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791 Treffer127 msnur geltende Fassungen
UFSW FSRV/0001-W/05Selbstanzeige durch Abgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen. Anforderungen für eine den Abgabenvorschriften entsprechende Entrichtung im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.02.2005

…29 Abs. 2 FinStrG kann jedenfalls nur dann die Rede sein, wenn die im Rahmen der Selbstanzeige offen gelegten Umsatzsteuervorauszahlungen unverzüglich bzw. die auf Grund der Selbstanzeige in Form der Abgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen bescheidmäßig festgesetzten Beträge jedenfalls innerhalb der Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO…

UFSW RV/0126-W/08Gewerbeanmeldung - keine Befreiung nach dem NeuFöG, wenn das NeuFöG-Formular erst nachträglich vorgelgt wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2008

…13/0166). Im gegenständlichen Fall enthält der Gebührenbescheid Folgenden Hinweis: "Die Gebühr(en) war(en) bereits fällig. Die Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO ist der gesondert ergehenden Buchungsmitteilung zu entnehmen." Im Bescheid über die Gebührenerhöhung wurde Folgendes ausgeführt: "Die Fälligkeit ist der gesondert ergehenden…

UFSI RV/0465-I/04Nichtvorliegen der Ausnahmetatbestände gemäß § 217 Abs. 4 lit. b iVm § 230 Abs.  2 und Abs. 3 BAO bei Geltendmachung der Haftung nach § 202 iVm § 224 BAO wegen Nichtabfuhr der auf ein verdeckte Gewinnausschüttung entfallenden Kapitalertragsteuer zum gesetzlichen Fälligkeitstermin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2006

…im Recht befände. Dabei übersieht die Bw. nämlich, dass die Nachfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO bis 28. Juli 2004 nicht mit dem ihrer Meinung nach zutreffenden Fälligkeitstag laut Buchungsmitteilung Nr. 20/2004 begonnen hat, sondern diese Nachfrist erst mit der nach diesem Zeitpunkt erfolgten…

UFSW RV/0031-W/12Säumniszuschlag, Fristenkette bei neuerlichem Zahlungserleichterungsansuchen nicht gewährt, Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO muss ausdrücklich gestellt werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2012

…um Zahlungserleichterungen geltenden Vorschriften sind gemäß § 212 Abs. 4 BAO auf Berufungen gegen die Abweisung derartiger Ansuchen und auf solche Berufungen betreffende Vorlageanträge sinngemäß anzuwenden. Während einer gesetzlich zustehenden oder durch Bescheid zuerkannten Zahlungsfrist dürfen gemäß § 230 Abs. 2 BAO Einbringungsmaßnahmen nicht eingeleitet oder fortgesetzt…

UFSL RV/0553-L/05Säumniszuschlag für Nachforderung aus berichtigter Umsatzsteuervoranmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2007

…von der Berufungswerberin eingehaltene) Zahlungsfrist der Festsetzung des Säumniszuschlages in Höhe von 558,15 € für die Umsatzsteuernachforderung in Höhe von 27.907,45 € entgegen stand. In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die gemäß § 210 Abs. 4 BAO einzuräumende Nachfrist keinen neuen…

UFSW RV/0091-W/05Säumniszuschlag bei irrtümlicher Verlängerung der Zahlungsfrist durch Finanzamt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.03.2005

…dass mit Veranlagungsbescheid vom 18. Juni 2004 die Einkommensteuer 2002 in Höhe von € 215.728,33 vorgeschrieben worden sei. Der Betrag sei gemäß § 210 Abs. 1 BAO am 26. Juli 2004 fällig geworden. Für einen Teilbetrag von € 50.511,49 sei rechtzeitig mit…

UFSW RV/1874-W/09Aussetzung der Einhebung von bereits getilgten Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2010

…vom 23. Jänner 2009 festgesetzten Umsatzsteuern 2004 und 2005 am 2. Februar 2009 zugestellt wurden, weshalb die Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO bis 2. März 2009 eingeräumt war. Da die Umsatzsteuern 2004 und 2005 bereits am 23. Jänner 2009 sowie am 11. Februar 2009…

UFSW FSRV/0103-W/04Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG oder Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.01.2006

…Umsatzsteuervoranmeldungen bescheidmäßig festgesetzten Beträge jedenfalls innerhalb der Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO entrichtet wurden oder zumindest aufgrund von bis zu diesen Terminen rechtzeitig gestellten Zahlungserleichterungsansuchen ein zwei Jahre nicht übersteigender Zahlungsaufschub gewährt wurde und eine Entrichtung der selbst angezeigten Beträge entsprechend der gewährten Zahlungserleichterung…

UFSW RV/1104-W/11Säumniszuschlag, ausnahmsweise Säumnis nicht bei verspätetem AEH- oder ZE-Antrag, Anträge mittels E-mail sind unzulässig, daher auch kein Mängelbehebungsverfahren, kein grobes Verschulden bei Vertrauen auf Rechtsauskunft des Finanzamtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2011

…noch innerhalb der Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 1 BAO, aber mittels E-Mail und daher rechtsunwirksam eingebracht wurde und die rechtswirksamen Anträge auf Aussetzung der Einhebung bzw. Zahlungserleichterung erst vom 7. bzw. 17. Februar 2011 datieren, lag auch keine Hemmung der Einbringung gemäß § 230 Abs…

UFSS RV/0176-S/06Säumniszuschlagsvermeidung durch Einbringung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2006

