…ausgewiesen worden. Eine Forderungsabzinsung, wie von der Bw. nun behauptet werde, sei, abgesehen davon, dass in der Bilanzbeilage dezidiert von einer Wertberichtigung zu Kundenforderungen die Rede sei, in Höhe von 100% einer Forderung indiskutabel. Bw. (Eingabe vom 17. 5. 1996, GZ 1996/7192, Punkt 10…
…5 EStG 1988 hinsichtlich Betriebserwerbes wurde vom Finanzamt zu Recht in Anwendung gebracht. Es entfällt daher der für die Jahre 1990 und 1991 geltend gemachte Investitionsfreibetrag. 3. Ob die Wertberichtigung zu Kundenforderungen für 1992 zu Recht gekürzt wurde Die Rechtfertigung für die Nichtanerkennung des strittigen…
…EStG, § 95 Tz 22). Das Finanzamt traf die Feststellung, dass die von der Berufungswerberin gebildeten Wertberichtigungen zu Kundenforderungen in Höhe von 3,000.000 S (1999) bzw. 1,723.565 S (2000) zu Unrecht erfolgt seien. Diese stellten nach Ansicht des Prüfers verdeckte Gewinnausschüttungen dar…
…Differenz | 31.550,00 | Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1992: | | Einkünfte aus Gewerbebetrieb laut Bescheid | 771.586,00 | Wertberichtigung zu Kundenforderungen | -200.000,00 | Aufwendungen für Geschäftsführerwohnung | -429.046,00 | IFB für Geschäftsführerwohnung | -65.281,00…
…zu rechnen ist. Die bloße Möglichkeit einer Inanspruchnahme reicht somit nicht aus. Diese Voraussetzungen wurden während der Prüfung nicht nachgewiesen und dieser Nachweis wurde bislang auch im Rechtsmittelverfahren nicht erbracht. Der Berufung konnte somit in diesem Punkt nicht gefolgt werden. TZ 07 Wertberichtigung zu Kundenforderungen…
…Ermittlungsmöglichkeiten im Ausland sei ergänzend hingewiesen. Die Berufung erweist sich daher auch in diesem Punkt als unbegründet. 4. Wertberichtigung zu Kundenforderungen Die Betriebsprüfung hat die zum 31. Dezember 1992 gebildete Wertberichtigung mit einem Betrag von 200.000,00 S nicht anerkannt, weil nach dem 30…
…Betreffend Wertberichtigung zu Kundenforderungen 1992 bringt die Bw vor, dass im Mai 1993 die Bilanzierung erfolgt sei und die per 30. Juni 1993, somit 6 Monate nach dem Bilanzstichtag, noch nicht eingegangenen Kundenforderungen wertberichtigt worden seien. Sämtliche dieser Forderungen seien bis zu diesem Zeitpunkt bereits…
…2008 wurden Wertberichtigungen zu Kundenforderungen in Höhe von € 20.588,53 nicht anerkannt, da die Bekanntgabe der Wertberichtigung verweigert wurde (?). Es erfolgte eine dementsprechende Hinzurechnung in Höhe von 25% d.s. € 5.147,13. Dazu ist folgendes zu erläutern: Die Wertberichtigungen wurden selbstverständlich…
…geht weiters nicht hervor, dass die UID-Nr. im Zeitpunkt des Umsatzes Gültigkeit hatte. Nach Ansicht der Abgabenbehörde entbehrt der Vorwurf der Verletzung des Parteiengehörs jeder Grundlage. Körperschaftsteuerbescheide 2005 und 2006 (Tz 3 - Wertberichtigung zu Forderungen) Von der Abgabepflichtigen bzw. deren steuerl. Vertretung wurde erstmals…
…zahlen können. Die schlechte finanzielle Lage des Geschäftspartners war bekannt und führen Zahlungsschwierigkeiten noch nicht zu einer Wertberichtigung. Ad Forderungsverzicht und -abschreibung) Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind für die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern ebenso strenge Maßstäbe anzulegen, wie…
