…die Zurücklegung der Berufsbefugnis der X GmbH als Wirtschaftsprüfung- und Steuerberatungsgesellschaft zum 31. Juli 1994, womit sich zweifellos die Beendigung dieser für die Istbesteuerung maßgeblichen Tätigkeit per 31. Juli 1994 ergab. Gemäß § 17 Abs. 4 UStG 1972 dürfen bei einem Wechsel der Besteuerungsart Umsätze nicht…
…und dies die ehemaligen Gesellschafter nach der Aufteilung ebenso gehalten. Nach dem Erlass des BMF vom 7. September 1998, GZ 06 8641/2-IV/6/98 komme es in so einem Fall nicht zu einem doppelten Wechsel der Gewinnermittlungsart. Es komme hinsichtlich der übergehenden Forderungen…
…die Zurücklegung der Berufsbefugnis der K GmbH als Wirtschaftsprüfung- und Steuerberatungsgesellschaft zum 1. Juli 1993, womit sich zweifellos die Beendigung dieser für die Istbesteuerung maßgeblichen Tätigkeit per 1. Juli 1993 ergab. Gemäß § 17 Abs. 4 UStG 1972 dürfen bei einem Wechsel der Besteuerungsart Umsätze nicht…
…in jedem Besteuerungsabschnitt die Wahl zwischen der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich und der Besteuerung gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 227/1999 neu treffen zu können, hätte es der Steuerpflichtige sohin in der Hand, durch entsprechende Gestaltung knapp vor dem Jahresende sowohl beim Wechsel in die…
…Dolmetscherin fungiert, wobei sie nach Bedarf entweder in Österreich oder in Ungarn tätig geworden sei. Betreffend die Zinsen und Spesen für die Wechsel wurde ausgeführt, dass es sich um Finanzierungskosten für die staatenübergreifende Tätigkeit des Bw. gehandelt hätte. Bezüglich der Reisekosten nach B.S. wurde…
…Besteuerungsergebnis erzielt, wie es dem Bw. offenbar auch anlässlich seiner Anfrage kurz vor dem Fischereirechtsverkauf zugesichert wurde. Der Vollständigkeit halber wird schließlich noch darauf hingewiesen, dass sich die im Spruch ersichtlichen Sonderausgaben aus dem Kirchenbeitrag in Höhe von 75,00 € sowie einem Viertel der…
…ein besonders hohes Maß an Managementqualitäten Konfliktlösungskompetenzen gefordert werden, ist wohl notorisch. Ich habe auch konkrete Inhalte in meiner Berufungsschrift sowie in der Stellungnahme zum Mängelbehebungsauftrag vom 8. November 2010 dargelegt. Die zitierte Entscheidung trifft einen gänzlich anderen Sachverhalt, nämlich bloß ein "einzelnes Projekt" während…
…durch die eine steuerlich relevante Einkünfteerzielung in greifbare Nähe gerückt ist. Keinen Ausschlag kann geben, dass der Sohn des Bw. seine Ausbildung an der der Teamsportakademie K nicht beendet hat, weil dies durch seinen Wechsel zum genannten Fußballverein bedingt war. Es sind somit besondere Gründe…
…Vorbringen, dass im Juni 2000 ein Wechsel des Arbeitsplatzes nach Hn geplant war, besagt nicht unbedingt, dass zu diesem Zeitpunkt bereits eine Ehekrise bestand. Genauso gut hätte gerade dieses Vorhaben des Berufungswerbers die Ehekrise, die sich in der Beratung beim I und beim RA Dr…
…dass diese Lebensführung sehr viele Studenten aus dem Ausland in Wien innehaben (nämlich dass sie ein Zimmer [und beispielsweise keine eigene Wohnung] bewohnen), wobei damit naturgemäß nicht einhergeht, dass dies als Argument für einen Wechsel des Mittelpunktes der Lebensinteressen vom jeweiligen Heimatland (gegenständlich Südafrika) nach…
