…Einkommensermittlung, jeweils für die Jahre 1994 bis 1998, berücksichtigt wurden. Mit Schriftsatz vom 10. April 2000 erhob die Bw. Berufung und führte im Wesentlichen aus, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO zu Unrecht erfolgt sei, "weil Tatsachen nicht neu hervorgekommen sind…
…€ 6.000,00 kein Zweifel für einen Abgabepflichtigen ersichtlich ist, der eine andere Interpretation zuließe. Nach all dem Gesagten konnte der Berufung gegen den Bescheid betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2004 kein Erfolg beschieden sein, weshalb sie als unbegründet abzuweisen war. | …
…zurückgewiesen. a) Wiederaufnahme des Verfahrens Erst zum Zeitpunkt der BP wurde die näheren Einzelheiten zur Geschäftsführungstätigkeit (bzw. nicht der Tätigkeit) der Frau RE bekannt. Diese Umstände waren aus den Abgabenerklärungen samt Beilagen nicht ersichtlich. Eine Verpflichtung der Finanzbehörde, im Zuge des Veranlagungsverfahrens alle Erklärungsgrundlagen im…
…nicht akkordieren konnte, ist völlig unglaubwürdig. Verschleppungsabsicht liegt offensichtlich auch dem in der mündlichen Verhandlung gestellten weiteren Anträgen auf Einbeziehung des Veranlagungsverfahrens betreffend das Jahr 1983 und des Erhebungsauftrages vom 11.11.1991 zur Frage der beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht zugrunde. Abgesehen davon, dass dieser…
…vom 27. Jänner 2009 hat der Berufungsführer die Wiederaufnahme der rechtskräftigen Veranlagungsverfahren betreffend Einkommensteuer der Jahre 2003 bis 2007 angeregt bzw. beantragt. Begründend hat er dazu ausgeführt, er habe vor ca. 2 Monaten im Zuge der Neuorganisation des Ablagesystems anlässlich der Archivierung bzw. Vernichtung von…
…abgewiesen: "Dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme des Veranlagungsverfahrens kann nur dann zugestimmt werden, wenn einer der im § 303 Abs 1 BAO angeführten drei Punkte vorliegt und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders…
…in der Begründung des die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Einkommensteuer für das Jahr 2000 verfügenden Bescheides den Standpunkt vertrete, dass die Vorlage des mit Herrn MCM geschlossenen Bestandvertrages erst am 18. November 2002 erfolgt sei. Tatsächlich seien im Zuge des Veranlagungsverfahrens für das Jahr…
…4 BAO sei eine Wiederaufnahme des Verfahrens aber nur dann zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkämen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden seien. Zumal die nunmehr der Veranlagung zu Grunde gelegten Lohnzettel der Finanzbehörde bereits im ursprünglichen Veranlagungsverfahren zur Verfügung gestanden seien und…
…Juni 2003. Darin bringt der Berufungswerber vor, dass die Wiederaufnahme des Veranlagungsverfahrens 1998 mit den Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, der darüber aufgenommenen Niederschrift beziehungsweise dem Prüfungsbericht begründet seien. Aus dieser Niederschrift beziehungsweise aus diesem Bericht sei auch die Begründung für die Abweichungen vom bisherigen Abgabenbescheid…
…von Lohnsteuer sei zwar für die steuerliche Auswirkung bei der Absetzung von Werbungskosten relevant, würde jedoch keinen Anspruch auf Werbungskosten bedingen. Mit Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2007 vom 23. November 2010 wurde das Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 2007 gem…
…nach Ergehen der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2001-2004, nämlich im Jahre 2006, davon Kenntnis erlangte, dass im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für die streitgegenständlichen Jahre die Absetzung für Abnutzung gem. § 7 EStG 1988 möglich gewesen wäre. Diesem Vorbringen muss aber unter Hinweis auf obige Ausführungen…
…Erst am 24.5.2002 wären von der Abgabenbehörde erster Instanz mittels schriftlichem Ergänzungsersuchen Unterlagen zur in der Steuererklärung offengelegten Veräußerung der Besserungsforderung angefordert worden. Die Wiederaufnahme des Veranlagungsverfahrens 2000 mit Bescheid vom 19.8.2003 wäre von der Abgabenbehörde erster Instanz damit begründet worden…
…15/0039; 18.9.2003 99/15/0120). Laut Finanzamt und gemäß Aktenlage waren die angeführte Einbringungsmaßnahme im Zuge des Veranlagungsverfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 1994 und 1995 nicht bekannt. Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen u.a. in allen…
…im Zuge des Veranlagungsverfahrens keine weiteren Belege angefordert. Gleichzeitig wurde das Verfahren betreffend Einkommensteuer 2004 wiederaufgenommen. Der entsprechende Wiederaufnahmebescheid vom 20. September 2006 wies in seiner Bezeichnung nach der bescheidausstellenden Behörde und dem Bescheidadressaten das Wort "EINKOMMENSTEUERBESCHEID 2004" und darunter die Beifügung "Wiederaufnahme des Verfahrens…
…der Wiederaufnahme liege im Ermessen der Behörde. Von zentraler Bedeutung für die Ermessensübung sei es ein insgesamt rechtmäßiges steuerliches Ergebnis herbeizuführen. Daher sei bei der Ermessensübung grundsätzlich dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit große Bedeutung beizumessen. Als neu hervorgekommene Tatsache würden mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Veranlagungsverfahrens…
…erwachsen. Am 10. März 1999 stellte der Bw gemäß § 303 BAO einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahre 1994 und beantragte die Berücksichtigung von Werbungskosten für die Reinigung von Arbeitskleidung sowie für Verpflegungskosten. Der Wiederaufnahmeantrag wurde am 11. März 1999…
…7 | 2000, 2001 In den gemäß § 307 BAO mit den Bescheiden über die Wiederaufnahme des Verfahrens für die Einkommensteuer 1999 bis 2001 datiert vom 15. November 2005 verbundenen Sachbescheiden folgte das Finanzamt im Ergebnis den oben dargestellten Feststellungen der Außenprüfung, ohne dies zu begründen…
…diese Einkommensteuerbescheide erwuchsen in formelle Rechtskraft. Mit Anbringen vom 18.05.2010, eingebracht am 25.05.2010 beantragte der Bw. die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO betreffend die Einkommensteuerveranlagungen der Jahre 2005 bis 2008. Darin bringt er Folgendes vor: "Erst auf Grund einer Rücksprache…
…und 4. dieses Erlasses nicht wahrgenommen worden seien, eine Berichtigung der Abgabenbehörde im Sinne dieses neuen Erlasses nicht erfolgen solle und daher eine Wiederaufnahme des Veranlagungsverfahrens nur aus anderen Gründen vorgenommen werden solle. Somit stelle der Erlass ausdrücklich klar, dass die Rechtsmeinung vorher anders gewesen…
…die eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigten, ist aber dem Bescheid nicht zu entnehmen. Die im BPB (Tz 14) enthaltenen Angaben bezüglich des Erwerbs des Apotheke sind jedoch bereits im Zuge des Veranlagungsverfahrens bekannt gewesen und vermögen eine Wiederaufnahmehandlung nicht zu rechtfertigen. Der Berufung gegen die…