…wird weiters ausgeführt, dass die Umsatzsteuer bisher mit € 0,00 vorgeschrieben gewesen sei ("Vorsoll") und sich aufgrund der festgesetzten Abgabe (€ 329.523,55) und des bisher vorgeschriebenen Betrages (€ 0,00) eine Nachforderung in Höhe von € 329.523,55 ergebe. Darüber hinaus…
…weiters ausgeführt, dass die Umsatzsteuer bisher mit - € 337.775,07 vorgeschrieben gewesen sei ("Vorsoll") und sich aufgrund der festgesetzten Abgabe (€ 381.843,07) und des bisher vorgeschriebenen Betrages (- € 337.775,07) eine Nachforderung in Höhe von € 719.775,07 ergebe. Darüber…
…wird weiters ausgeführt, dass die Umsatzsteuer bisher mit 0,00 Euro vorgeschrieben gewesen sei ("Vorsoll") und sich aufgrund der festgesetzten Abgabe (127.425,37 Euro) und des bisher vorgeschriebenen Betrages (0,00 Euro) eine Nachforderung in Höhe von 127.425,37 Euro ergebe. Darüber hinaus…
…Folge Bf.) erging am 25.02.2016 ein Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2014, mit dem die Einkommensteuer mit € -3.259,00 festgesetzt wurde. Unter Berücksichtigung des sogenannten Vorsolls, d.h. der Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2014 in Höhe von € 1.119,00 laut…
…Bescheidadressat, die Art u. Höhe der Abgaben, der Zeitpunkt ihrer Fälligkeit u. die Grundlagen der Abgabenfestsetzung (Bemessungsgrundlagen) zum Bescheidspruch. Das sogenannte "Vorsoll" selbst, d.h. das Resultat der zwischen Abgabepflichtigen und dem Finanzamt unterjährig durchgeführten Verrechnungen, wie vorausbezahlter Umsatzsteuern u. geltend gemachter Gutschriften aus Vorsteuerüberhängen…
…oder die Angabe einer Abgabennachforderung aus einer Gegenüberstellung des im Bescheid festgesetzten Abgabenbetrages zu Vorbescheiden erfolgt zur Information des Steuerpflichtigen und ist in einem Rechtsmittel gegen den Abgabenbescheid nicht anfechtbar (richtiger Hinweis der bel. Beh.: Vorsoll stellt keinen Spruchbetandteil dar ua. UFS 22.9.2004…
…sei auch die Berufung gegen den Bescheid betreffend Körperschaftsteuervorauszahlung 2008 abzuweisen. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung betreffend Umsatzsteuer 2005 wird vom Finanzamt die Vorsolldifferenz von Euro 15,97 erläutert: "Mit der Umsatzsteuer 6/2005 wurde neben dem gemeldeten Betrag von Euro 3.654,21 noch eine…
…der festgesetzten Abgabenschuldigkeit. Mit Erkenntnis vom 24.9.2002, 2001/14/0203, hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass das Vorsoll eines Umsatzsteuerbescheides nicht dem Spruch desselben zuzuordnen ist. Wörtlich hat er ausgeführt: Der angefochtene Bescheid geht davon aus, dass Teile des Spruches der gemäß § 200 Abs…
…bisherige Vorschreibung (Anm. das sog. "Vorsoll") von - € 1.122,37 aktenwidrig ist oder nicht, kann auf sich beruhen, weil das Vorsoll nicht Spruchbestandteil eines Umsatzsteuerjahresbescheides (VwGH vom 24.9.2002, 2001/14/0203) und damit mit Berufung nicht anfechtbar ist. Wien, am 7. April…
…die Meinung, dass das Vorsoll um € 4.020,06 höher sein und daher € 17.876,00 (genau € 17.876,43) betragen sollte. Addiere man die geleisteten Vorauszahlungen, so komme laut nachfolgender Aufstellung folgendes Resultat heraus: | Zahlung vom | Betrag | für…