…Wechsel in der Person des Liegenschaftseigentümers, welcher die Immobilie in weiterer Folge an fremde Personen vermietet, statt, schlagen sich die vom vormaligen Grundeigentümer getätigten Investitionen, respektive exakter ausgedrückt deren Wert exklusiv in dem vom Erwerber zu tragenden Kaufpreises nieder, wobei dieser wiederum den "Ablösepreis" in…
…der Abs. 4 des Artikel 15 DBA CH, die sogenannte "Grenzgängerregelung". Das bringt auf österreichischer Seite eine Ausdehnung des Anrechnungsverfahrens auf sämtliche Einkünfte aus unselbständiger Arbeit gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA CH mit sich. Hiedurch wird sichergestellt, dass der österreichische Besteuerungsanspruch bei in Österreich…
…Oktober 2005 spezifizierte der steuerliche Vertreter den Antrag wörtlich wie folgt: "Mit höflicher Bezugnahme auf das mit Ihnen (Anmerkung: BeamterX) geführte Gespräch stelle ich den höflichen Antrag den Abgabenrückstand ... zu stunden und die Abstattung in monatlichen Teilbeträgen von je EUR 3.000,00 beginnend am…
…für einen Wechsel des wirtschaftlichen Arbeitgebers vom zivilrechtliche Arbeitgeber (Verleiher) zum Entleiher spricht. Die österreichische Verwaltungspraxis geht allerdings den Weg, dass aufgrund des Dienstvertrages zwischen Verleiher und überlassener Arbeitskraft diese zivilrechtliche Gestaltung außer in Fällen eines erkennbaren Missbrauches anerkannt wird, und somit der Verleiher auch…
…in welcher der Bw einzig die Harder Adresse als Wohnanschrift anführt; Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 29.9.2003 betreffend Wohnbauförderung, gerichtet an die Harder Adresse des Bw und seiner Frau; Schreiben der Nürnberger Versicherung vom 13.8.2003, betreffend einen Wechsel des…
…in Betracht und es bedarf daher auch keiner Auseinandersetzung mit dem anderen Tatbestandsmerkmal. Die erhebliche Härte der sofortigen oder vollen Entrichtung der Abgaben muss in den besonderen Umständen der konkreten Besteuerungsangelegenheit gerade des betroffenen Abgabepflichtigen gelegen sein, nicht aber in Sachverhalten, die gemessen an der…
…Verpflichtung eine bestimmte Zeit in einem bestimmten Land für dieses Unternehmen zu verbringen. Wenn es der Mitarbeiter selbst bezahle, gäbe es diese eingeschränkte Möglichkeit natürlich nicht. Sonst sei er wirklich von B total leitbar oder müsse diese Kosten bei vorzeitigem Wechsel zurückzahlen und so habe…
…in A anwesend gewesen sei, da im Zuge des Einkommensteuerveranlagungsverfahrens für 2001 erklärt worden wäre, dass dort für ihn auch nach dem beruflichen Wechsel nach Deutschland weiterhin ein Arbeitsplatz eingerichtet sei. Mit Schreiben vom 19. Oktober 2006 beantwortete der Parteienvertreter diesen Ergänzungsvorhalt wie folgt: Der…
…Feststellungen der Betriebsprüfung (unter Bezugnahme auf die BFH-Rechtsprechung v. 10.11.1971, BStBl 1972 //, 68 sowie VwGH v. 07.05 1979, 2669/78 ) im Inland erzielte Einkünfte an und setzte diese auch in ihren Einkommensteuerbescheiden v. 22.07.1999 durch (Geltendmachung des österr. Besteuerungsanspruches…
…das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung - vom Bw ebenso unbestritten geblieben - ausgeführt hat, kann damit die Anzahl der von Fahrschülern tatsächlich konsumierten Fahrstunden nicht festgestellt werden. Nimmt ein Fahrschüler nur ein paar Fahrstunden und tritt er gar nicht oder erst nach einem Wechsel der Fahrschule zur…