…dass der Strafmilderungsgrund der Unbescholtenheit aufgrund der rechtskräftigen 14 Vorstrafen nach dem Parkometergesetz nicht mehr in Betracht käme und die Strafhöhe von € 72,00 auch unter Berücksichtigung von Vermögenslosigkeit und Sorgepflichten bei einem maximalen Strafsatz von € 365,00 als angemessen zu betrachten sei…
…133, 136). Bei der Strafausmessung hinsichtlich des jüngsten Erkenntnisses des Spruchsenates wertete dieser als mildernd nunmehr keinen Umstand, als erschwerend hingegen die gegebenen zwei Vorstrafen, die Begehung trotz eines anhängigen Finanzstrafverfahrens und den teilweise sehr raschen Rückfall, weshalb er bei einem Strafrahmen von konkret €…
…bis zu € 365,00 reichenden Strafrahmens angesetzt wurde. 2) Unter Bedachtnahme auf die vorher angeführten Strafbemessungsgründe sowie aus general- und insbesondere spezialpräventiven Erwägungen ist die verhängte Geldstrafe in Höhe von € 112,00 bei 14 einschlägigen Vorstrafen zwar als zu nieder bemessen zu betrachten…
…Der Betriebsgegenstand ist ***2***. Mit 30.9.2022 kam es zu einer Betriebsaufgabe und befindet sich die ***28*** in Liquidation. ***Bf1*** weist sechs finanzstrafrechtliche Vorstrafen auf, der Verband ***28*** ist finanzstrafrechtlich unbescholten. ***Bf1*** hat keine Sorgepflichten für Kinder und monatlich ein durchschnittliches Nettoeinkommen von €…
…bei deren Fälligkeit zählt. Er hat sich dazu geständig verantwortet, dieser Zahlungsverpflichtung nicht entsprechend nachgekommen zu sein. Bei den einschlägigen Vorstrafen wegen Abgabenhinterziehung liegt es nahe bei Nichterfassung von ca. der Hälfte der erzielten Umsätze in den Voranmeldungen von Hinterziehungen auszugehen, doch war das BFG…
…Vorsteuer angefallen. Er habe nicht gewusst, dass er Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müsse. An die Vorstrafen könne er sich nicht erinnern. Im Dezember 2003 habe er für den Zeitraum 7-9/2003 2.000,00 € Umsatzsteuer entrichtet. Dieser Betrag sei von ihm geschätzt worden. Die in…
…in seinem Einspruch, dass die Geldstrafe überhöht sei, nicht gefolgt werden. Bei der Strafbemessung wurde kein Umstand als mildernd gewertet; als erschwerend hingegen zwei einschlägige Vorstrafen. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 1. August 2002 führt der Bw. aus, dass die Bestrafung wegen Finanzordnungswidrigkeit…
…Magistrat entrichtet habe, dies deshalb da es in Wien sehr viele Kurzparkzonen gäbe. Im Normalfall seien € 36 bis € 50 zu entrichten. Aufgrund der Vorstrafen müsse der Bf. jedoch € 228 entrichten, was im Gegensatz zu anderen Falschparkern zu hoch sei. Die Ersatzfreiheitsstrafe von…
…Wiener Parkometergesetz ausgegangen. Allerdings kann der Rechtsmeinung des Magistrates der Stadt Wien einer fahrlässigen Tatbegehung nicht gefolgt werden, weil bereits 58 Vorstrafen wegen desselben Deliktes aktenkundig sind. Dazu war noch der Umstand zu berücksichtigen, dass bereits mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 21…
…als erschwerend hingegen die einschlägigen Vorstrafen an. Ausgehend von diesen Strafzumessungsgründen erscheine dem Senat die verhängte Geldstrafe schuld- und tatangemessen und es würden diese Strafzumessungserwägungen auch auf die verhängte Ersatzfreiheitsstrafe zutreffen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung der…
…sollen durch ihre Höhe geeignet sein, Sie wirksam von einer Wiederholung abzuhalten (Spezialprävention). Als erschwerend waren 40 zu den Tatzeitpunkten rechtskräftige Vorstrafen zu werten. Als mildernd war kein Umstand zu werten. Die Strafbemessung erfolgte unter Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse. Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse konnten zu Ihren…
