…begründenden Voraussetzungen erlangte das Finanzamtes Wien 2/20/21/22 erst Ende März 2008 und erst dann ist das Ende der diesbezüglichen Zuständigkeit des Finanzamtes G.neu eingetreten: Dieser Zeitpunkt des Zuständigkeitsüberganges auf das Finanzamt Wien 2/20/21/22 war erst nach dem 21…
…durch Kenntniserlangung des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 am 21. Dezember 2007 von den seine Zuständigkeit für die Erhebung der Körperschaftsteuer gemäß § 58 BAO begründenden Voraussetzungen gemäß § 73 BAO das Ende der diesbezüglichen Zuständigkeit des Finanzamtes Gneu eingetreten. Dieser Zeitpunkt des Zuständigkeitsüberganges auf das…
…als Finanzstrafbehörde erster Instanz geführt, zumal zum Zeitpunkt des Zuständigkeitsüberganges beim Finanzamt XY das gegenständliche Finanzstrafverfahren noch nicht anhängig war. Der Bw. irrt daher, wenn er vermeint, dass sein Abgabenrückstand, welcher auf dem Abgabenkonto, St.Nr. YXY des Finanzamtes XY entstanden ist, gelöscht worden sei…
…hat also ab dem Zeitpunkt an dem durch das Kenntniserlangen die ihre Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen erfüllt sind, alle gebotenen Amtshandlungen vorzunehmen, auch wenn sich diese auf Sachverhalte beziehen, die sich vor dem Zeitpunkt des Zuständigkeitsüberganges ereignet haben. Im vorliegenden Berufungsfall hat das Finanzamt Wien B…
…vollen Umfang an die Stelle der bisher zuständig gewesenen Behörde und hat ab diesem Zeitpunkt alle gebotenen Amtshandlungen vorzunehmen, auch wenn sich diese auf Sachverhalte beziehen, die sich vor dem Zeitpunkt des Zuständigkeitsüberganges ereignet haben. Angesichts dieser sach- und rechtlichen Überlegungen wurden die in Rede…
…vollen Umfang an die Stelle der bisher zuständig gewesenen Behörde und hat ab diesem Zeitpunkt alle gebotenen Amtshandlungen vorzunehmen, auch wenn sich diese auf Sachverhalte beziehen, die sich vor dem Zeitpunkt des Zuständigkeitsüberganges ereignet haben. Im Berufungsfall hat das Finanzamt Wien 9/18/19 am…
…hat also ab dem Zeitpunkt, ab dem durch das Kenntniserlangen die ihre Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen erfüllt sind, alle gebotenen Amtshandlungen vorzunehmen, auch wenn sich diese auf Sachverhalte beziehen, die sich vor dem Zeitpunkt des Zuständigkeitsüberganges ereignet haben. Im zu beurteilenden Fall hat das Finanzamt Bruck…
… 61 und 58) bzw. jenen des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes (AVOG) an. Grundsätzlich endet im Falle eines Zuständigkeitsüberganges gemäß § 73 BAO die (örtliche) Zuständigkeit eines Finanzamtes, zB. zur Erhebung der Umsatzsteuer nach den §§ 61 und 58 BAO, mit dem Zeitpunkt, in dem ein anderes Finanzamt von den seine…
…von Bescheiden der bisherigen Abgabenbehörde auf die neu zuständige Behörde über. Daraus ist zu schließen, dass - außer im Falle des Zuständigkeitsüberganges von der bescheiderlassenden auf eine andere Behörde - diejenige Abgabenbehörde, die den Bescheid erlassen hat, zur Entscheidung über einen Antrag auf Aufhebung dieses Bescheides gemäß…
…diesem Zeitpunkt für diesen Bezirk zuständigen Finanzamt X übermittelt, bei welchem er am 28. Juni 1999 einlangte. Das Finanzamt X leitete den Bescheid an das Finanzamt Y weiter, wo er am 02. Juli 1999 einging. Am 23. August 1999 teilte die Einbringungsstelle, Referat X, des…
