochen): Ab 1. Jänner 2011 hat sich gemäß § 53 Abs. 1 FinStrG idFd BGBl I 2010/104 eine strafgerichtliche Zuständigkeit für diejenigen Abgabenhinterziehungen nach § 33…
…S. 2, 7). Seine mehr oder weniger faktisch alleinige Zuständigkeit für die S in der Schweiz bot M die Möglichkeit, im Rahmen der Firma und mit deren Geldern unter Missbrauch seiner Stellung und ohne Wissen der W hochriskante spekulative "Geschäfte" vorzunehmen. Dabei rechnete er mit…
…1220 Wien, über die Beschwerde vom 28. Februar 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe vom 2. Februar 2023 betreffend Zwangsstrafen 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 22. April 2024 und 11. Juni 2024 in Anwesenheit der Schriftführerin Tanja Grottenthaler zu…