…sei auch die Berufung gegen den Bescheid betreffend Körperschaftsteuervorauszahlung 2008 abzuweisen. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung betreffend Umsatzsteuer 2005 wird vom Finanzamt die Vorsolldifferenz von Euro 15,97 erläutert: "Mit der Umsatzsteuer 6/2005 wurde neben dem gemeldeten Betrag von Euro 3.654,21 noch eine…
…der festgesetzten Abgabenschuldigkeit. Mit Erkenntnis vom 24.9.2002, 2001/14/0203, hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass das Vorsoll eines Umsatzsteuerbescheides nicht dem Spruch desselben zuzuordnen ist. Wörtlich hat er ausgeführt: Der angefochtene Bescheid geht davon aus, dass Teile des Spruches der gemäß § 200 Abs…
…bisherige Vorschreibung (Anm. das sog. "Vorsoll") von - € 1.122,37 aktenwidrig ist oder nicht, kann auf sich beruhen, weil das Vorsoll nicht Spruchbestandteil eines Umsatzsteuerjahresbescheides (VwGH vom 24.9.2002, 2001/14/0203) und damit mit Berufung nicht anfechtbar ist. Wien, am 7. April…
…die Meinung, dass das Vorsoll um € 4.020,06 höher sein und daher € 17.876,00 (genau € 17.876,43) betragen sollte. Addiere man die geleisteten Vorauszahlungen, so komme laut nachfolgender Aufstellung folgendes Resultat heraus: | Zahlung vom | Betrag | für…
…Die Veranlagung erfolgte erklärungsgemäß, allerdings wurde das in der Steuererklärung ausgewiesene Vorsoll in Höhe von € 1075,20 nicht berücksichtigt. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der nunmehrige steuerliche Vertreter aus, bisher seien die Umsätze von der Vorverwaltung unter einer anderen Steuernummer erklärt worden. Die…
…wurde, sodass die Umsatzsteuer für das Jahr 2002 nunmehr - entsprechend dem Begehren in Punkt 3.) der Berufung - mit € 21.411,01 festgesetzt wurde. Hinsichtlich der Anrechnung der bisher vorgeschriebenen Umsatzsteuer (Vorsoll) wies das Finanzamt die Berufung mittels Bescheid mit gleichem Datum als unzulässig zurück…
…vom 25. April 2003 zum Ausdruck kommende Rechtsansicht bestätigt und der eine Aufstellung der für das Streitjahr mittels Umsatzsteuervoranmeldungen angemeldeten Überschüsse beigeschlossen wurde. Gegen den Umstand, dass das Vorsoll keinen Spruchbestandteil darstellen solle, richtet sich der fristgerecht eingebrachte Vorlageantrag. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §…
…vom 11. Mai 2002 gegenüber Herrn S. auf Seiten der steuerlichen Vertretung in einem Telefonat abermals darauf hingeweisen wurde, dass das Vorsoll nicht Spruchbestandteil des Umsatzsteuerbescheides ist und dass es der "korrekte" Weg wäre, einen Abrechnungsbescheid zu verlangen und dann allenfalls dagegen zu berufen. Der…
…wegen Änderungen bei den Lohnzetteln wiederaufgenommen und die Einkommensteuer mit einer Zahllast von € 2.104,45 festgesetzt. Unter Berücksichtigung des Vorsolls von € - 2.079,44 (= Gutschrift aus dem Einkommensteuerbescheid vom 27.11.2009) ergab sich in der Gebarung eine gemäß § 213 Abs…
…der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe" kann keinesfalls so interpretiert werden, dass der Finanzbehörde hier ein Wahlrecht eingeräumt wäre, auf die Vorauszahlungen oder ein beliebiges Vorsoll zurückzugehen. Wie das Finanzamt in seiner Berufungsvorentscheidung richtig ausführt, werden frühere Anspruchszinsenbescheide wegen neu ergangener Bescheide nicht abgeändert oder durch…
…fest, dass die Buchung richtig erfolgt sei. Die Einkommensteuer laut Bescheid betrage € 1.947,05 bei dem Vorsoll, einer Gutschrift in der Höhe von € 305,23, resultiere in Summe eine Belastung in Höhe von € 2.252,28. Dagegen erhob die Bw. am…
…April 2004 führt das Finanzamt dazu im Wesentlichen aus, das Vorsoll eines Umsatzsteuerbescheides sei kein Spruchbestandteil. Dagegen erhob die Bw durch ihren nunmehr österreichischen steuerlichen Vertreter mit Schreiben vom 24. April 2004 Berufung. Das Finanzamt legte die Berufung dem unabhängigen Finanzsenat im Mai 2005 zur…
…November 2004 als unbegründet ab und begründet dies im Wesentlichen damit, dass eine erklärungsgemäße Veranlagung erfolgt sei und das Vorsoll keinen Spruchbestandteil darstelle. Die Bw beantragt mit Schreiben vom 15. Dezember 2004 die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Das Finanzamt legt…
…Überhang zu Gunsten der Bw. Für die Zeiträume des Überhanges fallen auch keine Zinsen an. Im Zeitpunkt der erstmaligen Festsetzung der Einkommensteuer 2005 in Höhe von 925,73 mit Bescheid vom 2. Oktober 2006 stand das Vorsoll auf null. Der Bw. entrichtete die Steuer am…
…die Differenz zwischen dem Vorsoll und der Abgabenhöhe in den Umsatzsteuerbescheiden 1995 und 1996) erkennen lassen, dass diese Teile nicht zum Spruch des Bescheides gehören. Weiters hat er darin ausgeführt, dass der Aussage über das Vorsoll und die Differenz zwischen dem "Vorsoll" und der Abgabenhöhe…
…12/2010 insgesamt eine Umsatzsteuerzahllast in Höhe von € 39.322,51 und bezogen auf die bisher geleisteten Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von per Saldo € 2.306,44 (USt-Vorsoll) eine Umsatzsteuernachzahlung in Höhe von € 37.016,07 ermittelt und mit Bescheid vom 18…
…Bescheid v. 24.04.2006) abzüglich € 349,77 = € 738,65) -Vorsoll-Darstellung]. Der Bw. begehrt letztlich Anspruchszinsen von € 678,35 (und damit eine Abgabengutschrift von € 60,32 aus diesem Titel) und begründet dies mit der in der Anlage 1 angeschlossenen…
…vom 13. November2008 erhob die steuerliche Vertreterin gegen den Umsatzsteuerbescheid 2007 Berufung, weil ihrer Ansicht nach einige Verbuchungen seitens des Finanzamtes nicht ordnungsgemäß verbucht worden seien und deshalb das im Bescheid ausgewiesene Vorsoll nicht stimme. Die beanstandeten und unbestrittenen Fehlbuchungen finden ihren Grund darin, dass…
…der Berufungsentscheidung als Beilage angeschlossene Berechnungsblatt bildete einen Spruchbestandteil und wies eine festgesetzte Einkommensteuer von € 2.5.31,94 sowie unter Berücksichtigung des Vorsolls (bisher festgesetzte Einkommensteuer € 3.989,69) eine Abgabengutschrift von € 1.457,75 aus. Vom Finanzamt wurde die Einkommensteuer…
…ANV) 2006 bis 2008. Dabei werden die vom Bw geleisteten Zahlungen an die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft außer Ansatz gelassen und die mit den bisherigen Einkommensteuerbescheiden festgesetzte Einkommensteuer von der neu festgesetzten Einkommensteuer als Vorsoll abgezogen. Mit fristgerechten elektronischen Schriftsätzen vom 10. Dezember 2012 beruft…