…133, 136). Bei der Strafausmessung hinsichtlich des jüngsten Erkenntnisses des Spruchsenates wertete dieser als mildernd nunmehr keinen Umstand, als erschwerend hingegen die gegebenen zwei Vorstrafen, die Begehung trotz eines anhängigen Finanzstrafverfahrens und den teilweise sehr raschen Rückfall, weshalb er bei einem Strafrahmen von konkret €…
…Vorsteuer angefallen. Er habe nicht gewusst, dass er Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müsse. An die Vorstrafen könne er sich nicht erinnern. Im Dezember 2003 habe er für den Zeitraum 7-9/2003 2.000,00 € Umsatzsteuer entrichtet. Dieser Betrag sei von ihm geschätzt worden. Die in…
…in seinem Einspruch, dass die Geldstrafe überhöht sei, nicht gefolgt werden. Bei der Strafbemessung wurde kein Umstand als mildernd gewertet; als erschwerend hingegen zwei einschlägige Vorstrafen. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 1. August 2002 führt der Bw. aus, dass die Bestrafung wegen Finanzordnungswidrigkeit…
…als erschwerend hingegen die einschlägigen Vorstrafen an. Ausgehend von diesen Strafzumessungsgründen erscheine dem Senat die verhängte Geldstrafe schuld- und tatangemessen und es würden diese Strafzumessungserwägungen auch auf die verhängte Ersatzfreiheitsstrafe zutreffen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung der…
…Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die einschlägigen Vorstrafen und den langen Deliktszeitraum an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafbemessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richten sich die vorliegenden frist- und formgerechten Berufungen des Bw. und…
…beseitigen. Objektiv ist daher davon auszugehen, dass Vorauszahlungen für den im Bescheid angegebenen Tatzeitraum nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Terminen entrichtet oder gemeldet wurden. Der handelsrechtliche Geschäftsführer des belangten Verbandes weist bereits zahlreiche einschlägige Vorstrafen auf (10 Seiten Vorstrafenanfrage, die letzte Bestrafung vor der verfahrensgegenständlichen…
…sich beim Bf. um einen erfahrenen Unternehmer handelt, der über die Fristen zur Abgabe richtiger Umsatzsteuervoranmeldungen und die Folgen der Versäumnis (Verkürzung nicht rechtzeitig entrichteter Umsatzsteuervorauszahlungen) informiert ist und bei welchem aufgrund seiner einschlägigen Vorstrafen davon auszugehen ist, dass er seine Verpflichtung, für eine ordnungsgemäße…
…Unrechtgehaltes der Tat wird unter Berücksichtigung der Strafzumessungsgründe der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine Geldstrafe in Höhe von € 4.000,-- für angemessen erachtet. Wie vom Finanzamt angenommen waren als erschwerend die einschlägigen Vorstrafen (nämlich vier Vorstrafen) sowie der lange Tatzeitraum, als mildernd kein Umstand…
…werden. Bedenkt man weiters, dass bei der Strafbemessung durch den Spruchsenat richtigerweise von zwei einschlägige Vorstrafen auszugehen gewesen wäre und andererseits auch der Erschwerungsgrund des oftmaligen Tatentschlusses über einen längeren Tatzeitraum zu Unrecht unberücksichtigt blieb, so bleibt trotz äußerst eingeschränkter wirtschaftlicher Situation des Bw. für…
…der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd das Geständnis des Beschuldigten und die erfolgte Schadensgutmachung, als erschwerend eine Begehung über einen längeren Zeitraum und die zwei Vorstrafen (die "allerdings aber nicht zu berücksichtigen sind, weil der Rückfall entsprechend auch den Strafrahmen erhöht"). Gegen dieses Erkenntnis…
…Beschuldigten auch der Ersatz pauschaler Verfahrenskosten in Höhe von € 363,-- auferlegt. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als mildernd die teilweisen - wenngleich nicht exkulpierenden - Selbstanzeigen [der nachträglichen Offenlegungen der tatsächlichen Bemessungsgrundlagen], als erschwerend die mehrfachen Vorstrafen, die Tatwiederholungen und das Zusammentreffen mit den Finanzordnungswidrigkeiten…
…legen trachtete. Dabei hat er als langjähriger, erfahrener Unternehmer zumal aufgrund auch aufgrund der entsprechenden Vorstrafen über seine diesbezüglich ansich gegebenen abgabenrechtlichen Pflichten genauestens Bescheid gewusst, jedoch offenkundig in seiner wirtschaftlichen Zwangslage mit seinen begrenzten Finanzmitteln anderweitig disponiert. Soweit S im Ergebnis eingewendet hat, die…
…Bw. verheiratet und sorgepflichtig für zwei Kinder sei, als Kellner verdiene er derzeit € 1.400,00 netto monatlich und befinde sich in Privatkonkurs. Der Bw. weise vier im erstinstanzlichen Erkenntnis näher bezeichnete Vorstrafen wegen versuchten Schmuggels und Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und Abs…
…aufgrund seiner jahrelangen Tätigkeit als Unternehmer die ihm vorgeworfenen Finanzvergehen begangen habe. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd keinen Umstand, als erschwerend hingegen mehrere einschlägige Vorstrafen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw. vom 17. Dezember 2003…
…Umsätze betrafen, die aufgrund der Buchhaltung nachprüfbar waren, nicht aber die Erlösverkürzungen. Bei der Strafbemessung war a) mildernd: Teilgeständnis; b) erschwerend: langer Tatzeitraum und eine Vorstrafe (die 2. Verurteilung ist mangels Zustellung der Strafverfügung an den Beschuldigten nicht als solche zu werten). § 33 Abs. 5…
…des Beschuldigten als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Bw. betrieb seit dem Jahr 1988 im Finanzamtsbezirk ein Holzschlägerungsunternehmen. Der Bw. weist folgende finanzstrafrechtliche Vorstrafen auf: | | Strafbestimmung | Zeitraum | strafbestimmender Wertbetrag | verhängte Geldstrafe | Erkenntnis Spruchsenat vom 5. Juli 1995 | § 33 Abs…
…Abgabenverkürzung sowie eine geringfügige, in einem untergeordneten Ausmaß erfolgte Schadensgutmachung in Bezug auf Umsatzsteuer 2001 in Höhe von € 1.297,63 [alle übrigen Abgabenschuldigkeiten zu Schuldspruch a) haften noch zur Gänze aus] an. Demgegenüber stehen als erschwerend vier Vorstrafen wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
…ihn geführter Finanzstrafverfahren nachdrücklich auf seine steuerlichen Pflichten aufmerksam gemacht worden sei und er daher von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und der Entrichtung der entsprechenden Umsatzsteuerzahllasten Kenntnis gehabt habe. Bei der Strafbemessung sei neben drei einschlägigen Vorstrafen der lange Tatzeitraum im Sinne des …
…aufgehoben worden. Der Bw verfüge derzeit weder über ein Einkommen noch über Vermögen, Sorgepflichten bzw. finanzstrafbehördliche Vorstrafen bestünden nicht. Auslöser für das Finanzstrafverfahren sei die Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate 1-12/07 am 27. Juni 2008 gewesen, was eine konkludente Selbstanzeige darstelle, wobei…
…7. Mai 2012, StrNr. 52-2012/00310-001). Da der Bf offenbar außer Stande war, die im Zusammenhang mit den Vorstrafen gewährten Ratenbewilligungen vom 5. Juli 2011 und vom 21. November 2011 einzuhalten, mit welchen ihm monatliche Zahlungen zu je 30,00 € bzw. 50…