…vom Betriebskonto abgehoben worden. Die Weitergabe erfolgte durch den Geschäftsführer ausschließlich an Gesellschaftsfremde. Die Namen der Empfänger seien nach wie vor unklar und könnten daher nicht bekannt gegeben werden. Da die Zahlungen im Jahr 1996/97 an unbekannte Empfänger weitgehend abgestellt wurden, seien auch keine…
…neugeschaffenen Räumlichkeiten, die in Sch. unter dem Begriff "W.- Passage" bekannt sind mit Rechtswirksamkeit ab 30. Juni 1984 an die BG OHG. Der Mietvertrag kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer zwölfmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum 31. Dezember eines Jahres aufgekündigt werden. Als Mietzins wird eine…
…Höhe der Refinanzierungszinsen, ein Vorteil zugekommen ist, den sie einem Gesellschaftsfremden nicht zugestanden hätte, denn zinslose Gesellschaftsdarlehen (hier: Bw. an FG) sind nicht fremdüblich und bewirken eine verdeckte Ausschüttung, insbesondere dann, wenn sich die Körperschaft selbst refinanzieren muss (vgl. VwGH 30.5.1989, 88/14…
…vom Betriebskonto abgehoben worden. Die Weitergabe erfolgte durch den Geschäftsführer ausschließlich an Gesellschaftsfremde. Die Namen der Empfänger seien nach wie vor unklar und könnten daher nicht bekannt gegeben werden. Da die Zahlungen im Jahr 1996/97 an unbekannte Empfänger weitgehend abgestellt wurden, seien auch keine…
…wurde erwogen: In Hinblick darauf, dass seitens der Bw. hinsichtlich der Modalitäten der Abstattung der streitgegenständlichen Forderungen an die dem Gesellschaftergeschäftsführer nahestehende AP GmbH keine fremdüblichen Vereinbarungen nachgewiesen werden konnten, wird in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht davon ausgegangen, bereits die Lieferungen und Leistungen der Bw…
…der Beteiligung zuzustimmen, weil die Verträge nur bis Ende des Wirtschaftsjahres 1990 unkündbar waren und ihr Interesse an der Mitarbeit der stillen Gesellschafter groß war und sich diese Mitarbeit sowohl von Seiten des Lieferanten PB als auch von Seiten des Geschäftsführers der Bw. sehr positiv…
…bei Zahlungen an nicht genannte Personen nie eine Empfangsbestätigung gebe, dass auch dann, wenn die Ermittlung und Auszahlung der Provisionen von einem Dienstnehmer vorgenommen worden wäre, der Nachweis über die tatsächliche Auszahlung nie mit absoluter Sicherheit vorliegen würden und dass bei Provisionen an unbekannte Empfänger…
…Sachverhaltsfeststellung mittels diverser Vorhalte verblieb die Aufforderung zur Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO als geeignetes Mittel, einerseits die Empfänger der vom Bw. weitergegebenen Beträge für die übrigen Jahre des Berufungszeitraumes (1991 bis 1996) und andererseits auch die Empfänger der an Unbekannte geleisteten Zahlungen ("Schmiergeldzahlungen") fest zu…
…über Auftrag und auf Rechnung des iranischen Unternehmens derartige Zahlungen an Gesprächspartner dieses Unternehmens übermittelt hat, jedoch nicht auf eigene Rechnung und ohne Kenntnis der tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhänge. Die Aufforderung zur Empfänger- und Gläubigerbenennung an ihn ist daher jedenfalls verfehlt und kann nicht bedeuten…
…an den Geschäftsführer M erfolgt sein sollen und sich seine Unterschrift nicht auf der Rechnung bzw. den Kassenbelegen findet, kann daraus geschlossen werden, dass die Zahlungen an andere bislang unbekannte Person erfolgte und es sich bei der Darstellung der Bw., nach der die Zahlungen an…
…etabliert gewesen sei und Bankkonten unterhalten habe. - Zahlungen an R. R. Zwei Gerichtsinstanzen hätten sich der Behauptung des Klägers nach vorliegen eines Darlehensgeschäftes angeschlossen, obwohl die Bw. unwiderlegte Beweise über die Existenz eines beabsichtigten gemeinsamen Geschäftes vorgelegt hätte. Da Empfänger der Darlehensvaluta weder die R…
…Gewinnzurechnung bei der Bw von Zahlungen an die im Fürstentum Liechtenstein (FL) ansässige StiftungVaduz (Vaduz) wegen Einstufung der den entsprechenden Buchungen zu Grunde liegenden, im Jahr 2004 abgeschlossenen Gewinnscheinvereinbarung als missbräuchliche Gestaltung, sowie die Wertung dieser Geldflüsse als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) an I- als Begünstigten…
…4/5/10. Die Bw ist in dieser Liste nicht enthalten. Dem Arbeitsbogen über die Außenprüfung lässt sich entnehmen, dass der Geschäftsführer der Bw am 15.12.2011 angegeben hat, Zahlungen an die Fa. X seien nur mittels Banküberweisung erfolgt. Ansprechpartner sei Hr. D gewesen…
…VwGH 25. April 2001, 98/13/0081, 0099), bei Zahlungen an eine "Briefkastenfirma", bei Schwarzarbeit und bei Geschäften mit Unbekannten. Im gegenständlichen Berufungsfall ging die Betriebsprüfung aufgrund der Tatsache, dass die Bw. weder Angaben zur Person des Geschäftsvermittlers, noch den wahren Leistungsempfänger nennen konnte, die…
…für die C D Personalüberlassung und Bauunternehmen GmbH vertretungsbefugten Organe übereinstimmen. Außer von einem Unbekannten unterfertigten Zahlungsbestätigungen über Barzahlungen und den Angaben der Bw bestehen keine Beweismittel dafür, dass tatsächlich Zahlungen an die C D Personalüberlassung und Bauunternehmen GmbH erfolgt sind. Daran ändern die von…
…Zeuge befragt an, die Antwort der Verkäuferin sei kapp ausgefallen: "noch kein Geld auf dem Konto". Zu diesem Zeitpunkt sei er langsam nervös geworden. Er habe bei seiner Bank Nachforschungen über den Geldtransfer gestartet und feststellen lassen, ob das Geld auf dem Empfängerkonto bereits eingegangen…
…C) Provisionen an Dritte: Die Behauptungen der Finanzbehörde, wonach Nachweise nicht erbracht wurden, Argumente und Nachweise als Schutzbehauptungen bzw. Gefälligkeitsbestätigungen eingestuft wurden, wurden bestritten: a) Die Empfängerbenennung sei eindeutig und ausreichend erfolgt b) die Zahlungen seien über Banken durchgeführt worden c) durch Bankbestätigung wurde nachgewiesen…
…C will zwar die vom Bw. empfangenen Barbeträge an die jeweiligen Geschäftsführer weitergegeben haben, er konnte jedoch keine einzige Übergabebestätigung (Kassaquittung) vorlegen. - Wie die Ap. festgestellt hat, wurden die Rechnungen in einer Vielzahl von Fällen von einer unbekannten Person, die nicht mit dem Geschäftsführer der…
…an die Bw erfolgte stets in bar, die Geldbeträge wurden von M**** St**** im Büro der Bw in Wien an A**** G**** übergeben. Umgehend nach Empfang der Zahlungen durch M**** St**** erfolgten im Büro der F-GmbH die Zahlungen in bar durch A**** G**** an…
…zu erheblichen Zahlungen herangezogen, weshalb er aus finanziellen Gründen im April 1998 neben der weiterhin bestehenden selbständigen Beratungs- und Vermittlungstätigkeit wiederum eine unselbständige Tätigkeit im Controlling und Mahnwesen der Firma K-KG (im folgenden kurz K-KG) aufgenommen hat (Sachverhaltsdarstellung des Bw. an das Finanzamt…