…vorgeschrieben wurde. Über die Berufung wurde erwogen: Die gegenständlichen Berufungen richten sich somit gegen die Versagung der Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z. 4 GrEStG 1987. Nach dieser Gesetzesstelle sind der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens im Sinne des I. Hauptstückes, I. Abschnitt…
1. Allgemeines 1.1 Rechtsgrundlagen 1.1.1 Durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 682/1994 wurde in § 11 Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG 1987) die Befugnis zur Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch Parteienvertreter ermöglicht. 1.1.2 Mit den Bundesgesetzen BGBl. I Nr. 22/2012 und BGBl. I…
Erwirbt eine Banken-AG eines EU-Mitgliedstaates von einer im gleichen EU-Staat ansässigen Nichtbanken-AG zu einem fremdverhaltenskonformen und daher stille Reserven aufdeckenden Preis alle Anteile an einer österreichischen Banken-AG als vorbereitenden Anteilswerb für eine nachfolgende verschmelzende Umwandlung mit der österreichischen Banken…
24.3.426.3.4 Steuerpflichtige Zusammenschlüsse und Realteilungen Rz 1470: § 20 Abs. 1 Z 3 KStG 1988 sieht bei Vermögensübertragungen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft im Wege eines Zusammenschlusses oder der Übernahme von Vermögen durch eine unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft im Wege einer Realteilung die Anwendung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Ri1***, die Richterin***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache [...], [...], vertreten durch die TPA Steuerberatung, Wiedner Gürtel 13, Turm 24, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 21. Dezember 2012 gegen den…
1.8. Verschmelzung und atypisch stille Beteiligungen 1.8.1. Atypisch stille Beteiligung an der übertragenden oder übernehmenden Körperschaft Rz 355: An der Maßgeblichkeit einer im Firmenbuch eingetragenen Verschmelzung als Anwendungsfall des Art. I UmgrStG ändert sich auch dann nichts, wenn jemand gemäß § 179 UGB…
In der Möglichkeit der Komplementärin, bei Nichterreichen eines Mindestkapitals die Gesellschaft wieder aufzulösen, wird keine Einschränkung der Unternehmerinitiative der Beteiligten gesehen, weil es sich um eine Vorbedingung für die eingegangene Unternehmung handelt, die festlegt, dass nur unter entsprechenden betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen der geplante Betrieb überhaupt sinnvoll…
Die in Deutschland ansässige D-GmbH hält über die in Österreich errichtete, bloß vermögensverwaltende Ö-KG sämtliche Anteile an der in Österreich ansässigen Ö-GmbH, wobei das Vermögen der Ö-GmbH ausschließlich aus unbeweglichem Vermögen im Inland besteht. Wird die D-GmbH mit Verschmelzungsbeschluss vom…
Wird eine inländische Vertriebs-GmbH auf ihren Alleingesellschafter, die deutsche Produktions-GmbH mit inländischer Betriebstätte verschmelzend umgewandelt, dann können die Vorjahresverluste der Vertriebs-GmbH nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes auf die Gewinne der Produktionsbetriebstätte vorgetragen werden, soferne hierdurch keine Verlustdoppelverwertung im Verhältnis zu Deutschland eintritt. Dies…
Gründet die maltesische Tochtergesellschaft einer österreichischen Kapitalgesellschaft in Dubai eine operativ tätige Kapitalgesellschaft (Enkelgesellschaft der österreichischen Kapitalgesellschaft), dann gestattet die Konsolidierungsvorschrift des § 2 Abs. 4 VO BGBl. Nr. 57/1995 nicht, die Aktiveinkünfte der Dubai-Gesellschaft zur Beseitigung des Überwiegens der schädlichen Passiveinkünfte der Malta…
2. Umwandlungen (Art. II UmgrStG) 2.1. System und Anwendungsbereich (§ 7 UmgrStG) 2.1.1. Allgemeines zum Umwandlungsbegriff Rz 406: Als Umwandlung wird im Allgemeinen ein Vorgang bezeichnet, bei dem ein Unternehmen seine Rechtsform ändert. Dabei unterscheidet man zwischen formwechselnden und übertragenden Umwandlungen. 2.1…
24.3.226.3.2 Steuerpflichtige Verschmelzungen, Umwandlungen und Aufspaltungen und vergleichbare Vermögensübertragungen Rz 1460: § 20 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 sieht die Anwendung der Liquidationsbesteuerungsvorschriften des § 19 KStG 1988 für Verschmelzungen, Umwandlungen und Aufspaltungen sowie für vergleichbare Vermögensübertragungen vor, da diesen Umgründungstypen die…
3.5.4. Buchgewinne und Buchverluste Rz 995: § 18 Abs. 6 UmgrStG regelt die steuerliche Behandlung von einbringungsbedingt bei der übernehmenden Körperschaft entstehenden Buchgewinnen und Buchverlusten durch einen Verweis auf die entsprechenden Regelungen des § 3 Abs. 2 und 3 UmgrStG für die übernehmende Körperschaft bei…
1.13. Verschmelzungen und Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 10a KStG 1988 1.13.1. Allgemeines Rz 385a: § 10a Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 4 und 5 KStG 1988 sieht eine Hinzurechnungsbesteuerung für Passiveinkünfte niedrigbesteuerter ausländischer Körperschaften vor. Die Regelung bewirkt, dass Passiveinkünfte einer niedrigbesteuerten beherrschten ausländischen…
…1 Z. 4 GrEStG 1987. Ein Bescheid der Agrarbehörde, wonach der Erwerb des Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens oder im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens erfolgt sei, konnte jedoch vom Bw. nicht beigebracht werden. Mit Bescheiden je vom 17. Oktober 2002 hat das Finanzamt für Gebühren und…
…dass gemäß § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 keine Grunderwerbsteuer anfällt (7.3.). 2. Der vorliegende "Nachtrag zum Realteilungsvertrag" vom 26.9.2017 betrifft ein zugleich abgeführtes Zusammenlegungsverfahren (X-Feld) und wird in Pkt. 6. festgehalten, dass sich für die Vertragsparteien ***Bf1***/Bf und C keine…
…Beschwerdeführerin: „Durch Schenkung, Schenkungsvertrag vom 23.01.2009 haben Sie das Grundstück Nr. 1 im Ausmaß von 1,3528 ha in der KG A. erworben. Dadurch, dass das Zusammenlegungsverfahren A. noch nicht abgeschlossen ist, sind weder die neue Parzellennummer, das Parzellenausmaß, noch die Ertragsmesszahl amtlich…
…des § 7 Z 3 GrEStG beträgt die Steuer beim Erwerb von Grundstücken durch andere Personen 3,5 v.H. Gemäß § 3 Abs.1 Z 4 GrEStG ist von der Besteuerung der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahren im Sinne des I. Hauptstückes, I Abschnitt…
…des § 7 Z 3 GrEStG beträgt die Steuer beim Erwerb von Grundstücken durch andere Personen 3,5 v.H. Gemäß § 3 Abs.1 Z 4 GrEStG ist von der Besteuerung der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahren im Sinne des I. Hauptstückes, I Abschnitt…
…1 Z. 4 GrEStG vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Z. 4 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens im Sinne des I. Hauptstückes, I. Abschnitt, und im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des II. Hauptstückes des Flurverfassungs…