…zum Zeitpunkt der (Erst-)Bescheiderlassung dem Finanzamt der Inhalt bekannt gewesen ist. Aus der Einvernahme des Vorstandes der Zielgesellschaft sind für das Bundesfinanzgericht keine neuen rechtserheblichen Tatsachen, welche nicht schon aus den Unterlagen bekannt gewesen wären, ersichtlich. Die Verfügung der Wiederaufnahme liegt im Ermessen. Gemäß …
…zum Zeitpunkt der (Erst-)Bescheiderlassung dem Finanzamt der Inhalt bekannt gewesen ist. Aus der Einvernahme des Vorstandes der Zielgesellschaft sind für das Bundesfinanzgericht keine neuen rechtserheblichen Tatsachen, welche nicht schon aus den Unterlagen bekannt gewesen wären, ersichtlich. Die Verfügung der Wiederaufnahme liegt im Ermessen. Gemäß …
…würde. Betreffend die Wiederaufnahme der Verfahren wurde auf die Feststellungen im Zusammenhang mit den Aufzeichnungsmängeln verwiesen – welche allerdings mittlerweile beinahe vollständig erklärt werden konnten (durch die Ermittlungen im „Parallelverfahren“). Der steuerliche Vertreter hat diesbezüglich auch darauf verwiesen, dass nunmehr keine neuen Tatsachen im Sinne des…
…die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen als den von den Bescheiden zum Ausdruck gebrachten Ergebnis geführt hätten, sodass der Bestand einer neuen Tatsache im Sinn des § 303 BAO aufgrund der Bankomat- und Kreditkartenerlöse und Bankomat- und Kreditkartenzahlungen zu verneinen ist. Betreffend die Ausführungen…
…Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer jeweils für die Jahre 2004 bis 2006 wiederaufgenommen, die Umsatzsteuer und die Körperschaftsteuer jeweils für die Jahre 2004 bis 2006 neu und die Kapitalertragsteuer für die Jahre 2004 bis 2006 erstmals festgesetzt wurden, I. zu Recht erkannt: Der Beschwerde gegen die Wiederaufnahmebescheide…
…Gegebenheit einer neuen Tatsache im Sinn des § 303 BAO, womit die Voraussetzungen für die Erlassung der angefochtenen Wiederaufnahmebescheiden gemäß § 303 Abs. 4 BAO in Form des Bestands fehlen, und beantragt die Aufhebung dieser Bescheide. Rechtslage Nach § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens…
…2016 wurde das Verfahren hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 2013 (Bescheid vom 21.01.2015) wieder aufgenommen mit folgender Begründung: "Die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgte gem. § 303 (1) BAO, weil die in der Begründung des Sachbescheides näher ausgeführten Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen sind…
Die deutschen und die niederländischen Renteneinkünfte sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 Abs 1 Z 3 lit. c EStG 1988 (Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht). Nach Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland steht Österreich kein…
…der fehlenden Wiederaufnahmegründe) besteht, wenn dem gesamten erstinstanzlichen Verfahrennicht einmal ansatzweise entnommen werden kann, dass das Finanzamt bei der Wiederaufnahme vom Hervorgehen neuer Tatsachen ausgegangen ist. Wir verweisen auch auf einen Erlass des BMfF ex 1995, in dem ausgeführt wird, Berufungen wegen fehlender Wiederaufnahmegründe stattzugeben…
…abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im vorliegenden Fall war konnten die aufgeworfenen Rechtsfragen anhand der vorliegenden Judikatur des Verwaltungsgerichthofes zur Wiederaufnahme (neue Tatsachen und Beweismittel: vgl VwGH vom 27. Jänner…
…den Antragsteller neu hervorgekommene Tatsache handelt (VwGH 18.12.2017, Ra 2016/15/0071; VwGH 24.2.2021, Ra 2020/15/0105). Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden sollen, bestimmt bei der Wiederaufnahme auf Antrag…
…mangels Optionserklärung gem. § 22 Abs. 6 UStG vorgenommen wurde. Die oben angeführten Feststellungen stellen neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel dar, die zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 BAO führen.“ In der Begründung zum Umsatzsteuerbescheid 2007 wurden zunächst die Gesetzesbestimmungen des § 22 Abs…
…der Beschwerdefall dadurch vom zitierten VwGH-Erkenntnis, dass das Finanzamt im Beschwerdefall eine Vielzahl an neu bekannt gewordenen Tatsachen als Wiederaufnahmegrund herangezogen hat (vgl. die Punkte 1 bis 6 zur Begründung der Wiederaufnahme). Insbesondere wurde erst im Außenprüfungsverfahren offenkundig, dass seitens der zuständigen Behörden die…
…wird nachgereicht." Die Stellungnahme der Betriebsprüfung vom 4.3.2001 zu der noch nicht detaillierten Berufung führt aus, dass die behauptete Rechtswidrigkeit jeder Grundlage entbehre und neue Tatsachen nicht vorgebracht worden sind. Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung betreffend die Sch.Str. wurde ausgeführt…
…sind." Das Finanzamt wies den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens mit dem hier angefochtenen Bescheid vom 24.03.2021 mit der Begründung ab, dass aus Sicht des Bf. keine neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel vorlägen, sondern nur eine neue rechtliche Beurteilung getroffen worden sei. In…
…diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können (VwGH 23.11.1992, 92/15/0095). Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel soll die Möglichkeit bieten, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen…
…so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können. Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung tragen…
…offenbar davon ausgegangen ist, der hier zu beurteilende Fall gleiche dem do. Beschwerdefall, so ist damit die zur Begründung der Wiederaufnahme herangezogene "neue Tatsache" nicht dargetan. Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 24. September 2008, 2006/15/0187, zum Ausdruck gebracht, dass die Übertragung…
…Abgabenbehörde erster Instanz den sie zur Wiederaufnahme berechtigenden Grund erblickte, indem darauf hingewiesen wurde, dass die Erkenntnis, "dass es sich bei dem Vorgang am 2.10.2000 nicht um einen Verkauf, sondern um eine Einlösung der Besserungsvereinbarung gehandelt" hätte, eine "neue Tatsache im Sinne des …
…weitere, für die Bw. nach außen hin erkennbare Amtshandlung gesetzt worden und habe somit keine Unterbrechung der fünfjährigen Verjährungsfrist stattgefunden. Es lägen überdies keine die Wiederaufnahme rechtfertigenden neue Tatsachen vor, da der Behörde bereits im Jahre 1990 mit Anzeige des Wohnungseigentumsvertrages, in welchem sämtliche Miteigentümer…