…vorgeschrieben wurde. Über die Berufung wurde erwogen: Die gegenständlichen Berufungen richten sich somit gegen die Versagung der Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z. 4 GrEStG 1987. Nach dieser Gesetzesstelle sind der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens im Sinne des I. Hauptstückes, I. Abschnitt…
…1 Z. 4 GrEStG 1987. Ein Bescheid der Agrarbehörde, wonach der Erwerb des Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens oder im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens erfolgt sei, konnte jedoch vom Bw. nicht beigebracht werden. Mit Bescheiden je vom 17. Oktober 2002 hat das Finanzamt für Gebühren und…
…des § 7 Z 3 GrEStG beträgt die Steuer beim Erwerb von Grundstücken durch andere Personen 3,5 v.H. Gemäß § 3 Abs.1 Z 4 GrEStG ist von der Besteuerung der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahren im Sinne des I. Hauptstückes, I Abschnitt…
…des § 7 Z 3 GrEStG beträgt die Steuer beim Erwerb von Grundstücken durch andere Personen 3,5 v.H. Gemäß § 3 Abs.1 Z 4 GrEStG ist von der Besteuerung der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahren im Sinne des I. Hauptstückes, I Abschnitt…
…1 Z. 4 GrEStG vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Z. 4 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens im Sinne des I. Hauptstückes, I. Abschnitt, und im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des II. Hauptstückes des Flurverfassungs…
…gemäß Abs.3 leg.cit. als ein Grundstück behandelt. Bezieht sich ein Rechtsvorgang auf einen oder mehrere Teile eines Grundstückes, so werden diese Teile als ein Grundstück behandelt. Der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens im Sinne des I. Hauptstückes, I. Abschnitt, und im…
…Übereignung begründet, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen, der Grunderwerbsteuer. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens im Sinne des I. Hauptstückes, I. Abschnitt, und im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des II. Hauptstückes des…
…Steuern und Gebühren ..... Die Vertragsparteien halten fest, dass der Erwerb der vertragsgegenständlichen Grundstücke im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens bzw. im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des zweiten Hauptstückes des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951 in der derzeit geltenden Fassung erfolgt und nehmen die Erwerber die diesbezügliche Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß…
…Steuern und Gebühren ..... Die Vertragsparteien halten fest, dass der Erwerb der vertragsgegenständlichen Grundstücke im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens bzw. im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des zweiten Hauptstückes des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951 in der derzeit geltenden Fassung erfolgt und nehmen die Erwerber die diesbezügliche Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß…
…jeweils am 31. August 2003 unterschrieben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Z. 4 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens im Sinne des I. Hauptstückes, I. Abschnitt, und im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des II. Hauptstückes des…
…Höhe von € 223.016,00 vorzuschreiben gewesen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Z. 4 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens im Sinne des I. Hauptstückes, I. Abschnitt, und im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des II…
…Zusammenlegungsverfahrens im Sinne des I. Hauptstückes, I. Abschnitt, und im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des II. Hauptstückes des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951, BGBl Nr. 103, in der jeweils geltenden Fassung von der Besteuerung ausgenommen. Von der Grunderwerbsteuer sind also nur Grundstückserwerbe im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens…
…Zusammenlegungsverfahrens im Sinne des I. Hauptstückes, I. Abschnitt, und im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des II. Hauptstückes des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951, BGBl Nr. 103, in der jeweils geltenden Fassung von der Besteuerung ausgenommen. Von der Grunderwerbsteuer sind also nur Grundstückserwerbe im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens…
…€ 25.089,90 als Bemessungsgrundlage heranzuziehen gewesen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Z. 4 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens im Sinne des I. Hauptstückes, I. Abschnitt, und im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des II…
… 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1987 entspricht oder nicht. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1987 ist von der Besteuerung ausgenommen der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens im Sinne des I. Hauptstückes, I. Abschnitt, und im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens im Sinne…
…abgeschlossen sei. Von der Agrarbezirksbehörde sei kein Bescheid ergangen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1987 sind von der Besteuerung ausgenommen der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens im Sinne des I. Hauptstückes, I. Abschnitt, und im Wege…
…abgeschlossen sei. Von der Agrarbezirksbehörde sei kein Bescheid ergangen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1987 sind von der Besteuerung ausgenommen der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens im Sinne des I. Hauptstückes, I. Abschnitt, und im Wege…
…981 landwirtschaftlich genutzt von der Grunderwerbsteuer befreit ist. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Z. 4 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens im Sinne des I. Hauptstückes, I. Abschnitt, und im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des II…
…beiden weiteren Grundstücke unmittelbar zur Durchführung einer Flurbereinigung erforderlich ist, wurde mit dem Antrag noch nicht vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Z. 4 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens im Sinne des I. Hauptstückes, I. Abschnitt…
…so werden diese Grundstücke nach § 2 Abs. 3 GrEStG als ein Grundstück behandelt. Von der Besteuerung ausgenommen ist gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens im Sinne des I. Hauptstückes, I. Abschnitt, und im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens…