…um ATS 49.013,41. Zufluss von Kapitalerträgen: Der Bw hat im Jahr 1989 Wohnungen und einen OHG-Anteil an die in seinem Alleineigentum stehende Bw GmbH verkauft. Die Kaufpreise hierfür sind vom Bw gestundet worden. Für die Zeit der Stundung sind Zinsen vereinbart worden…
…sei. Die Qualifikation als steuerliches verdecktes Grundkapital wird von uns jedoch nicht angefochten, ebenso nicht die Versagung des Betriebsausgabencharakters der hierfür verrechneten Zinsen. Bestritten wird der steuerliche Zufluss der verdeckten Ausschüttung hinsichtlich der nicht bezahlten Zinsen für das Jahr 2004 sowie 2005 und die Vorschreibung…
…dass der Bw. das von ihm erworbene Gebäude im Hinblick auf die laufende und zukünftige Nutzung renoviert und bei seinen immer wiederkehrenden Aufenthalten darin auch gewohnt hat. Demzufolge ist vom Vorliegen der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich auszugehen. 4. Zufluss von Zinsen im Berufungszeitraum: (a) Wie…
…Vielmehr ist die vom Gesellschafter-Geschäftsführer vorgenommene unrichtige Rückstellungsbildung (mit dem von ihm selbst angegebenen Ziel, die Zinsen nicht auszahlen zu müssen) der eigentlich vorzunehmenden Gutschrift am Verrechnungskonto gleichzuhalten und als Verfügung über die genannten Beträge anzusehen. Vorrang hat hier eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Andernfalls hätte…
…jährliche Ausstellung wertloser und noch dazu gefälschter Wechselprolongate könne keinen Zufluss von Zinsen bewirken. Die über eine Veranlagungsdauer von mehr als fünf Jahren einzige in 1993 geleistete Zahlung sei auf eine objektiv uneinbringliche Forderung erfolgt und daher als Kapitaltilgung und nicht als Zinsenzufluss zu werten…
…Infolge Zahlungsunfähigkeit des S. kann ab Juli 2007 steuerlich nicht mehr von einem Zufluss der "ausbezahlten" und sofort wiederveranlagten Zinsen ausgegangen werden. Die in der Liste der Ein- und Auszahlungen im Juli 2007 als ausgezahlt aufscheinenden Beträge (1.300,- € am 24.07.2007 und…
…als zugeflossen im Sinne des § 19 EStG 1988 gelten, wenn er über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Die Umwandlung von Zinsen (ohne Auszahlung) in Darlehen ist demnach Zufluss im Zeitpunkt der Umwandlung. Auch wenn bei der von der Bw. gewollten (die Bw. gab zB…
…betreffend den Erwerb von EKC-Lettern und den Zufluss von Zinsen abgesprochen hat. Zu diesem Vorhalt nahm der Bw. mit Schriftsatz vom 6. März 2003 wie folgt Stellung. Darin bringt er seine Enttäuschung zum Ausdruck, dass der Verwaltungsgerichtshof den Zufluss von Zinsen aus EKC-Lettern…
…Die Bw. erhielt ab diesem Zeitpunkt auch tatsächlich keine Zahlungen mehr vom EKC. Ein Zufluss von Zinsen für die gezeichneten Letter kann ab Oktober 1994 daher nicht mehr angenommen werden. Der Berufung war somit teilweise stattzugeben und die Einkünfte der Bw. aus Kapitalvermögen für…
…Ein Zufluss von Zinsen für die gezeichneten A kann daher ab Oktober 1994 nicht mehr angenommen werden. Die im bekämpften Bescheid vorgenommene Vorschreibung von Zinszahlungen für die Monate Oktober bis Dezember 1994 in Höhe 57.400,00 S erfolgte damit zu Unrecht. Der Berufung war…