Eine solche Rechtsfrage lag verfahrensgegenständlich nicht vor. Rechtsbelehrung und Hinweise Der beschwerdeführenden Partei steht das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen ab Zustellung dieses Erkenntnisses eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde ist direkt beim Verfassungsgerichtshof (Freyung 8, 1010 Wien) einzubringen. Die Beschwerde…
…Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die einschlägigen Vorstrafen und den langen Deliktszeitraum an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafbemessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richten sich die vorliegenden frist- und formgerechten Berufungen des Bw. und…
…beseitigen. Objektiv ist daher davon auszugehen, dass Vorauszahlungen für den im Bescheid angegebenen Tatzeitraum nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Terminen entrichtet oder gemeldet wurden. Der handelsrechtliche Geschäftsführer des belangten Verbandes weist bereits zahlreiche einschlägige Vorstrafen auf (10 Seiten Vorstrafenanfrage, die letzte Bestrafung vor der verfahrensgegenständlichen…
…sich beim Bf. um einen erfahrenen Unternehmer handelt, der über die Fristen zur Abgabe richtiger Umsatzsteuervoranmeldungen und die Folgen der Versäumnis (Verkürzung nicht rechtzeitig entrichteter Umsatzsteuervorauszahlungen) informiert ist und bei welchem aufgrund seiner einschlägigen Vorstrafen davon auszugehen ist, dass er seine Verpflichtung, für eine ordnungsgemäße…
…Unrechtgehaltes der Tat wird unter Berücksichtigung der Strafzumessungsgründe der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine Geldstrafe in Höhe von € 4.000,-- für angemessen erachtet. Wie vom Finanzamt angenommen waren als erschwerend die einschlägigen Vorstrafen (nämlich vier Vorstrafen) sowie der lange Tatzeitraum, als mildernd kein Umstand…
…werden. Bedenkt man weiters, dass bei der Strafbemessung durch den Spruchsenat richtigerweise von zwei einschlägige Vorstrafen auszugehen gewesen wäre und andererseits auch der Erschwerungsgrund des oftmaligen Tatentschlusses über einen längeren Tatzeitraum zu Unrecht unberücksichtigt blieb, so bleibt trotz äußerst eingeschränkter wirtschaftlicher Situation des Bw. für…
…der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd das Geständnis des Beschuldigten und die erfolgte Schadensgutmachung, als erschwerend eine Begehung über einen längeren Zeitraum und die zwei Vorstrafen (die "allerdings aber nicht zu berücksichtigen sind, weil der Rückfall entsprechend auch den Strafrahmen erhöht"). Gegen dieses Erkenntnis…
…Beschuldigten auch der Ersatz pauschaler Verfahrenskosten in Höhe von € 363,-- auferlegt. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als mildernd die teilweisen - wenngleich nicht exkulpierenden - Selbstanzeigen [der nachträglichen Offenlegungen der tatsächlichen Bemessungsgrundlagen], als erschwerend die mehrfachen Vorstrafen, die Tatwiederholungen und das Zusammentreffen mit den Finanzordnungswidrigkeiten…
…legen trachtete. Dabei hat er als langjähriger, erfahrener Unternehmer zumal aufgrund auch aufgrund der entsprechenden Vorstrafen über seine diesbezüglich ansich gegebenen abgabenrechtlichen Pflichten genauestens Bescheid gewusst, jedoch offenkundig in seiner wirtschaftlichen Zwangslage mit seinen begrenzten Finanzmitteln anderweitig disponiert. Soweit S im Ergebnis eingewendet hat, die…