…29 Abs. 2 FinStrG kann jedenfalls nur dann die Rede sein, wenn die im Rahmen der Selbstanzeige offen gelegten Umsatzsteuervorauszahlungen unverzüglich bzw. die auf Grund der Selbstanzeige in Form der Abgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen bescheidmäßig festgesetzten Beträge jedenfalls innerhalb der Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO…
…13/0166). Im gegenständlichen Fall enthält der Gebührenbescheid Folgenden Hinweis: "Die Gebühr(en) war(en) bereits fällig. Die Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO ist der gesondert ergehenden Buchungsmitteilung zu entnehmen." Im Bescheid über die Gebührenerhöhung wurde Folgendes ausgeführt: "Die Fälligkeit ist der gesondert ergehenden…
…im Recht befände. Dabei übersieht die Bw. nämlich, dass die Nachfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO bis 28. Juli 2004 nicht mit dem ihrer Meinung nach zutreffenden Fälligkeitstag laut Buchungsmitteilung Nr. 20/2004 begonnen hat, sondern diese Nachfrist erst mit der nach diesem Zeitpunkt erfolgten…
…um Zahlungserleichterungen geltenden Vorschriften sind gemäß § 212 Abs. 4 BAO auf Berufungen gegen die Abweisung derartiger Ansuchen und auf solche Berufungen betreffende Vorlageanträge sinngemäß anzuwenden. Während einer gesetzlich zustehenden oder durch Bescheid zuerkannten Zahlungsfrist dürfen gemäß § 230 Abs. 2 BAO Einbringungsmaßnahmen nicht eingeleitet oder fortgesetzt…
…von der Berufungswerberin eingehaltene) Zahlungsfrist der Festsetzung des Säumniszuschlages in Höhe von 558,15 € für die Umsatzsteuernachforderung in Höhe von 27.907,45 € entgegen stand. In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die gemäß § 210 Abs. 4 BAO einzuräumende Nachfrist keinen neuen…
…dass mit Veranlagungsbescheid vom 18. Juni 2004 die Einkommensteuer 2002 in Höhe von € 215.728,33 vorgeschrieben worden sei. Der Betrag sei gemäß § 210 Abs. 1 BAO am 26. Juli 2004 fällig geworden. Für einen Teilbetrag von € 50.511,49 sei rechtzeitig mit…
…vom 23. Jänner 2009 festgesetzten Umsatzsteuern 2004 und 2005 am 2. Februar 2009 zugestellt wurden, weshalb die Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO bis 2. März 2009 eingeräumt war. Da die Umsatzsteuern 2004 und 2005 bereits am 23. Jänner 2009 sowie am 11. Februar 2009…
…Umsatzsteuervoranmeldungen bescheidmäßig festgesetzten Beträge jedenfalls innerhalb der Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO entrichtet wurden oder zumindest aufgrund von bis zu diesen Terminen rechtzeitig gestellten Zahlungserleichterungsansuchen ein zwei Jahre nicht übersteigender Zahlungsaufschub gewährt wurde und eine Entrichtung der selbst angezeigten Beträge entsprechend der gewährten Zahlungserleichterung…
…noch innerhalb der Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 1 BAO, aber mittels E-Mail und daher rechtsunwirksam eingebracht wurde und die rechtswirksamen Anträge auf Aussetzung der Einhebung bzw. Zahlungserleichterung erst vom 7. bzw. 17. Februar 2011 datieren, lag auch keine Hemmung der Einbringung gemäß § 230 Abs…
…für die Entrichtung eine Nachfrist von einem Monat ab der Bekanntgabe des maßgebenden Bescheides zu (vgl § 210 Abs 4 BAO). Während dieser Zahlungsfrist dürfen Einbringungsmaßnahmen nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden (230 Abs 2 BAO). Da die Zahlung auf Grund der Nachforderung erst nach Fälligkeit erfolgt…