…vorlägen. Ab Oktober 1994 geriet der EKC in große Zahlungsschwierigkeiten und wurde in der Folge gänzlich zahlungsunfähig. Ein Zufluss von Zinsen konnte ab diesem Zeitraum nicht mehr nachgewiesen werden, sodass die Rückzahlungsraten richtigerweise nur bis einschließlich September 1994 erfasst worden waren. Der angefochtene Bescheid war…
…die BW ab diesem Zeitpunkt tatsächlich noch Zahlungen vom EKC erhalten hat, wird ein Zufluss von Zinsen für die gezeichneten Letter ab Oktober 1994 nicht mehr angenommen. Damit musste der Unabhängige Finanzsenat feststellen, dass die der BW bis September 1994 zugeflossenen Beträge Einkünfte aus Kapitalvermögen…
…diesem Zeitpunkt auch tatsächlich keine Zahlungen mehr vom EKC. Ein Zufluss von Zinsen für die gezeichneten Letter kann ab Oktober 1994 daher nicht mehr angenommen werden. Der Berufung war somit teilweise stattzugeben und die Einkünfte des Bw. aus Kapitalvermögen für das Jahr 1994 mit S…
…dem Einlösewert. Mit fortschreitender Laufzeit steigt jedoch der innere Wert der Nullkuponanleihe und erreicht am Ende der Laufzeit den Einlösewert. Dieser Differenzbetrag, der wirtschaftlich betrachtet nicht ausbezahlten und neuerlich verzinsten Zinsen gleichkommt, führt bei Einlösung zum Zufluss von Kapitaleinkünften im Sinne des § 27 Abs. 2…
…Jahr seit 1990 stattgefunden habe und deshalb seien dem Bw. auch keine Zinsen zugesprochen worden. 4) Unterstelle man einen Zufluss von Einnahmen der Jahre 1990 - 1997 durch Aufrechnung mit einer Verbindlichkeit aus dem Jahr 1989, wäre jedenfalls auch der aus der bezahlten Schuld resultierende Aufwand…
…den EStR 2000 (RZ. 4616) - betreffend Zufluss dieser Erträgnisse (§ 19 EStG) - die Auffassung vertreten, dass dem Verkäufer im Veräußerungszeitpunkt die auf den Zeitraum des Anleihebesitzes entfallenden "kalkulatorischen Zinsen" zufließen. Es ist in diesem Zusammenhang auf die steuerliche Behandlung von Stückzinsen in den Abschnitten 67 Abs…
…S. 1905). Dazu ist eine geeignete Schätzungsmethode zu wählen. Eine finanzmathematische Methode ist zweifellos zur Ermittlung der im Kaufpreis von Nullkuponanleihen enthaltenen Zinsen geeignet. Vereinfachend wird in vielen Fällen auch die lineare Methode zu einem Näherungswert führen, der dem Marktwert noch soweit entspricht, dass die…
…führe nicht zum Zufluss von Zinsen, sondern wäre allenfalls im Rahmen von Spekulation steuerpflichtig - soweit die Anschaffungskosten überstiegen worden wären (VwGH 11.8.1993, 91/13/0005; VwGH 2002/15/0033 zu griechischen Staatsanleihen im Betriebsvermögen - und zur Aufteilung in Früchte = Zinsen und Wertzuwachs…
…92) gekommen. Die erstmalige Zustimmung zur Auszahlung von Zinsen habe die AWS im Jahr 2007 erteilt, weshalb es 2007 zum Zufluss von Zinsen im Betrag von € 4.371,53 an den Bw. gekommen sei. Es könne im vorliegenden Fall von Risikokapital ausgegangen werden. Für…
…Bei den meisten Beteiligungen war das Kapitalkonto aufgrund von Verlustzuweisungen, die die Nominalen überstiegen, daher negativ. In Folge entstanden aus den Gewinnzuweisungen, die sich bei der A-GmbH buchhalterisch und steuerrechtlich auswirkten, Steuerschulden, die sich aufgrund der Zinsenbelastungen auf rd Euro 750.000,00 im…