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BFG RV/5300007/20181. Verkürzungszeitpunkt bei hinterzogenen Kapitalertragsteuern, 2. Aufhebung eines Spruchsenatserkenntnisses und Zurückverweisung der Finanzstrafsache infolge im Spruch unzureichend erfasster Tatbestände
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss22.04.2022

…Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese verfahrensleitende Verfügung einer Aufhebung und Zurückverweisung einer Finanzstrafsache ist eine abgesonderte Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß § 25a Abs. 3 VwGG nicht zulässig. Der Beschluss könnte insoweit erst in einer Revision gegen das die…

BFG RV/2300007/20171. Verdacht einer Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer infolge unterlassener zeitgerechter Vorsteuerberichtigungen; 2. Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss20.11.2018Teil 1/2

…Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann jedoch der Vorsitzende des Finanzstrafsenates des Bundesfinanzgerichtes bzw. nach Einberufung des Finanzstrafsenates auch dieser mit Beschluss das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates aufheben und die Zurückweisung der Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens erforderlich ist…

BFG RV/3300011/2026Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss23.09.2026

…FinStrG kann das Bundesfinanzgericht auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung gebunden…

BFG RV/5300018/2017Aufhebung und Zurückverweisung einer Finanzstrafsache infolge eingetretener Gerichtszuständigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss27.10.2021

… 161 Abs. 4 FinStrG kann jedoch der Vorsitzende des Finanzstrafsenates des Bundesfinanzgerichtes bzw. nach Einberufung des Finanzstrafsenates auch dieser mit Beschluss das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates aufheben und die Zurückweisung der Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens erforderlich ist bzw…

UFSL FSRV/0029-L/08Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache an die Erstbehörde zur gemeinsamen Befragung von drei Verdächtigen in einem verbundenen Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.04.2011

…letzterer in der G GmbH die Funktion eines Prokuristen inne hatte. Ein wegen drohender Insolvenz gefasster Gesellschafterbeschluss vom 15. Mai 2006 sieht in Punkt 2.d) vor, dass Zahlungen sowie Kassaausgang ausdrücklich nur nach schriftlicher Bestätigung (Mail) durch Ing. CD durchzuführen seien. Mit Beschluss des…

BFG RV/1300003/2022Aufhebung und Zurückverweisung einer Finanzstrafsache wegen fehlender Feststellungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss30.12.2025

…FinStrG kann das Bundesfinanzgericht auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung gebunden…

BFG RV/7300028/2024Objektive Tatseite der unrechtmäßigen Geltendmachung von Vorsteuern und die Höhe der strafbestimmenden Wertbeträge steht noch nicht abschließend fest, umfangreiche Ermittlungen sind noch erforderlich, daher Aufhebung und Zurückverweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenVerfahrensleitender Beschluss13.01.2026

…FinStrG: Das Bundesfinanzgericht kann auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung gebunden…

UFSW FSRV/0020-W/09Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zur Klärung der objektiven und subjektiven Tatseite. Den Abgabenvorschriften und insolvenzrechtlichen Bestimmungen entsprechende Entrichtung und somit der Eintritt der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeigen im anhängigen Konkursverfahren noch offen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.10.2009

…verkürzt würden. Eine Schadensgutmachung habe nicht stattgefunden. Die steuerlichen Verfehlungen hätten sich herausgestellt, als der Bw. eine Jahresumsatzsteuererklärung eingereicht habe. Mangels umgehender Entrichtung habe dieser keine strafbefreiende Wirkung zuerkannt werden können. Mit Beschluss des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 3. März 2008 sei dem am 24…

BFG RV/6300014/2014Aufhebung eines ohne Befragung des Beschuldigten ergangenen Straferkenntnisses und Zurückweisung der Finanzstrafsache zur Vornahme ergänzender Ermittlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss15.01.2016

…angefochtenen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält, wobei diese Entscheidung gemäß § 62 Abs. 2 letzter Satz FinStrG bereits vom Senatsvorsitzenden getroffen werden kann. Laut den dem Bundesfinanzgericht von der Finanzstrafbehörde übermittelten…

UFSW FSRV/0090-W/08Objektive und subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bestritten - umfangreiche Ergänzungen des Sachverhaltes notwendig - Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.02.2009

…Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid niedergelegte Rechtsanschauung gebunden. Wenn der Bw. mit der gegenständlichen Berufung zunächst einen…

