…saniert werden kann. f. Sowohl objektives als auch subjektives Tatbild liegen nach Ansicht des Unabhängigen Fianzsenates vor: Der Gesellschafter HH ist dadurch bereichert, dass ihm die Forderung zum vollen Wert abgekauft wurde, während die Gesellschaft das Darlehen wertberichtigen musste. Da HH sowohl in der HBB…
…der Ansatz einer diesbezüglichen Wertberichtigungspost unzulässig. Es ergäben sich daher gegenüber dem vom Abgabepflichtigen ermittelten Übergangsabschlag folgende Änderungen: | Übergangsabschlag laut Ermittlung des Abg.pfl. | - 27.529,53 € | Storno Wertberichtigung Darlehen | + 105.400,00 € | Übergangsgewinn 31.12.2005 lt…
…fremdunüblichen Vorteilsgewährung liege eine verdeckte Ausschüttung an Frau J.K. vor und sei die Wertberichtigung als nichtbetrieblich veranlasst erfolgsneutral auszubuchen. Die Ausführungen der Bw, in welchen behauptet werde, zum Zeitpunkt der Umqualifizierung der Forderung in ein Darlehen sei die Einbringlichkeit nicht gefährdet gewesen, seien widersprüchlich…
…entspricht dies dem Fakturenbetrag). Der Teilwert richtet sich nach der Fälligkeit, Verzinsung und Einbringlichkeit (vgl. Doralt/Mayr, EStG14, § 6 Tz 202). Eine Wertberichtigung wegen Uneinbringlichkeit ergibt sich unabhängig von der Gewinnermittlungsart zwingend aus dem Wirtschaftsgutbegriff und aus dem Grundsatz der Bilanzwahrheit. Dies gilt konsequenterweise auch…
…diese Entnahmen. Es wurde insbesondere unterlassen, wie bei Darlehensgeschäften zwischen Fremden üblich, einen Kreditrahmen, die Fälligkeit der Zinsen, entsprechende Sicherheiten, sowie Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen. Diese Vorgangsweise hält einem Fremdvergleich nicht stand. Das Verrechnungskonto zum 31.12.2001 haftet mit € 74.642,73 aus. Dieser…
…Zinsen, Fälligkeit, Sicherstellung und Wertsicherung vor. Keines der Darlehenskriterien des Zivilrechtes seien erfüllt. Die Umbuchung der Forderung auf eine "Darlehensforderung" mit anschließender Wertberichtigung sage klar aus, dass die ab 12/96 erbrachten und fakturierten Leistungen des Unternehmens "von vornherein vom Auftraggeber nicht entrichtet werden sollten…
…die Finanzverwaltung aufgrund der Berufung bzw. Stellungnahme zur Einsicht gekommen sei, dass es sich beim Betrag von S 700.000,00 nicht um ein Darlehen sondern um Anschaffungskosten der Beteiligung handle. Nach wie vor nicht gewürdigt sei die Frage der Werterhellung. Wie schon mehrfach ausgeführt…
…warum gerade zum 31. Jänner 1996 maßgebliche Gründe für das Vorliegen einer Teilwertabschreibung oder Wertberichtigung vorgelegen seien, zumal sie doch selbst von einem ersten Sanierungsverfahren bereits im Jahr 1994 (!) spricht, sodass in Anwendung dieser Überlegungen selbst vor Beginn des Wirtschaftsjahres 1. Februar 1995 ein entsprechender…
…dass sie die Treuhandschaft über ihre Forderung gegenüber der Bw Dr. M**** entzogen hat und auf die Fälligkeit der gesamten Forderung (des Darlehens) am 30.6.1999 verweist. Für die RO.** unterzeichnet hat ein Herr Fe***. Im Fragenvorhalt vom 18.2.2005 wurde u.a…
…m.). Hinsichtlich Nichtanerkennung der Abzinsung des an DP gewährten Darlehens enthalte die Berufung keine Begründung für die angebliche diesbezügliche Unrichtigkeit der Körperschaftsteuerbescheide 1999 bis 2001 vom 7.12.2004. Eine derartige Unrichtigkeit liege aufgrund des von der Außenprüfung festgestellten Sachverhaltes auch nicht vor. Ergänzend zu…
