Der Vorwurf des Bw., wonach er nicht in der Gemeinde M wohnhaft sei und die an der Anschlagtafel angebrachte Benachrichtigung (gemeint wohl das Verfahren iZm der Bodenschätzung) nicht ordnungsgemäß gewesen sei, ist unberechtigt. Ins Leere gehen auch die Vorwürfe des Bw., dass ein Verfahrensmangel vorliege…
…einer Nullstellung. Begründet wird die Berufung damit, dass der Betrieb bei der Einkommensteuerveranlagung als Voluptuarbesitz eingestuft wurde und deshalb kein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb vorliege. Über die Berufung wurde erwogen: Zur Berufung gegen den Wertfortschreibungsbescheid zum 1. Jänner 1991: Die Wertfortschreibung dient dazu, bestimmte Wertschwankungen…
…AZ 2 erfasste Gebäudeteil werde ab 1.1.02 unter dem EW-AZ 1 bewertet. Mittels Wertfortschreibungsbescheid zum 1.1.02 wurde der Wert des unter dem EW-AZ 2 erfassten Gebäudeteiles auf 0 fortgeschrieben. Gegen die Bewertung des landwirtschaftlichen Wohngebäudes erhob die Bw. Berufung…
…In der Berufung vom 28. 4. 2004 gegen den Wertfortschreibungsbescheid vom 5. 4. 2004 wurden folgende Einwendungen erhoben: "...Die Erhöhung des Einheitswertes für meinen Betrieb um über € 4.000,- erscheint mir unverständlich. Im gegenständlichen Bescheid wurde die ehemals unproduktive Fläche von 0,3758 ha…
…Einwand, im "alten" Einheitswertbescheid sei ein Abschlag für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen in Höhe von 50,3 % berechnet worden, geht ebenfalls fehl, weil dem angefochtenen Wertfortschreibungsbescheid zum Stichtag 1. 1. 2001 nicht die für frühere Feststellungszeitpunkte maßgebenden Verhältnisse, sondern vielmehr jene Feststellungen zugrunde zu legen sind…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. vom 2. Mai 2004 gegen den Festellungsbescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 5. April 2004 betreffend Wertfortschreibung zum 1. Jänner 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe 1…
…10. Februar 1999, EW-AZ xy, betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO), die gegen Wertfortschreibungsbescheide bezüglich der wirtschaftlichen Einheit sonstiges bebautes Grundstück EZ xz gerichtet war, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 4. November 1997, persönlich…
…Begründung angefochten werden könne, dass die Bodenschätzungsergebnisse unrichtig festgestellt worden seien. Diese Bindungswirkung besteht auch für die auf Grund einer Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse gemäß § 2 Bodenschätzungsgesetz 1970 neu festgestellten Ergebnisse der Bodenschätzung in Ansehung von Wertfortschreibungsbescheiden (vgl. dazu § 193 BAO). Einwendungen, dass die Ergebnisse der…
…berücksichtigen sind, stellen die Bodenschätzungsergebnisse (zur Einsicht aufgelegten Schätzungsergebnisse) einen Grundlagenbescheid für solche Bescheide dar, die aufgrund der (geänderten) Bodenschätzungsergebnisse erlassen werden, wie insbesondere Wertfortschreibungsbescheide. Gemäß § 192 BAO werden nun die im Grundlagenbescheid (z.B. Feststellungsbescheid betreffend die Ergebnisse der Bodenschätzung) enthaltenen Feststellungen, die für…
…dass die Bodenschätzungsergebnisse unrichtig festgestellt worden seien. Diese Bindungswirkung besteht auch für die auf Grund einer Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse gemäß § 2 Bodenschätzungsgesetz 1970 neu festgestellten Ergebnisse der Bodenschätzung in Ansehung von Wertfortschreibungsbescheiden (vgl. dazu § 193 BAO). Aus den angeführten Gründen war die Berufung als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 13. März 2006 gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 17. Februar 2006 betreffend Wertfortschreibung zum 1. Jänner 2004 entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung teilweise Folge gegeben. Für den unten angeführten…
…Begründung angefochten werden könne, dass die Bodenschätzungsergebnisse unrichtig festgestellt worden seien. Diese Bindungswirkung besteht auch für die auf Grund einer Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse gemäß § 2 Bodenschätzungsgesetz 1970 neu festgestellten Ergebnisse der Bodenschätzung in Ansehung von Wertfortschreibungsbescheiden (vgl. dazu § 193 BAO). Einwendungen, dass die Ergebnisse der…
…Begründung angefochten werden könne, dass die Bodenschätzungsergebnisse unrichtig festgestellt worden seien. Diese Bindungswirkung besteht auch für die auf Grund einer Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse gemäß § 2 Bodenschätzungsgesetz 1970 neu festgestellten Ergebnisse der Bodenschätzung in Ansehung von Wertfortschreibungsbescheiden (vgl. dazu § 193 BAO). Einwendungen, dass die Ergebnisse der…
…Zl. 2176/76). Diese Bindewirkung besteht auch für die auf Grund einer Überprüfung des Bodenschätzungsergebnisse gemäß § 2 BoschG neu festgestellten Ergebnisse der Bodenschätzung in Ansehung von Wertfortschreibungsbescheiden (vgl. dazu § 193 BAO). Die Bw. haben weder eine Unrichtigkeit der natürlichen oder der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen behauptet noch…
…Ergebnisse der Bodenschätzung keine Berufung einbringen habe können, weil er keinen diesbezüglichen Bescheid erhalten habe. Von den Berechnungsgrundlagen für die Einheitswertermittlung habe er erst durch den angefochtenen Wertfortschreibungsbescheid Kenntnis erlangt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 32 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes 1955 gelten für landwirtschaftliche…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw., vertreten durch STYRIA TREUHAND- und Revisions GmbH, 8010 Graz, Brockmanngasse 75, gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 2. Mai 2007 - Wertfortschreibung zum 1. Jänner 2003, EW-AZ entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Das Finanzamt beantragte im Vorlageantrag, die landwirtschaftlichen Flächen des Bw. dem Grundvermögen zuzurechnen. Der Bw. spricht sich dagegen aus und sieht darin eine böswillige Voreingenommenheit des Finanzamtes. Dem Ansinnen des Finanzamtes ist mangels Zuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht zu entsprechen. Der Unabhängige Finanzsenat hat…
…Berücksichtigung des Bodenwertes und der Kürzungen (§ 53 Abs. 7 lit. d BewG) ergab sich der Einheitswert von S 319.000,-- (erhöht: 430.000,--) im Wertfortschreibungsbescheid ab 1. Jänner 1997. Dieser Bescheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Zum 1. Jänner 1998 kam es erneut zu einer Wertfortschreibung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 12. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 11. Juni 2007 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wertfortschreibung (§ 21 BewG) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Einheitswert für das…
"In der Sache selbst genügt es angesichts des vom Bf. im Verwaltungsverfahren eingenommenen Standpunktes, auf den Vorwurf der "Doppelerfassung" einzugehen, dem der Bf. mit der Behauptung zweier verschiedener Kredite entgegenzutreten versuchte. Dass der Bf. den gerichtlichen Vergleich erfüllt hat, steht außer Streit. Der Behauptung, es…