…letzterer in der G GmbH die Funktion eines Prokuristen inne hatte. Ein wegen drohender Insolvenz gefasster Gesellschafterbeschluss vom 15. Mai 2006 sieht in Punkt 2.d) vor, dass Zahlungen sowie Kassaausgang ausdrücklich nur nach schriftlicher Bestätigung (Mail) durch Ing. CD durchzuführen seien. Mit Beschluss des…
…verkürzt würden. Eine Schadensgutmachung habe nicht stattgefunden. Die steuerlichen Verfehlungen hätten sich herausgestellt, als der Bw. eine Jahresumsatzsteuererklärung eingereicht habe. Mangels umgehender Entrichtung habe dieser keine strafbefreiende Wirkung zuerkannt werden können. Mit Beschluss des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 3. März 2008 sei dem am 24…
…Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid niedergelegte Rechtsanschauung gebunden. Wenn der Bw. mit der gegenständlichen Berufung zunächst einen…
…1998 Einspruch. Mit Beschluss des Oberlandesgerichtes X vom 28. Juli 1998, GZ. D , wurde die Anklageschrift gemäß § 211 Abs. 1 StPO zur besseren Aufklärung des Sachverhaltes vorläufig zurückgewiesen. Über Antrag der Staatsanwaltschaft X hat die Ratskammer des Landesgerichtes X mit Beschluss vom 14. April 1999…
…jener der Finanzstrafbehörde I. Instanz zu setzen und den angefochtenen Bescheid abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. Gemäß Abs.4 dieser Bestimmung kann sie auch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Finanzstrafsache an…
…gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der angefochtene Bescheid und die Berufungsvorentscheidung werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Mit Beschluss des Landesgerichtes St. Pölten vom 14. Jänner…
…2004) vom Finanzamt Innsbruck geschätzt. Auch für diese Zeiträume finden sich in den Akten keine Anhaltspunkte dafür, auf welche Weise die Höhe der geschätzten Beträge ermittelt wurde. Zudem ist zu beachten, dass mit Beschlüssen des Landesgerichtes Innsbruck vom 30. Jänner 2004 und 15. März 2004…
…angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid niedergelegte Rechtsanschauung gebunden. Mit der gegenständlichen Berufung werden zunächst Einwendungen gegen…
…beurteilen, dass eine gänzliches Absehen von der Wertersatzstrafe in Betracht zu ziehen war. Die Höhe des Wertersatzes war somit entsprechend den Grundsätzen der Strafbemessung wie im angefochtenen Erkenntnis mit € 2.000,00 festzusetzen. Dem Eventualantrag um Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde I. Instanz…
…77). Vor und während der obgenannten UVA-Prüfung ist keine Rede von einer Selbstanzeige im Sinne des § 29 FinStrG gewesen (Zeugenaussage des A vom 15. September 2006). Mit Beschluss des Amtsgerichtes Traunstein, Deutschland, vom 15. März 2004 wurde über das Vermögen der T GmbH bei…
…sich, dass das Bezirksgericht N am 10. November 2008 die Zwangsverwaltung der Liegenschaft Grundbuch GB (1/1 Anteil B-LNr. 3) bewilligt hat. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer dieser Liegenschaft. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes N vom 1. Dezember 2008 wurde Rechtsanwalt Dr.Z zum Zwangsverwalter bestellt…
…und das Strafverfahren einzustellen, in eventu eine fahrlässige Abgabenhinterziehung gemäß § 34 FinStrG anzunehmen und eine schuldangemessene Strafe zu verhängen. Anlässlich der mündlichen Berufungsverhandlung legte der mittlerweile geschiedene und für ein Kind sorgepflichtige Beschuldigte, über den mit Beschluss des Bezirksgerichtes Wels vom 23. Jänner 2007, Az…
…März 1992] im Bereich der Schülerhilfe tätig, wobei sich ihr Unternehmen insbesondere mit der Organisation der Lehrer und der Kundenaquirierung beschäftigte, sie selbst aber keine Nachhilfestunden gab. [Nach offenbar zwar organisatorischem, aber wirtschaftlich nur mäßigem Erfolg] wurde [letztendlich] mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 30…
…abgesondert verfolgten P. übergegangen. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 5. März 2004 sei über das Vermögen der Gesellschaft das Konkursverfahren eröffnet worden. Im Zuge einer durch das Insolvenzverfahren ausgelösten abgabenbehördlichen Prüfung bezüglich der lohnabhängigen Abgaben sei für die inkriminierten Zeiträume festgestellt worden, dass diese…
…sofern dies möglich ist, eine Zurückverweisung [der Finanzstrafsache] an den Spruchsenat beantragt, da "wir" keine neuerliche Ladung erhalten haben. Allenfalls werde eine mündliche Verhandlung beim Unabhängigen Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz beantragt. Sollte dies nicht möglich sein werde der Antrag gestellt, die verhängte Geldstrafe von…
… 143 Abs. 1 FinStrG zu beenden. Im Zuge der Berufungsverhandlung haben auch sämtliche Parteien einer Zurückverweisung der Finanzstrafsache zugestimmt, weshalb spruchgemäß dieser Verfahrensvariante der Vorzug zu geben war. Mit der spruchgemäßen Aufhebung nach § 161 Abs.4 FinStrG ist im Übrigen das Fehlen des Schuldspruches betreffend…
…berücksichtigen müssen, dass das Landesgericht Salzburg mit Beschluss vom 5. Dezember 2002 das Konkursverfahren über sie eröffnet habe. P erhalte aus der Masse den notdürftigen Unterhalt und müsse nach der Ehescheidung alleine für ihre schulpflichtige Tochter sorgen. Die Behörde hätte daher mit Verweis bzw. Strafe…
…K. als Buchhalterin beschäftigt und als solche mit der Buchhaltung, der Rechnungslegung und der Kassaführung beauftragt war. Während des Jahres 2004 hat die Bw. beschlossen, sich durch verschiedene Handlungen Geldbeträge zum Nachteil ihres Dienstgebers zuzueignen, in dem sie einerseits Bargeldbeträge vom X-Konto der Fa…
…des Spruchsenates hat die damalige Verteidigerin Y-GmbH für den Beschuldigten innerhalb offener Frist Berufung erhoben und in Anbetracht ihrer unterbliebenen Ladung die Aufhebung des Erkenntnisses und die Zurückverweisung der Finanzstrafsache zur neuerlichen mündlichen Verhandlung in erster Instanz beantragt. In einem ergänzenden Schriftsatz vom 7…
…Beweislage nicht mit ausreichender Sicherheit nachzuweisen. Ob eine fahrlässige oder vorsätzliche Verkürzung an Einkommensteuervorauszahlungen für 2002 durch den Beschuldigten stattgefunden hat, ist noch zu ermitteln. Gemäß § 161 Abs.4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an…