…Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Abweisung eines Ansuchens um Rückgängigmachung der Vorverlegung des Fälligkeitstages für die Umsatzsteuer 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
…die Umsatzsteuer zum Fälligkeitstag zu entrichten. Die Bw. habe zum Zeitpunkt der Entrichtung keine Kenntnis mehr von der Vorverlegung des Stichtages gehabt. Aus welchen Gründen diese Kenntnis nicht vorhanden gewesen sei (fehlende Weiterleitung bzw, einfaches Übersehen), sei für die Beurteilung des groben Verschuldens unerheblich. Auch…
…Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Er führte in Ergänzung seiner Berufung im Wesentlichen aus, dass die Vorverlegung des Fälligkeitstages Pflichten für den Abgabepflichtigen begründe und daher jedenfalls in Bescheidform zu ergehen habe. Ein derartiger Bescheid sei laut Auskunft des Veranlagungsreferates zwar erlassen worden, doch sei dieser…
…Dezember 2000 fällig gewesene Sondervorauszahlung gedeckt hätten. Sie wäre der Ansicht gewesen, die Umsatzsteuersondervorauszahlung 2000 werde automatisch abgerechnet. Da das Finanzamt eine Vorverlegung des Fälligkeitstages nicht mitteilte, hätte die Bw. davon keine Kenntnis nehmen und die besagten Termine nicht wahrnehmen können. Die Bw. beantragte gemäß …
…2. Juli 2001 entrichtet. Im Zweifel zu Gunsten für den Beschuldigten kann der Nachweis über die eingetretene Vorverlegung der Fälligkeit nicht mit der für ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit erwiesen werden, zumal der Steuerberater des Beschuldigten die Voranmeldung offenkundig zur bisher üblichen Zeit fertiggestellt hatte. Eine…
…ein, dass kein Bescheid zugestellt worden sei, in dem die Vorverlegung des Fälligkeitstermines ausgesprochen worden sei. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 5.11.2003 ab mit der Begründung, dass die Umsatzsteuervorauszahlung 07/2003 erst durch Überweisung vom 15.9.2003 entrichtet worden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, Ort, Straße, vom 23. März 2004 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes X vom 27. Februar 2004 betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zu diesem Beitrag für den Zeitraum 1…
…Oktober 1997 beim Finanzamt einzurechen gewesen wäre, also nach der Konkurseröffnung. Die Vorverlegung der Fälligkeiten bei nicht rechtzeitiger Entrichtung der Sondervorauszahlung an Umsatzsteuer wäre eine erstmals für dieses Jahr eingeführte Spezialbestimmung gewesen, welche dem Beschuldigten unbekannt gewesen sei, er habe daher nicht vorsätzlich gehandelt. Auch…
…oder mit dessen Ehegattin ist dem Veranlagungsakt nicht zu entnehmen. Das Vorbringen des Beschuldigten zuletzt in der Berufungsverhandlung, er habe von der Vorverlegung der Fälligkeiten keine Kenntnis gehabt, kann daher mit der für ein Finanzstrafverfahren notwendigen Sicherheit nicht widerlegt werden. Gleiches wird auch hinsichtlich der…
…März 2004, Zl. 2001/13/0260, verwiesen, wonach ausgehend vom freien Wahlrecht des Unternehmers die Nichtentrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung keine andere (weitere) Rechtsfolge als die Vorverlegung der Fälligkeitstage der Umsatzsteuervorauszahlungen, beispielsweise die Festsetzung eines Säumniszuschlages, nach sich ziehen kann. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…VwGH, 17.10.2001, 2000/13/00, ist die einzige Rechtsfolge des Unterlassens der Entrichtung einer Umsatzsteuersondervorauszahlung die Vorverlegung der Fälligkeitstermine der Umsatzsteuervorauszahlungen des Folgejahres. Nach Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit besteht keine Verpflichtung zur Entrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung, da der Normzweck des § 212 BAO nur darin…
…müssen. Da dies nicht der Fall ist, liegt ebenso wie hinsichtlich der Vorverlegung des Zeitpunktes der Kredittilgung eine außerplanmäßige Maßnahme und somit eine Änderung der Art der Bewirtschaftung vor. In der Vorhaltsbeantwortung an den UFS verweist der Bw. auf das VwGH-Erkenntnis 2003/15/0028…
…2004, Zl. 2001/13/0260, verwiesen, wonach ausgehend vom freien Wahlrecht des Unternehmers die Nichtentrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung keine andere (weitere) Rechtsfolge als die Vorverlegung der Fälligkeitstage der Umsatzsteuervorauszahlungen, beispielsweise die Festsetzung eines Säumniszuschlages, nach sich ziehen kann. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am…
…2004, Zl. 2001/13/0260, verwiesen, wonach ausgehend vom freien Wahlrecht des Unternehmers die Nichtentrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung keine andere (weitere) Rechtsfolge als die Vorverlegung der Fälligkeitstage der Umsatzsteuervorauszahlungen, beispielsweise die Festsetzung eines Säumniszuschlages, nach sich ziehen kann. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am…
…2.2010" nach [Land] reisen müssen, habe die fehlende Prüfung am 5.2. stattgefunden, wäre eine Vorverlegung des Prüfungstermins nicht möglich gewesen und habe sie, da [Programm] als Erlassgrund zähle, wenn sie die Prüfung bis Herbst 2010 ablege, "den ersten Studienabschnitt in 5 Semestern beendet…
…bereits seit April 2003 in Liquidation befunden) zu kämpfen gehabt habe, sodass auch eine allfällige Vorverlegung des maßgebenden Zeitpunktes an der rechtlichen Beurteilung wenig ändern würde. Da nachweislich überhaupt keine liquiden Mittel vorhanden gewesen seien, scheide ein Verschulden des Bw bereits aus diesem Grunde aus…
…ob diese Arbeitslöhne bisher regelmäßig bis zum letzten Tag des Vormonats ausgezahlt worden seien oder am 1. eines Monats. Eine Umgehung des Verpflichtung zur Abfuhr des DB für die Monatslöhne Mai 2008 durch Vorverlegung der Auszahlung sei nach dem Grundprinzip der wirtschaftlichen Betrachtung iSd §§ 21…
…ob diese Arbeitslöhne bisher regelmäßig bis zum letzten Tag des Vormonats ausgezahlt worden seien oder am 1. eines Monats. Eine Umgehung des Verpflichtung zur Abfuhr des DB für die Monatslöhne Mai 2008 durch Vorverlegung der Auszahlung sei nach dem Grundprinzip der wirtschaftlichen Betrachtung iSd §§ 21…
…an der WTG. Punkt II.1: Vorverlegung der Fälligkeit der letzten Darlehenstranche: Nach Feststellung der BP sei die Fälligkeit der Zahlung der letzen Tranche des Darlehens an DP in Höhe von 3,5 Millionen ATS aufgrund einer mündlichen Vereinbarung um rund ein halbes Jahr vorverlegt…
…Gewinnes nur zum Schein abgeschlossen haben. Die oben näher dargestellten Umstände, nämlich: - die ohne zwingenden Grund erfolgte (angebliche) Vorverlegung der Fälligkeit des letzten Darlehensteilbetrages (Teil der Darlehensverpflichtung auf Grund des BRV zwischen der WTG und DP), wodurch der Finanzierungsbedarf, der mit der strittigen GSV abgedeckt…