…Die sich infolge der Änderung der Einkünfte für den Berufungszeitraum ergebenden Korrekturen des Eigenkapitals waren entsprechend zu berücksichtigen. | | 1998 | 1999 | 2000 | 2001 | | | Wertberichtigung Kundenforderungen | € | € | € | € | | | Wert lt…
…vor. Im Schreiben der Vertreterin der Bw. vom 27.12.2000 brachte diese vor: Eine Verbindlichkeit sei zu bilanzieren, bis mit Sicherheit feststehe, dass die Verjährungseinrede tatsächlich erhoben wurde. Dies gelte auch für Forderungen. Eine Wertberichtigung sei nicht gerechtfertigt, wenn der Gläubiger wegen seines Interesses…
…Abs. 1 BAO sehe für abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen die Möglichkeit einer bescheidmäßigen Erledigung vor. Im Jahr 1998 sei zu Lasten des laufenden Ergebnisses der Ö GesmbH & Co KEG eine Wertberichtigung von Kundenforderungen in Höhe von ÖS 1.900.000,00 (40%-Anteil des Bw. ca…
…620.-) ist daher bei der Ermittlung der Kundenforderungen abzuziehen. Im Gegenzug ist die passive Rechnungsabgrenzung (abgegrenzte Zinsanteile) um den Betrag von ATS 1,607.592.- zu verringern. Weiters ist die von der Betriebsprüfung angesetzte Wertberichtigung von 15 % zu adaptieren. Zu diesem Berufungspunkt ist abschließend anzuführen…
…Forderungsverlusten handelt es sich um zwei Kundenforderungen, bei denen die Rechnungsempfänger in Konkurs gerieten. Bei der im Jahr 2001 verbuchten Einzelwertberichtigung handelt es sich um eine Forderung an ein Unternehmen, das im Folgejahr ebenfalls insolvent wurde; die Wertberichtigung erfolgte daher zu Recht. Im Zusammenhang mit…
…Sicherheitszuschlag, Garantierückstellungen und Wertberichtigung Kundenforderungen 2004 zurückgezogen wurde, war auf diese Punkte nicht mehr einzugehen. Hinsichtlich der nicht abgerechneten Leistungen und der Kursdifferenzen hat der Berufungsführer in der mündlichen Verhandlung vom 8. Juni 2010 erklärt mit der Begründung in der BVE einverstanden zu sein. Auf…
…Bilanzstichtag die Säumigkeit eines Schuldners erkannt werde, eine Wertberichtigung nicht mehr möglich wäre. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 16.12.1999, 95/15/0027 und VwGH 26.9.1984, 82/13/0051) seien werterhellende Umstände bei der Bilanzerstellung jedoch zu berücksichtigen. Auch laut Doralt…
…dessen Verantwortung für die Abnahme nicht eingefordert hat ist daher auch eine Wertberichtigung (WB) der offenen Forderung nicht zu Recht erfolgt. c) H. 2005: 47.000,00 € 2006: 47.000,00 € Ein Haftrücklass in Höhe von 94.000,00 € sollte nach 6…
…Berufung dem UFS zur Entscheidung vorgelegt. Mit Schreiben vom 19. Februar 2008 wurde die Bw. ersucht zur Wertberichtigung der Forderung folgende Fragen zu beantworten und die notwendigen Unterlagen vorzulegen. "1. Sie werden ersucht, die am Bilanzstichtag vorliegenden und berechtigten Zweifel an der Einbringlichkeit der Forderung…
…1995, 92/13/0310). Eine Wertberichtigung wegen eines Forderungsverzichtes ist nur dann zulässig, wenn die Forderung zum Zeitpunkt des Verzichtes tatsächlich uneinbringlich ist (vgl. Tz 209 zu § 6 in Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, Band I, 4. Auflage). Dabei erscheint eine volle Wertberichtigung einer Forderung jedenfalls ungerechtfertigt…