…Satz BAO handelt. Dazu wird festgestellt, dass der strittigen Zahlungsaufforderung vom 10. Oktober 2008 der aushaftende Rückstand aus der Umsatzsteuervoranmeldung 04/2008 in Höhe von € 14.397,72, die am 16. Juni 2008 fällig war und eine Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 6 BAO bis…
…Somit wäre anerkannt worden, dass lediglich die Zahlungsfristen abgeändert worden wären. Weiters wären die Gutschriften aus den Einkommensteuerveranlagungsbescheiden für die Jahre 1995 bis 2001 gemäß § 214 Abs. 2 BAO in laufender Gebarung mit den durch den Ablaufbescheid vom 12. März 2002 entstandenen Lastschriften gegenzuverrechnen gewesen…
… 210 Abs 4 BAO gereiht worden. Die am 03. 12. 2001 auf dem Abgabenkonto der Pa verbuchte Gutschrift aus der Umsatzsteuer 1998 in Höhe von ATS 590.306,-- sei gemäß § 214 Abs 1 BAO auf die dem Fälligkeitstag bzw. Zahlungstermin nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten verrechnet…
…Verrechnung eines Guthabens auf dem Abgabenkonto zum Zeitpunkt der Verbuchung des Umsatzsteuerbescheides 1996 am 14. Juli 1998 und durch weitere Zahlungen innerhalb der gemäß § 210 Abs. 4 BAO zuerkannten Zahlungsfrist (21. August 1998) wurde ein Betrag von S 382.865,00 den Abgabenvorschriften entsprechend entrichtet…
… 29 Abs. 2 FinStrG ist nämlich nur dann auszugehen, wenn die im Rahmen der Selbstanzeige offen gelegten Umsatzsteuervorauszahlungen unverzüglich bzw. die aufgrund der Selbstanzeige in Form der Abgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen bescheidmäßig festgesetzten Beträge jedenfalls innerhalb der Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO entrichtet wurden oder…
…Die Autoren halten aber als äußerste Grenze eine Zahlungsfrist von zwei Wochen unter Hinweis auf die Bestimmungen der Nachfristen gemäß § 210 Abs.2 und 4 bis 6, § 217 Abs.4 BAO (offenbar in der zum Zeitpunkt der Herausgabe des Kommentars - 2002 - geltenden Fassung) vertretbar [offensichtlich…
… 29 Abs. 2 FinStrG kann nur dann die Rede sein, wenn die auf Grund der Selbstanzeige bescheidmäßig festgesetzten Beträge jedenfalls innerhalb der Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO entrichtet werden oder zumindest auf Grund von bis zu diesem Termin rechtzeitig gestellten Zahlungserleichterungsansuchen ein zwei Jahre…
… 29 Abs. 2 FinStrG kann jedenfalls nur dann die Rede sein, wenn die im Rahmen der Selbstanzeige offen gelegten Umsatzsteuervorauszahlungen unverzüglich innerhalb der Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO entrichtet werden oder zumindest auf Grund von bis zu diesen Terminen rechtzeitig gestellten Zahlungserleichterungsansuchen ein zwei…
… 210 Abs 4 BAO vollstreckbar. Die betreffenden Abgaben, die die Grundlage für die Säumniszuschlagsvorschreibung bilden, seien per 14.6.2006 bescheidmäßig vorgeschrieben und bis zum 24.7.2006 zahlbar gewesen. Da diese Zahlungsfrist nicht eingehalten worden sei, sei die Vollstreckbarkeit per 25.7.2006 eingetreten…
…den Bescheiden vom 30. April 2008 festgesetzten Einkommensteuer für die Jahre 2001 bis 2004 (Fälligkeitstag 9. Juni 2008) bzw. Umsatzsteuer 2001 bis 2003 (Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO 9. Juni 2008) ist bis dato nicht erfolgt. Eine Zahlungserleichterungsansuchen wurde vom Bf. ebenfalls nicht eingebracht…