…die entsprechenden Institute zu Beginn der Vorlesungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln binnen einer Stunde zu erreichen. Damit verkennt sie ganz offenbar, dass bei Beurteilung der Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt nicht auf die "Wohnung" bzw. die konkrete Ausbildungsstätte, sondern auf den "Wohnort" und den "Ausbildungsort"…
…vor Augen und nicht eine Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse einzelner Studenten. Für die Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt ist daher nach dem Willen des Gesetzgebers auch nicht die tatsächliche Gesamtfahrzeit im Einzelfall maßgebend sondern die typische, übliche Fahrzeit zwischen zwei Gemeinden. In der Judikatur…
…Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen gelten, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 (BGBl. 305) zeitlich noch zumutbar sei. Die Zumutbarkeit sei hinsichtlich der Gemeinde Langkampfen gegeben. Die Aufwendungen "für…
…Stunde und 27 Minuten benötigt. Unter Berücksichtigung eines regelmäßig zu verbuchenden, vorsichtig geschätzten staubedingten Zeitverlustes von nur 15 Minuten auf der Strecke Vösendorf - Inzersdorf werde die Fahrzeit von 1,5 Stunden um elf Minuten überschritten. Die Unzumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt zwischen Beschäftigungsort und…
…die Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt festgelegt wird. Es wird dabei auf individuelle Unterrichtszeiten nicht Rücksicht genommen. Da die Verordnung des BM für Finanzen zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes , BGBl 624/1995 idgF, auf das Studienförderungsgesetz Bezug nimmt, ist hinsichtlich der Zumutbarkeit…
…einer Fahrzeit zwischen Wohnort und Studienort aus, nicht hingegen von einer (tatsächlichen) Fahrzeit zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte. Die Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt wird - nach Art einer typisierenden Betrachtungsweise - für Gemeinden festgelegt. Entscheidend ist (für Nachweiszwecke) zudem nur die Fahrzeit der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel…
…tägliche Hin- und Rückfahrt zum Studienort W in zeitlicher Hinsicht nicht zumutbar ist. Nach dem Dafürhalten des Senates darf aus dem Umstand, dass der Bw. die Fahrt Wb W in Arbeitnehmereigenschaft und nicht als Studierender zu unternehmen hätte, betreffend die Zumutbarkeit der täglichen Hin- und…
…W/10 vom 24.06.2010 erörterte der Senat das Kriterium, ob eineFahrzeit von mehr als 90 Minuten zumutbar sei, ausführlich. Unter Punkt 4.4.4 dieser Entscheidung wird zu der Zumutbarkeitsgrenze von drei Stunden für den gesamten täglichen (Hin- und Rückweg zusammengerechnet) Arbeitsweg ausgeführt:…
…Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Daraus folgt, dass die Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort jedenfalls dann gegeben ist, wenn die Fahrzeit von einer Stunde nicht überschritten wird. Für das günstigste Verkehrsmittel ist ausreichend, dass in jeder Richtung je ein…
…dass bei der Berechnung der Fahrtzeit Wartezeiten vor Beginn des Unterrichts bzw. nach Beendigung nicht zu berücksichtigen seien. Dies gehe unter anderem aus § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992 hervor, wonach für bestimmte Orte die Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt festgelegt werde. Die Zumutbarkeit ist…
…öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Bei Berechnung der Fahrzeit sind Wartezeiten vor Beginn des Unterrichts bzw. nach Beendigung des Unterrichts nicht zu berücksichtigen. Dies geht unter anderem aus § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992 hervor, wonach für bestimmte Orte die Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt festgelegt wird…
…der Begründung unter anderem aus, dass die Fahrzeit mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel von einer Stunde nicht überwiegend überschritten werde. Nach der ab dem Jahr 2002 geltenden Rechtslage würden Fahrzeiten (Wegzeiten) im Wohn- und Studienort bei der Überprüfung der Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt…
…3 Studienförderungsgesetzes 1992 zeitlich noch zumutbar ist. Der in der Stammfassung enthaltene Wortlaut ("jedenfalls als im Einzugsbereich gelegen"), nach dem eine Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Ausbildungsort bereits dann (unwiderlegbar) vorlag, wenn die Wohnortgemeinde in einer der Verordnungen zu § 26 Abs…
…Regelung über die Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt. Somit ist im Berufungsfall die oben zitierte Regelung des § 2 Abs. 1 der VO des BM für Finanzen, BGBl. Nr. 624/1995 idF. BGBl. II Nr. 449/2001, anzuwenden, wonach der Ort der Ausbildungsstätte nicht mehr…
…Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels nicht zu berücksichtigen , ebenso nicht Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke , EStG 1988, § 34 Anm 71). Die Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt zum Studienort…
…bzw. 55 Minuten. Bei Berechnung der Fahrzeit sind Wartezeiten vor Beginn des Unterrichts bzw. nach Beendigung des Unterrichts nicht zu berücksichtigen. Dies geht unter anderem aus § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992 hervor, wonach für bestimmte Orte die Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt festgelegt wird…
…3 StudFG 1992, in dem in der VO BGBl. Nr. 624/1995 idgF, verwiesen wird; danach wird für bestimmte Orte die Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt festgelegt. Auf individuelle Unterrichtszeiten wird nicht Rücksicht genommen. Im gegenständlichen Fall ist also für die Bemessung des "günstigsten…
…Vom Hauptbahnhof in I führt eine Buslinie der städtischen Verkehrsbetriebe direkt zur Hotelfachschule. Somit ergibt sich, dass der für die Frage der Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückreise zum und vom Ausbildungsort maßgebende Zeitaufwand zwischen 51 Minuten (nach Angaben des Sohnes 20 Minuten für die…
…mit der Begründung, die Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt sei im vorliegenden Fall gegeben, da in jeder Fahrtrichtung je ein Verkehrsmittel existiere, das die Strecke in weniger als einer Stunde bewältige (s. dazu insbesondere die Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung vom 22. Februar 2007). Der…
…von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort zeitlich noch zumutbar ist. Die Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt ist jedenfalls gegeben, wenn die Fahrtzeit von einer Stunde nicht überschritten wird." Gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 erhob der Bw…