…Die Veranlagung erfolgte erklärungsgemäß, allerdings wurde das in der Steuererklärung ausgewiesene Vorsoll in Höhe von € 1075,20 nicht berücksichtigt. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der nunmehrige steuerliche Vertreter aus, bisher seien die Umsätze von der Vorverwaltung unter einer anderen Steuernummer erklärt worden. Die…
…wurde, sodass die Umsatzsteuer für das Jahr 2002 nunmehr - entsprechend dem Begehren in Punkt 3.) der Berufung - mit € 21.411,01 festgesetzt wurde. Hinsichtlich der Anrechnung der bisher vorgeschriebenen Umsatzsteuer (Vorsoll) wies das Finanzamt die Berufung mittels Bescheid mit gleichem Datum als unzulässig zurück…
…vom 25. April 2003 zum Ausdruck kommende Rechtsansicht bestätigt und der eine Aufstellung der für das Streitjahr mittels Umsatzsteuervoranmeldungen angemeldeten Überschüsse beigeschlossen wurde. Gegen den Umstand, dass das Vorsoll keinen Spruchbestandteil darstellen solle, richtet sich der fristgerecht eingebrachte Vorlageantrag. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §…
…vom 11. Mai 2002 gegenüber Herrn S. auf Seiten der steuerlichen Vertretung in einem Telefonat abermals darauf hingeweisen wurde, dass das Vorsoll nicht Spruchbestandteil des Umsatzsteuerbescheides ist und dass es der "korrekte" Weg wäre, einen Abrechnungsbescheid zu verlangen und dann allenfalls dagegen zu berufen. Der…
…Insolvenzanderkonto, aufrecht. Laut "Kontenabfrage-Verrechnungsdaten" (Buchungsdaten des Finanzamtes) ergibt die Summe der gebuchten Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. Umsatzsteuerfestsetzungen für die Zeiträume 1-12/2015 vor Erlassung des Umsatzsteuerbescheides 2015 vom 08.09.2016 in Summe ein „Vorsoll“ im Betrag von € 25.332,60. Der vom Bf…
…wegen Änderungen bei den Lohnzetteln wiederaufgenommen und die Einkommensteuer mit einer Zahllast von € 2.104,45 festgesetzt. Unter Berücksichtigung des Vorsolls von € - 2.079,44 (= Gutschrift aus dem Einkommensteuerbescheid vom 27.11.2009) ergab sich in der Gebarung eine gemäß § 213 Abs…
…der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe" kann keinesfalls so interpretiert werden, dass der Finanzbehörde hier ein Wahlrecht eingeräumt wäre, auf die Vorauszahlungen oder ein beliebiges Vorsoll zurückzugehen. Wie das Finanzamt in seiner Berufungsvorentscheidung richtig ausführt, werden frühere Anspruchszinsenbescheide wegen neu ergangener Bescheide nicht abgeändert oder durch…
…fest, dass die Buchung richtig erfolgt sei. Die Einkommensteuer laut Bescheid betrage € 1.947,05 bei dem Vorsoll, einer Gutschrift in der Höhe von € 305,23, resultiere in Summe eine Belastung in Höhe von € 2.252,28. Dagegen erhob die Bw. am…
…lassen erkennen, dass diese Teile nicht zum Spruch des Bescheides gehören. Der Aussage über das Vorsoll und die Differenz zwischen dem Vorsoll und der Abgabenhöhe kommt jedenfalls dann ausschließlich Informationscharakter zu, wenn für diese Differenz keine Fälligkeit festgesetzt wird (VwGH 24.9.2002, 2001/14…
…April 2004 führt das Finanzamt dazu im Wesentlichen aus, das Vorsoll eines Umsatzsteuerbescheides sei kein Spruchbestandteil. Dagegen erhob die Bw durch ihren nunmehr österreichischen steuerlichen Vertreter mit Schreiben vom 24. April 2004 Berufung. Das Finanzamt legte die Berufung dem unabhängigen Finanzsenat im Mai 2005 zur…