…für die Entrichtung eine Nachfrist von einem Monat ab der Bekanntgabe des maßgebenden Bescheides zu (vgl § 210 Abs 4 BAO). Während dieser Zahlungsfrist dürfen Einbringungsmaßnahmen nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden (230 Abs 2 BAO). Da die Zahlung auf Grund der Nachforderung erst nach Fälligkeit erfolgt…

UFSW RV/3680-W/08Keine Einstellung der Vollstreckung, wenn Zahlungserleichterungsansuchen für nicht mehr aushaftende Abgabe gestellt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2009

…Satz BAO handelt. Dazu wird festgestellt, dass der strittigen Zahlungsaufforderung vom 10. Oktober 2008 der aushaftende Rückstand aus der Umsatzsteuervoranmeldung 04/2008 in Höhe von € 14.397,72, die am 16. Juni 2008 fällig war und eine Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 6 BAO bis…

UFSW RV/2098-W/06Abrechnung, Verwendung von Gutschriften für ausgesetzte Abgaben, Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2007

…Somit wäre anerkannt worden, dass lediglich die Zahlungsfristen abgeändert worden wären. Weiters wären die Gutschriften aus den Einkommensteuerveranlagungsbescheiden für die Jahre 1995 bis 2001 gemäß § 214 Abs. 2 BAO in laufender Gebarung mit den durch den Ablaufbescheid vom 12. März 2002 entstandenen Lastschriften gegenzuverrechnen gewesen…

UFSS RV/0126-S/06Abrechnungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2006

… 210 Abs 4 BAO gereiht worden. Die am 03. 12. 2001 auf dem Abgabenkonto der Pa verbuchte Gutschrift aus der Umsatzsteuer 1998 in Höhe von ATS 590.306,-- sei gemäß § 214 Abs 1 BAO auf die dem Fälligkeitstag bzw. Zahlungstermin nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten verrechnet…

UFSW FSRV/0035-W/04Subjektive Tatseite einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. Irrtum über die Strafbarkeit eines tatbildmäßigen und rechtswidrigen Verhaltens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.02.2005Teil 1/2

…Verrechnung eines Guthabens auf dem Abgabenkonto zum Zeitpunkt der Verbuchung des Umsatzsteuerbescheides 1996 am 14. Juli 1998 und durch weitere Zahlungen innerhalb der gemäß § 210 Abs. 4 BAO zuerkannten Zahlungsfrist (21. August 1998) wurde ein Betrag von S 382.865,00 den Abgabenvorschriften entsprechend entrichtet…

UFSW FSRV/0096-W/06Erfordernis einer den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung iSd § 29 Abs. 2 FinStrG. Nachweis eines Verschuldens hinsichtlich der Abgabe unrichtiger Umsatzsteuererklärungen konnte nicht erbracht werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.01.2007

… 29 Abs. 2 FinStrG ist nämlich nur dann auszugehen, wenn die im Rahmen der Selbstanzeige offen gelegten Umsatzsteuervorauszahlungen unverzüglich bzw. die aufgrund der Selbstanzeige in Form der Abgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen bescheidmäßig festgesetzten Beträge jedenfalls innerhalb der Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO entrichtet wurden oder…

UFSS FSRV/0045-S/03Verspätete Abgabenentrichtung nach einer Selbstanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.02.2005

…Die Autoren halten aber als äußerste Grenze eine Zahlungsfrist von zwei Wochen unter Hinweis auf die Bestimmungen der Nachfristen gemäß § 210 Abs.2 und 4 bis 6, § 217 Abs.4 BAO (offenbar in der zum Zeitpunkt der Herausgabe des Kommentars - 2002 - geltenden Fassung) vertretbar [offensichtlich…

UFSG FSRV/0005-G/11Einleitung des Strafverfahrens; strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige strittig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)03.03.2011

… 29 Abs. 2 FinStrG kann nur dann die Rede sein, wenn die auf Grund der Selbstanzeige bescheidmäßig festgesetzten Beträge jedenfalls innerhalb der Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO entrichtet werden oder zumindest auf Grund von bis zu diesem Termin rechtzeitig gestellten Zahlungserleichterungsansuchen ein zwei Jahre…

UFSW FSRV/0080-W/08Einleitungsbeschwerde, keine strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)03.11.2009

… 29 Abs. 2 FinStrG kann jedenfalls nur dann die Rede sein, wenn die im Rahmen der Selbstanzeige offen gelegten Umsatzsteuervorauszahlungen unverzüglich innerhalb der Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO entrichtet werden oder zumindest auf Grund von bis zu diesen Terminen rechtzeitig gestellten Zahlungserleichterungsansuchen ein zwei…

UFSF RV/0202-F/07Vollstreckbarkeit und zweiter Säumniszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2007

… 210 Abs 4 BAO vollstreckbar. Die betreffenden Abgaben, die die Grundlage für die Säumniszuschlagsvorschreibung bilden, seien per 14.6.2006 bescheidmäßig vorgeschrieben und bis zum 24.7.2006 zahlbar gewesen. Da diese Zahlungsfrist nicht eingehalten worden sei, sei die Vollstreckbarkeit per 25.7.2006 eingetreten…

UFSG FSRV/0023-G/08Erstattung einer Selbstanzeige, keine Abgabenentrichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.06.2008

…den Bescheiden vom 30. April 2008 festgesetzten Einkommensteuer für die Jahre 2001 bis 2004 (Fälligkeitstag 9. Juni 2008) bzw. Umsatzsteuer 2001 bis 2003 (Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO 9. Juni 2008) ist bis dato nicht erfolgt. Eine Zahlungserleichterungsansuchen wurde vom Bf. ebenfalls nicht eingebracht…