…unterbrochen. Dabei ist ein strenger Maßstab anzusetzen, es gilt die typisierende Betrachtungsweise (VwGH 19.5.1994, 92/15/0171). Ad Wertberichtigung hinsichtlich des Darlehens (1997) vom Bw. an Herrn B: Im gegenständlichen Fall ist daher vorerst die Frage zu entscheiden, ob die Darlehensforderung des Bw…
…bestanden. Die Wertberichtigung habe daher in diesem Wirtschaftsjahr im Umfang von 1,8 Mio S vorgenommen werden müssen. Weiters verwies die Bw auf den Wirtschaftsprüfungsbericht zum 31.12.1994 und legte Schätzgutachten betreffend die angesprochen Liegenschaften vor. In ihrem Bericht stellten die Prüfer dazu fest…
…bis 2007) unverzinste Forderung um 398.955,90 € abgezinst. Eine darüber hinausgehende Wertberichtigung infolge (teilweiser) Uneinbringlichkeit des Darlehenskapitals erfolgte nicht. Das Darlehen wurde zwischenzeitig befristet mit unveränderten Konditionen betreffend die Verzinsung prolongiert. Die wirtschaftliche Situation der ALB hat sich zwischenzeitig gebessert. So konnten Verbindlichkeiten…
…So genannte "werterhellende" Umstände nach dem Bilanzstichtag, jedoch noch vor der Bilanzerstellung müssen berücksichtigt werden. Die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners im Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses wäre ein Indiz, würde jedoch nicht allein die Wertberichtigung zum Bilanzstichtag rechtfertigen. Die Zahlungsunfähigkeit müsse am Bilanzstichtag bereits bestanden haben…
…läge weder ein konkreter Darlehensvertrag, noch eine sonstige Vereinbarung über einen bestimmten oder auch nur annähernd bestimmbaren Rückzahlungstermin bzw. über eine Fälligkeit von Zinsen vor. Einem fremden Dritten gegenüber wäre es nie zur Auszahlung von Firmengeldern ohne dezidierten Rückzahlungsmodalitäten gekommen. Tz. 31 Verdeckte Ausschüttung an…
…1999 erfolgten (endgültigen) Wertberichtigung der Forderung bzw. Ausbuchung als Schadensfall Ip.**** die Verwirklichung des Tatbildes der verdeckten Ausschüttung nach § 8 Abs 2 KStG 1988 erblickt werden. Die Ap schlägt daher aus den vorgenannten Gründen die vollinhaltliche Abweisung des Berufungsbegehrens in diesem Punkt vor." Die Bw…
…Die in den Folgejahren steuerlich zum Ansatz gebrachten Zinserträge und Wertberichtigungen zu dieser Gesellschafterzuschussforderung waren im Gegenzug zu neutralisieren. Ebenso war der als "Schadensfall Ip.****" geltend gemachte Aufwand zu neutralisieren. Verbindlichkeit gegenüber Dr. M****/RO.** Die Verbindlichkeit gegenüber Dr. M**** resultiert aus "Krediten bzw Darlehen"…
…seien als leistende Personen entsprechende Mitarbeiter angegeben worden und der Leistungskatalog sei detailliert ersichtlich. Diese Unterlagen würden im Betriebsprüfungsakt aufliegen. 4.1. Betreffend Wertberichtigung zu Kundenforderungen 1992 bringt die Bw vor, dass im Mai 1993 die Bilanzierung erfolgt sei und die per 30. Juni 1993…
…sei die Einräumung eines weiteren Darlehens in Höhe von S 1,1 Mio. bekannt gewesen, wodurch der Forderungsstand gegenüber der AP GmbH per 31. Jänner 1998 auf über S 4,5 Mio. angestiegen sei. Somit hätte die Bw. einerseits eine Wertberichtigung veranlasst und andererseits trotz…
… - die Angabe von welchem Gewinnbegriff (z.B. vor/nach Abschreibungen, vor/nach Berücksichtigung des Geschäftsführerbezuges, vor/nach Berücksichtigung von Verlustvorträgen, vor/nach Vornahme von Forderungs- bzw. Wertberichtigungen udgl.) die Neuberechnungen des Jahresbezuges ausgeht, zumal je nach Verfahren der Gewinn für der Gesellschaft unterschiedlich hoch ausfallen…