BFG RV/1300001/2016Absolute Verjährung im Finanzstrafverfahren; Berücksichtigung der Anhängigkeit höchstgerichtlicher Verfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.06.2018

…und kann auch nicht mittels Befassung der Finanzstrafsache durch ein tatsächlich zuständiges Bundesfinanzgericht geheilt werden (vgl. Fellner, FinStrG, Rz. 10 zu §§ 65 bis 71 mwN), weshalb an sich mit Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses mit Beschluss des Senatsvorsitzenden unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde gemäß…

BFG RV/6300006/2021Aufhebung und Zurückverweisung wegen fehlender Feststellungen bei drei von vier verbundenen Tatvorwürfen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss03.01.2023

…waren. Gemäß § 161 Abs 4 FinStrG kann der Vorsitzende des Finanzstrafsenates des Bundesfinanzgerichtes mit Beschluss das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates aufheben und die Zurückweisung der Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens erforderlich ist, hier in der Form, dass zu drei…

BFG RV/7100499/2019Zurückweisung der Beschwerde mangels Aktivlegitimation: Eine im Finanzstrafverfahren erteilte Vollmacht gilt nicht im Abgaben(sicherungs)verfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss08.02.2022

…oder als gegenstandslos (§ 256 Abs. 3, § 261) zu erklären, so kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders…

UFSI FSRV/0009-I/05Zurückweisung wegen "Einleitung" eines Finanzstrafverfahrens nach gerichtlicher Unzuständigkeitsentscheidung; Zurückverweisung wegen Begründungsmängel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)17.03.2005

…1998 Einspruch. Mit Beschluss des Oberlandesgerichtes X vom 28. Juli 1998, GZ. D , wurde die Anklageschrift gemäß § 211 Abs. 1 StPO zur besseren Aufklärung des Sachverhaltes vorläufig zurückgewiesen. Über Antrag der Staatsanwaltschaft X hat die Ratskammer des Landesgerichtes X mit Beschluss vom 14. April 1999…

BFG RV/5300007/2020Belangter Verband im Rückfall; Ausmessung der Verbandsgeldbuße
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.09.2021Teil 1/2

…aber wenn im Verfahren vor der Finanzstrafbehörde eine Verletzung des Parteiengehörs zu Lasten des belangten Verbandes eingetreten wäre, wäre dieser Umstand durch die neuerliche Möglichkeit eines Parteiengehörs im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht saniert worden, sodass es insoweit keiner Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache bedarf. 5…

UFSW FSRV/0149-W/05Beschwerde gegen die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen vorsätzlicher Abgaben- und Monopolhehlerei mit Zigaretten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)08.09.2006

…jener der Finanzstrafbehörde I. Instanz zu setzen und den angefochtenen Bescheid abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. Gemäß Abs.4 dieser Bestimmung kann sie auch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Finanzstrafsache an…

BFG RV/7300011/2024Aus dem Erkenntnis des Spruchsenates ist nicht zu ersehen, dass der Spruchsenat über alle Finanzvergehen laut Stellungnahme der Amtsbeauftragten entschieden hätte. Die Entscheidung war aufzuheben und zur neuerlichen Entscheidung über alle vorgeworfenen Finanzvergehen zurückzuverweisen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss26.03.2024

… 161 Abs. 4 FinStrG kann der Vorsitzende des Finanzstrafsenates des Bundesfinanzgerichtes mit Beschluss das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates aufheben und die Zurückweisung der Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens erforderlich ist, hier in der Form, dass zu vier vorgeworfenen Finanzvergehen…

UFSW RV/1590-W/08Aufhebung unter Zurückverweisung, wenn das Finanzamt Ermittlungen unterlassen hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid10.11.2008

…gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der angefochtene Bescheid und die Berufungsvorentscheidung werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Mit Beschluss des Landesgerichtes St. Pölten vom 14. Jänner…

BFG RV/1300003/2014Ausstellung von unrichtigen Ursprungsnachweisen; Verwarnung; Zurückverweisung wegen unterlassener Ermittlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss20.08.2014

…der bei Ausstellung eines Präferenznachweises oder einer Lieferantenerklärung vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder unrichtige oder unvollständige Unterlagen vorlegt. Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss…

BFG RV/7300019/2018Abgabenhinterziehung statt § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, Verfahrensfehler, mündliche Verhandlung mit Schriftführerin erforderlich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.11.2018

…4: Das Bundesfinanzgericht kann auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung gebunden…