…Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind nämlich die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, ebenso wie die Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich (VwGH 29.11.1994, 94/14/0094). Insbesondere setzt die Verwirkung des Säumniszuschlages auch kein Verschulden der Partei voraus (VwGH 10.11.1995…
…Abgabenschuld, wenn sie nach Verwirkung des Säumniszuschlages entsteht. Eine solche Herabsetzung der Abgabenschuld kann zB durch eine Erledigung im Rechtsmittelverfahren (Berufungsvorentscheidung, Berufungsentscheidung) erfolgen. Damit ist bei der gegenständlichen Ausgangslage und der Begründung des BW für die Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages die gegenständliche Sache aber entschieden. Der…
…des Bundesgesetzblattes BGBl. I Nr. 142/2000 erstmals auf Abgaben anzuwenden sind, für die der Abgabenanspruch nach dem 31 Dezember 2001 entstanden ist. Maßgeblich für den Anwendungsbereich der geänderten Norm ist somit nicht der Zeitpunkt der Verwirkung des Säumniszuschlages, sondern der Zeitpunkt des Entstehens des…
…die Verwirkung des Säumniszuschlages nicht vorausgesetzt ist. Wenn die Bw. weiters meint, die Nachforderungen seien zum Zeitpunkt der Fälligkeiten nicht bekannt gewesen, so übersieht sie, dass die Fälligkeit der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1972 und 1994 jeweils am 15. Tag des…
…weshalb die Neufassung des Säumniszuschlagsrechts durch das BudgetbegleitG 2001 nicht zur Anwendung kommt. Der Einwand des Berufungswerbers, ihm könne ein schuldhaftes oder grob fahrlässiges Verhalten nicht vorgeworfen werden, ist daher unbeachtlich, da die Verwirkung des Säumniszuschlages kein Verschulden voraussetzt. Wie in der Berufungsvorentscheidung bereits zutreffend…
…Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes Vorhaltecharakter zukommt, erhob der Bw. keine Einwendungen. Um ein Rechtschutzdefizit zu vermeiden, wird dem Abgabepflichtigen durch die Bestimmung des § 217 Abs. 8 BAO die Möglichkeit eröffnet, im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld, deren Nichtentrichtung Ursache für die Verwirkung des Säumniszuschlages war…
…Der Säumniszuschlag stellt sich sohin als eine objektive Säumnisfolge dar (vgl. VwGH vom 10.5.1985, 84/17/0149; 14.11.1988, 87/15/0138; Stoll, BAO-Kommentar, 2319). Ob die Partei an der Säumnis ein Verschulden trifft, ist für die Verwirkung des Säumniszuschlages bedeutungslos…
…Der Säumniszuschlag stellt sich sohin als eine objektive Säumnisfolge dar (vgl. VwGH vom 10.5.1985, 84/17/0149; 14.11.1988, 87/15/0138; Stoll, BAO-Kommentar, 2319). Ob die Partei an der Säumnis ein Verschulden trifft, ist für die Verwirkung des Säumniszuschlages bedeutungslos…
…die Säumniszuschlagsvorschreibung als rechtmäßig. Zur Information wird aber auf die Bestimmung des § 217 Abs. 8 BAO verwiesen, wonach im Falle einer nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld, deren Nichtentrichtung zur Verwirkung des Säumniszuschlages geführt hat, auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung des Säumniszuschlages unter rückwirkender Berücksichtigung des…
…Der Säumniszuschlag sei daher dem Grund und der Höhe nach zu Recht vorgeschrieben worden. Lediglich im Rahmen des § 217 Abs. 7 BAO wäre (bei Vorliegen eines Antrages) zu prüfen, ob einem Abgabepflichtigen an der Fristversäumnis ein grobes Verschulden treffe bzw. ob die Verwirkung des Säumniszuschlages…
…Der Säumniszuschlag stelle sich sohin als eine objektive Säumnisfolge dar. Ob dem Abgabepflichtigen an der Verspätung ein Verschulden treffe, sei für die Verwirkung des Säumniszuschlages bedeutungslos. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, seien ebenso wie die Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich. Der Säumniszuschlag stelle…
…BAO und der damit verbunden Rechtsprechung des VwGH, wonach der Säumniszuschlag eine objektive Säumnisfolge darstelle, hingewiesen. Gem. § 217 Abs. 7 BAO sei zu prüfen, ob einen Abgabepflichtigen an der Fristversäumnis ein grobes Verschulden treffe bzw. ob die Verwirkung des Säumniszuschlages auf einer vom Abgabepflichtigen zu…
…BAO betreffend den zweiten Saumniszuschlag jene Gründe, die das Verschulden an der Nichtentrichtung der Umsatzsteuer 10/03 bis zum 15. März 2004 ausschließen, darzulegen, wobei es für diese Beurteilung ohne Bedeutung ist, ob die Bw. an der Verwirkung des ersten Säumniszuschlages ein Verschulden trifft oder…
…am Fälligkeitstag bzw. bei einem Zahlungsaufschub im Sinne des § 212 BAO an den vorgesehenen Zahlungsterminen entrichtet werde. Der Säumniszuschlag stelle sich sohin als eine objektive Säumnisfolge dar. Ob den Abgabepflichtigen an der Säumnis ein Verschulden treffe, sei für die Verwirkung des Säumniszuschlages bedeutungslos. Die Gründe…
…ist (vergleiche z.B. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.9.1994, 91/17/0019;). Wird gegen eine vermeintlich unrichtige Abgabenfestsetzung berufen, kann dies mit Rücksicht darauf, dass dem Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung zukommt, die Verwirkung des Säumniszuschlages nicht hindern, wenn die Abgabe zum bescheidmäßig…
…vor, kann im gegenständlichen Fall keine Bedeutung zugemessen werden, da maßgeblich für den Anwendungsbereich der geänderten Norm nicht der Zeitpunkt der Verwirkung des Säumniszuschlages ist, sondern der Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches bei der Stammabgabe. Bei Abgabenansprüchen die vor dem 1. Dezember 2001 entstanden sind…
…der rückwirkenden Verschiebung des für die Verwirkung des Säumniszuschlages maßgeblichen Zahlungstermins (durch Aufhebung des Säumniszuschlagsbescheides gemäß § 217 Abs. 9 BAO) bestanden. Ob ein derartiges Ergebnis auch im Wege einer Wiederaufnahme des Grunderwerbsteuerverfahrens herbeigeführt werden kann, weil dem Finanzamt im Zeitpunkt der Erlassung des Grunderwerbsteuerbescheides offenbar…
…eine Rechtswidrigkeit des gegenständlichen Säumniszuschlages aufzuzeigen, da die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, ebenso wie die Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich sind (VwGH 29.11.1994, 94/14/0094). Insbesondere setzt die Verwirkung des Säumniszuschlages kein Verschulden der Partei voraus (VwGH 10.11.1995…
…geführt haben, ebenso wie die Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich (VwGH 29.11.1994, 94/14/0094). Insbesondere setzt die Verwirkung des Säumniszuschlages kein Verschulden der Partei voraus (VwGH 10.11.1995, 92/17/0286). Daraus folgt, dass der erste Säumniszuschlag immer gleich gemäß § 217…
…wie die Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich (VwGH 29.11.1994, 94/14/0094). Insbesondere setzt die Verwirkung des Säumniszuschlages kein Verschulden der Partei voraus (VwGH 10.11.1995, 92/17/0286). Auf Antrag des Abgabepflichtigen sind gemäß § 217 Abs. 7 BAO Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen…