…der fehlenden Wiederaufnahmegründe) besteht, wenn dem gesamten erstinstanzlichen Verfahrennicht einmal ansatzweise entnommen werden kann, dass das Finanzamt bei der Wiederaufnahme vom Hervorgehen neuer Tatsachen ausgegangen ist. Wir verweisen auch auf einen Erlass des BMfF ex 1995, in dem ausgeführt wird, Berufungen wegen fehlender Wiederaufnahmegründe stattzugeben…
…wird nachgereicht." Die Stellungnahme der Betriebsprüfung vom 4.3.2001 zu der noch nicht detaillierten Berufung führt aus, dass die behauptete Rechtswidrigkeit jeder Grundlage entbehre und neue Tatsachen nicht vorgebracht worden sind. Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung betreffend die Sch.Str. wurde ausgeführt…
…offenbar davon ausgegangen ist, der hier zu beurteilende Fall gleiche dem do. Beschwerdefall, so ist damit die zur Begründung der Wiederaufnahme herangezogene "neue Tatsache" nicht dargetan. Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 24. September 2008, 2006/15/0187, zum Ausdruck gebracht, dass die Übertragung…
…Abgabenbehörde erster Instanz den sie zur Wiederaufnahme berechtigenden Grund erblickte, indem darauf hingewiesen wurde, dass die Erkenntnis, "dass es sich bei dem Vorgang am 2.10.2000 nicht um einen Verkauf, sondern um eine Einlösung der Besserungsvereinbarung gehandelt" hätte, eine "neue Tatsache im Sinne des …
…weitere, für die Bw. nach außen hin erkennbare Amtshandlung gesetzt worden und habe somit keine Unterbrechung der fünfjährigen Verjährungsfrist stattgefunden. Es lägen überdies keine die Wiederaufnahme rechtfertigenden neue Tatsachen vor, da der Behörde bereits im Jahre 1990 mit Anzeige des Wohnungseigentumsvertrages, in welchem sämtliche Miteigentümer…
…weitere, für die Bw. nach außen hin erkennbare Amtshandlung gesetzt worden und habe somit keine Unterbrechung der fünfjährigen Verjährungsfrist stattgefunden. Es lägen überdies keine die Wiederaufnahme rechtfertigenden neue Tatsachen vor, da der Behörde bereits im Jahre 1990 mit Anzeige des Wohnungseigentumsvertrages, in welchem sämtliche Miteigentümer…
…Instanz eingebracht werden, die im Zeitpunkt der Antragstellung zur Abgabenerhebung zuständig ist. (4) Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im…
…gewerblich oder im Rahmen der Landwirtschaft genutzt werden, ist irrelevant; die Beantwortung der Frage stellt keine neu hervorkommenden Tatsachen und Beweismittel dar, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen könnten. Sie stehen nämlich in keinem kausalen Zusammenhang mit dem behaupteten Wiederaufnahmegrund. Der Vorsteuerabzug soll ja nicht wegen einer…
…lässt bzw. keine Feststellungen über das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel enthält, erweisen sich die Wiederaufnahmebescheide als inhaltlich rechtswidrig. Aus diesem Grund war der Berufung gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend die Abweisung des Antrages auf Aufhebung der Bescheide über die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß §…
…sodass diesbezüglich keine neuen Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen seien. Insofern seien die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Feststellung von Einkünften für das Jahr 1996 mangels eines Wiederaufnahmsgrundes nicht möglich und der diesbezügliche Wiederaufnahmebescheid sowie der Feststellungsbescheid für das Jahr 1996 aufzuheben. In der Sache selbst verwies…
…vorzitierten Erkenntnisses als geringfügig angesehen werden. Da hinsichtlich der Dotierung der Rückstellung für drohende Verluste aus der Verwertung von Leasinggegenständen keine neuen Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen seien, lägen keine ausreichenden Gründe für die Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich der Feststellung der Einkünfte 1996 bis 1998 gem. …
… 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter anderem dann zulässig, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel hervorkommen, die im ursprünglichen Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und bei Kenntnis dieser Umstände oder in Verbindung mit den anderen Ergebnissen des Verfahrens…
…ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können. Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervor gekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen (s…
…ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können. Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervor gekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen (s…
…17. November 2006 wurde ohne weiteres Vorbringen die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt. Über die Berufung wurde erwogen: Eine Wiederaufnahme von Amts wegen ist gemäß § 303 Abs. 4 BAO unter anderem dann zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die…
…Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die…
…sind hingegen neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen wurden. Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen dient nicht…
…der Kenntnis des Schenkungsvertrages und aus den Beilagen der Steuererklärungen war der Bw. als wirtschaftlicher Eigentümer ersichtlich. "Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist nicht zulässig, dass keine neuen Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen sind, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen, da - der Schenkungsvertrag - die Nutzung der Flächen…
…sind hingegen neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen wurden. Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen dient nicht…
…Berufung gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Umsatzsteuerbescheide 1995 und 1996. Vom Finanzamt wurde in der Folge dieses Begehren als unbegründet abgewiesen und die Höhe der Nachzahlungen, die sich aus den Prüfungsfeststellungen, welche aus der Aktenlage nicht erkennbar waren und folglich neue Tatsachen darstellen…