…der EZ A der KG O aufgestellt. Aufgrund der Auskünfte des Vermessungsamtes stand fest, dass die Gesamtfläche des gegenständlichen Grundbesitzes 1.908 m² betrug und nicht 2.179 m², wie im (zum Zeitpunkt des Devoltutionsantrages noch gültigen) Einheitswertbescheid zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1973 vom 9…
…auf Grund eines Antrages des Abgabepflichtigen, gerichtet auf Erlassung einer bestimmten Erledigung, eingeleitet wurde oder wenn sich behördliche Schritte auf Grund eines Abgabenschuldverhältnisses gegen den Abgabepflichtigen richten und das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist (Stoll, BAO, § 73 Ptk. 4 Zuständigkeitsübergang in Lohnsteuerangelegenheiten und Ritz…
…1090 Wien, Porzellangasse 51, vom 12. März 1999 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften, nach Zuständigkeitsübergang auf das Finanzamt Wien 12/13/14 und Purkersdorf dieses vertreten von Mag. Astrid Krünes, vom 15. Februar 1999 betreffend Körperschaftsteuer für den Zeitraum 1994 bis 1997 und…
…durch das früher für den Dw. örtlich zuständig gewesene Finanzamt Wien 6/7/15 mit Bescheid vom 3. Dezember 2009 - mangels Vorliegens sämtlicher Lohnzettel - abweisend erledigt und dieser an die im Zeitpunkt der Bescheiderlassung gültige Wohnadresse des Dw. zugestellt worden sei. Trotzdem sei am 10…
…hat. Nach Ansicht des Finanzamtes G hatte das Finanzamt W im Zeitpunkt der Bescheiderlassung keine Kenntnis davon, dass der Betriebssitz in deren Zuständigkeitsbereich übergegangen ist. Nach Ansicht des Finanzamtes G vermag das Schreiben vom 15. Juli 2002 = Beilage G (den Zuständigkeitsübergang) nicht zu beweisen…
…Wiederaufnahme des Verfahrens der Abgabenbehörde zu, die den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Der seinerzeitige Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte 1986 wurde vom Finanzamt B erlassen, weshalb auch von dieser Behörde die Wiederaufnahme zu verfügen ist. Ein zwischenzeitiger Zuständigkeitsübergang ist…
…18/19 Klosterneuburg keine Kenntnis vom Übergang der Zuständigkeit erlangte. Erst mit dem am 7. Oktober 2009 beim Finanzamt Wien 8/16/17 eingegangenen Schreiben des Bw. vom 30. September 2009, erlangte das nunmehr zuständige Finanzamt Kenntnis vom Zuständigkeitsübergang. Da der angefochtene Pfändungsgebührenbescheid am 25…
…Wohnung gefolgt wäre, so wäre die eheliche Lebensgemeinschaft bereits zu diesem Zeitpunkt aufgelöst gewesen und hätte daher nicht mehr bis Dezember 2002 bestehen können. Zu Zweifeln Anlass gibt auch der umständliche Versuch, die Eintragung des Bw im amtlichen Telefonbuch damit zu erklären, dass es der…
…erhebt sich nun die Frage, wer zu diesem Zeitpunkt Schuldner dieses Altlastenbeitrags werden konnte. Das Zollamt X. hat den Masseverwalter als gesetzlichen Vertreter der KG als Abgabenschuldner herangezogen. Das ist aus folgenden Gründen verfehlt bzw. kommt dem Einwand des Masseverwalters, dass für diese Abgabenschuld der…
…zu gelten hätte und berief sich hiebei auf die Bestimmung des § 52a BAO. Hiezu ist Folgendes auszuführen: § 52a BAO bezieht sich auf die sachliche Zuständigkeit, wenn dort Folgendes festgelegt ist: "(1) Die sachliche Zuständigkeit einer Abgabenbehörde für die Erhebung von Abgaben endet mit dem Zeitpunkt…