…Abgaben durch die Zahlungserleichterung nicht gefährdet ist (VwGH 8.2.1989, 88/13/ 0100). Der Bf. hat in seiner Eingabe vom 7. Oktober 2003 zu seinen Vermögensverhältnissen ausgeführt, dass er nunmehr als unselbständig Erwerbstätiger ein Gehalt von € 1.302,69 bezieht. Im Rahmen des…
…StNr. 34, vertreten durch Amtsrätin Claudia Hiehs, betreffend die Gewährung von Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates Finanzstrafsenat Linz 9 vom 3. März 2009, FSRV/56, war der nunmehrige Beschwerdeführer (Bf.) - in teilweiser…
…001, StNr. 996/8329, vertreten durch Hofrat Kurt Brühwasser, betreffend die teilweise Abweisung einer beantragten Zahlungserleichterung im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass zur Entrichtung der mit Berufungsentscheidung des Finanzstrafsenates 2, als Organ…
…SN 046-1998/50201-001, vertreten durch AR Claudia Enzenhofer, betreffend die Abweisung einer Zahlungserleichterung im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass dem Bestraften zur Entrichtung der mit dem Erkenntnis des Spruchsenates beim…
…Johannes Stäudelmayr, vom 21. Jänner 2008, StrNr. 041-2007/00120-001, betreffend die Gewährung von Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren gemäß § 172 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG), zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass dem Beschwerdeführer (Bf.) gemäß §…
…lit. a FinStrG mit einer Geldstrafe von € 4.000,00, im Falle deren Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen bestraft sowie zum Ersatz der mit € 363,00 bestimmten Kosten des Verfahrens verpflichtet. Dieses Erkenntnis ist unbekämpft in Rechtskraft erwachsen. Am 22. November…
…dass durch bzw. auch ohne die Gewährung von Zahlungserleichterungen keine Gefährdung der Einbringlichkeit ent- bzw. besteht, wobei allerdings bei Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren zu berücksichtigen ist, dass die mögliche Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ohnehin unter der zusätzlichen Sanktion des Vollzuges der gerade für diesen Fall ausgesprochenen Ersatzfreiheitsstrafe…
…August 2010, gerichteten Berufung, kommt angesichts der vorstehenden Entscheidungserwägungen keine weitere, eigenständige Bedeutung zu. Für den Fall einer Abweisung ihres Wiederaufnahmeantrages bleibt es der Bf. unbenommen, bei der Finanzstrafbehörde erster Instanz einen (weiteren) Antrag auf Zahlungserleichterung im gegenständlichen Finanzstrafverfahren einzubringen. Linz, am 20. März 2013
…Jänner 2004, betreffend die Abweisung einer (weiteren) Zahlungserleichterung, nämlich der Stundung der bereits zuvor mit Bescheid des Finanzamtes Linz vom 7. Oktober 2003 bewilligten Ratenzahlungen im Finanzstrafverfahren SN 046-2000/00181-001 hinsichtlich der auf dem Abgabenkonto 12 aushaftenden Abgabenschuld (iHv. insgesamt 849,27 €…
…SN 046-2004/00290-001, vertreten durch AR Claudia Enzenhofer, betreffend die Abweisung einer Zahlungserleichterung im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass dem Bestraften zur Entrichtung der mit dem Erkenntnis des Spruchsenates beim…
…FinStrG: 14. Oktober 2002). Nachdem im Zeitraum von der vorgenannten gesetzlichen Fälligkeit der Geldstrafe bzw. der auferlegten Kosten bis zum 4. März 2008 vom Bf. unter teilweiser Einhaltung der ihm von der Finanzstrafbehörde mehrmals eingeräumter Zahlungserleichterungen (vgl. zuletzt die Bescheide vom 23. August 2007 bzw…
…im Hinblick auf die ohnehin gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit vorgesehene Ersatzfreiheitsstrafe in aller Regel kein Gewicht zukommt. Maßgebend für die Gewährung von Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer in einem Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafe ist somit im Unterschied zu einer Zahlungserleichterung im…
…StNr. 996/0421, vertreten durch Amtsrat Claudia Enzenhofer, betreffend die Gewährung von Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Strafverfügung des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 2. März 2005 wurde der Bf. des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen…
…SN 046-2005/00008-001, vertreten durch AR Claudia Enzenhofer, betreffend die Gewährung einer Zahlungserleichterung im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass für die Entrichtung der mit Strafverfügung des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde…
…wesentliches gerade im Rahmen des behördlichen Ermessens zu berücksichtigendes Korrelativ, das v.a. bei der die konkreten Strafauswirkungen mitbestimmenden Festsetzung der Ratenhöhe zu beachten ist (vgl. VwGH vom 24. September 2003, Zl. 2003/13/0084). Anders als beim Zahlungsaufschub von Abgabenverbindlichkeiten ist bei Zahlungserleichterungen hinsichtlich…
…nicht gefährdet wird. Zur Anwendung des § 212 Abs. 1 BAO auf Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren ist zu berücksichtigen, dass die mögliche Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ohnehin unter der zusätzlichen Sanktion des Vollzuges der gerade für diesen Fall ausgesprochenen Ersatzfreiheitsstrafe steht (VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084)…
…dieser mit folgender Begründung (sinngemäß) beantragt, ihm in Abänderung des angefochtenen Bescheides eine Zahlungserleichterung "im Sinne einer Ratenzahlung in Höhe von monatlich € 100,00 oder geringfügig darüber" zu bewilligen: Die Abweisung des Ratengesuchs sei zu Unrecht erfolgt, denn die Behörde sei selbst von einem…
…172 Abs. 1 und 185 Abs. 5 FinStrG obliegt ua. die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und der im Finanzstrafverfahren auferlegten Kosten den Finanzstrafbehörden erster Instanz. Dabei gelten, soweit das FinStrG nichts anderes bestimmt, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) und der Abgabenexekutionsordnung sinngemäß. Gemäß §…
…zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung und ferner auch aus dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip ergibt sich, dass die Beweislast die Behörde trifft. Allfällige Zweifel daran, ob eine Tatsache als erwiesen angenommen werden kann oder nicht, kommen im Finanzstrafverfahren dem Beschuldigten zugute. Dass der Rechtsvertreter einer GmbH…
…der Finanzstrafsache gegen HN, Angestellter, geb. 19XX, whft. in T, vertreten durch Dr. Johannes Buchmayr, Rechtsanwalt, in 4020 Linz, Altstadt 15, im Finanzstrafverfahren StrNr. 046-2000/12, wegen Finanzvergehen gemäß § 33 Abs. 1 iVm. § 13, § 33 Abs. 2 lit. a und b sowie § 49 Abs…