…am Fälligkeitstag entrichtet würden, in dem von der Abgabenbehörde festgesetzten Ausmaß vollstreckbar seien. Als Exekutionstitel für die Vollstreckung von Abgabenansprüchen würden gem. § 4 AbgEO die über Abgaben ausgestellten Rückstandsausweise in Betracht kommen. Die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners würden gem. § 65 Abs. 1 AbgEO mittels…
…vom 12. Dezember 2002 rechtskräftig abgesprochen. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 65 Abs. 1 Abgabenexekutionsordnung erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze (§ 26) anzugeben. Sofern nicht die Bestimmung des §…
…sowie die Einziehung der Forderung untersagt. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 65 Abs. 1 Abgabenexekutionsordnung erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze (§ 26) anzugeben. Sofern nicht die Bestimmung des …
…Erlassung eines Sicherstellungsbescheides und einer Pfändung von Forderungen der RF fehle. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze (§ 26) anzugeben…
…der steuerliche Vertreter der Bw. (ohne weiteres Sachvorbringen) einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind die Höhe…
…der Einhebung) beantragt worden. Über die Berufung wurde erwogen: Text ergänzen»Gemäß § 65 Abs. 1 der Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners durch Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid ist die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze anzugeben. Die Pfändung geschieht dadurch…
…das interne Fach der Bw. gelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabepflichtigen mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze (§ 26) anzugeben. Sofern nicht die Bestimmung des…
…dem von der Behörde festgesetzten bzw. vom Abgabepflichtigen bekannt gegebenen Ausmaß vollstreckbar. Gemäß § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Sowohl dem Drittschuldner wie dem Abgabenschuldner ist hiebei gemäß Abs. 2 mitzuteilen, dass die Republik Österreich an der…
…Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 28. April 2011 zu RV/2412-W/10 wie folgt abgesprochen. "Gemäß § 65 Abs.1 Abgabenexekutionsordnung erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze (§ 26) anzugeben…
…die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, in dem von der Abgabenbehörde festgesetzten Ausmaß vollstreckbar. Gemäß 65 Abs. 1 AbgEO lautet: Die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners erfolgt mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze (§ 26) anzugeben…
…7.6.2005 als gegenstandslos und das Verfahren eingestellt. Über die Berufung wurde erwogen: I) Gemäß § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze (§26 AbgEO) anzugeben…
…die Vollstreckung von Abgabenansprüchen kommen gemäß 4 AbgEO die über Abgaben ausgestellten Rückstandsausweise in Betracht. Im gegenständlichen Fall lag ein Rückstandsausweis vom 9.2.2001 vor, in dem die von der Forderungspfändung betroffenen Abgaben enthalten waren. Gemäß § 65 Abs. 1 erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen…
…ist, durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Gem. § 65 Abs. 1 AbgabenEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Sofern nicht die Bestimmung des § 67 zur Anwendung kommt, geschieht die Pfändung dadurch, dass das Finanzamt dem Drittschuldner verbietet, an…
…Verbindlichkeit in einer Person zusammenfallen würden, da niemand gegen sich selbst Forderungen oder Verbindlichkeiten haben könne. Über die Berufung wurde erwogen: I., II. und III. Die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners erfolgt gemäß § 65 Abs. 1 AbgEO mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind die Höhe…
…dem von der Behörde festgesetzten bzw. vom Abgabepflichtigen bekannt gegebenen Ausmaß vollstreckbar. Gemäß § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Sowohl dem Drittschuldner wie dem Abgabenschuldner ist hiebei gemäß Abs. 2 mitzuteilen, dass die Republik Österreich an der…
…hat (Vollstreckungsbescheid). Mit der Zustellung dieses Bescheides treten bewilligte Zahlungserleichterungen außer Kraft. Gemäß § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze (§ 26) anzugeben. Sofern nicht die Bestimmung…
…aus, dass das Konto wegen Betriebsaufgabe auf Null gestellt worden sei. Der Bw. ersuche um Nachsicht wegen Uneinbringlichkeit. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind die Höhe der Abgabenschuld…
…Bw., deren Existenz durch die Aufrechterhaltung der Pfändung gefährdet sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze (§ 26) anzugeben. Sofern…
…einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht standhalten könne und als zweckverfehlt aufzuheben sei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 65 Abs. 1 der AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze (§ 26) anzugeben…
…sei. Die aus der Pfändung resultierenden wirtschaftlichen Nachteile lägen somit "auf Seite der Berufungswerberin", weshalb die Aufhebung des Pfändungsbescheides und Einstellung der Gehaltsexekution beantragt werde. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben…