…angefochtenen Bescheid angeführt, auch die individuellen Fahrzeiten der innerstädtischen Verkehrsmittel, ganz abgesehen von den immer wieder anfallenden Wartezeiten und den von vorneherein einzukalkulierenden Zeitreserven infolge mindestens zweimaligen Umsteigens meiner Tochter pro Fahrt, welche in der Steuererklärung ohnehin nicht ins Treffen geführt wurden, nicht zu berücksichtigen…
…seien nach der Judikatur der Höchstgerichte örtliche Verkehrsverbindungen, Fahrten im Heimat- oder Studienort, Fußwege oder Wartezeiten unbeachtlich. Nach der Fahrplanauskunft der ÖBB stünden täglich in beiden Richtungen Verkehrsmittel mit einer Fahrtzeit von weniger als einer Stunde zur Verfügung, sodass der Nachweis für die Unzumutbarkeit der…
…dem jeweiligen Stadtzentrum und zentralen Bahnhöfen. Ausgenommen von Linz und Wien wurde der jeweilige (Haupt)Bahnhof herangezogen. Bei Berechnung der Fahrzeit sind Wartezeiten vor Beginn des Unterrichts bzw nach Beendigung des Unterrichts nicht zu berücksichtigen. Dies geht unter anderem aus § 26 Abs 3 Studienförderungsgesetz 1992…
…dem Kind auf Grund seines Alters und der Entfernung zum Wohnort eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden könne oder eine Fahrzeit von mehr als eine Stunde bestehe. Bei der Berechnung der Fahrzeit seien Wartezeiten vor Beginn des Unterrichtes bzw. nach Beendigung desselben nicht zu berücksichtigen…
…B. Sie habe diese Pauschale unter denselben Bedingungen für ihren Sohn für die Jahre 2007 und 2008 erhalten. Wartezeiten und Fußwege seien diesmal von ihr nicht angeführt worden, dennoch würde die Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel die vorgegebene Zeit von einer Stunde überschreiten. Mit Schreiben…
…des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, in der jeweils geltenden Fassung als nicht mehr zumutbar. Bei Berechnung der Fahrzeit sind Wartezeiten und Wegzeiten vor Beginn des Unterrichts bzw. nach Beendigung des Unterrichts nicht zu berücksichtigen. Dies geht unter anderem aus § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992…
…Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, in der jeweils geltenden Fassung als nicht mehr zumutbar. Bei Berechnung der Fahrzeit sind Wartezeiten vor Beginn des Unterrichts bzw. nach Beendigung des Unterrichts nicht zu berücksichtigen. Dies geht unter anderem aus § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992 hervor, wonach für…
…das die Strecke in weniger als einer Stunde bewältigen würde. Nicht einzurechnen seien Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort. In dem dagegen erhobenen Vorlageantrag verwies der Berufungswerber darauf, dass für eine Anreise von Kapfenberg nach Graz sich Fahrzeiten bei Benützung des günstigsten…
…der Wohnung zur Einstiegsstelle und von der Ausstiegsstelle zur Schule nicht zu berücksichtigen. Wartezeiten, die regelmäßig beim Umsteigen anfallen, sind sehr wohl zu berücksichtigen. Dass dabei auch Wartezeiten beim Umstieg in einer Gemeinde anfallen, ist ohne Bedeutung. Aus Sicht des UFS liegen somit für den…
…Bis zu meiner Wohnung benötige ich dann noch ca.10 Minuten. Da auch Wegzeiten zu den öffentlichen Verkehrsmitteln und Wartezeiten in die Gesamtfahrzeit einzurechnen sind, wäre in meinem Fall die Zumutbarkeitsgrenze von 2,5 Stunden überschritten." Aus im Finanzamtsakt abgelegten Fahrplanausdrucken des VOR ergibt sich…
…Fahrt zwischen diesen Gemeinden mit dem jeweiligen öffentlichen Verkehrsmittel angetreten oder beendet wird. Fußweg- und/oder Fahrzeiten am Wohnort und am Studienort sowie Wartezeiten vor Beginn und nach Ende des Unterrichts werden nicht berücksichtigt. Ebenso wenig wird bei Berechnung der Fahrzeit auf individuelle Unterrichts- oder…
…benötigt man hierfür einschließlich Parkplatzsuche im Park & Ride und Wartezeit auf den Zug in der Regel höchstens bis zu 20 Minuten. Ab und nach G bestehen folgende Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln: a) Hinweg Gesamtzeit 44 Minuten 05:39 Uhr ab G Bahnhof mit dem Zug…
…die Fahrzeit mit dem schnellsten öffentlichen Verkehrsmittel von Y nach X mehr als eine Stunde betrage (8 Minuten Fahrzeit mit dem Bus, durchschnittlich 18 Minuten Wartezeit, 42 Minuten mit dem Zug von Z nach X sowie weitere 5 Minuten Fahrzeit vom Bahnhof X zur Universität)…
…Das bedeutet, dass zwar Wartezeiten, die beim Umsteigen außerhalb des Heimat- oder Studienortes (regelmäßig) anfallen, zu berücksichtigen sind, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder…
…Das bedeutet, dass zwar Wartezeiten, die beim Umsteigen außerhalb des Heimat- oder Studienortes (regelmäßig) anfallen, zu berücksichtigen sind, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder…
…Es könnte daher lediglich der um 17.50 Uhr abfahrende Autobus verwendet werden, was wiederum rund eine halbe Stunde Wartezeit bedeute. Die Pflichtpraxis sei in einem landwirtschaftlichen Meisterbetrieb in K absolviert worden. Während der Pflichtpraxis sei A die ganze Woche im Betrieb gewesen und nur…
…Nr. 624/1995 in der Stammfassung) zwar Wartezeiten, die beim Umsteigen außerhalb des Heimat- oder Studienortes (regelmäßig) anfallen, zu berücksichtigen, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im…
…51 Minuten und 54 Minuten liegt". Verwiesen wird auf Rz 883 LStR 2002, wonach Wartezeiten bei Umsteigevorgängen außerhalb des Heimat- oder Studienortes zu berücksichtigen seien, sodass die Fahrzeiten Langenlebarn (Bahnhof) bis zur Haltestelle Wien-Schottentor bei Umsteigwartezeiten von ca. 7 Minuten pro Umsteigevorgang zwischen mindestens…
…Nicht einzurechnen sind daher Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl. VfGH 11.12.1986, B 437/86, und VwGH 16.6.1986, 85/12/0247). Wartezeiten bei Umsteigevorgängen außerhalb des Heimat- oder Studienortes sind hingegen zu berücksichtigen. Die Entfernung zwischen P…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Beamtin Mag. Gertraud Hausherr, Landessekretär Karl Studeregger und Landwirtschaftskammerrat Mag. Dr. Martin Jilch im Beisein der Schriftführerin Kerstin Schmidt am 27. Mai 2003 über die Berufung des Bw. gegen…