…Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind nämlich die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, ebenso wie die Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich (VwGH 29.11.1994, 94/14/0094). Insbesondere setzt die Verwirkung des Säumniszuschlages auch kein Verschulden der Partei voraus (VwGH 10.11.1995…
…und 230 Abs. 3 und 5 BAO Bedeutung zu. Rz 281: Die Ausstellung des Rückstandsausweises beendet den Zahlungsaufschub. Dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für die Berechnung der Stundungszinsen (siehe Ausführungen zu § 212 Abs. 2 BAO) sowie für die Verwirkung des Säumniszuschlages (siehe Ausführungen zu § 217 BAO…
…Abgabenschuld, wenn sie nach Verwirkung des Säumniszuschlages entsteht. Eine solche Herabsetzung der Abgabenschuld kann zB durch eine Erledigung im Rechtsmittelverfahren (Berufungsvorentscheidung, Berufungsentscheidung) erfolgen. Damit ist bei der gegenständlichen Ausgangslage und der Begründung des BW für die Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages die gegenständliche Sache aber entschieden. Der…
…des Bundesgesetzblattes BGBl. I Nr. 142/2000 erstmals auf Abgaben anzuwenden sind, für die der Abgabenanspruch nach dem 31 Dezember 2001 entstanden ist. Maßgeblich für den Anwendungsbereich der geänderten Norm ist somit nicht der Zeitpunkt der Verwirkung des Säumniszuschlages, sondern der Zeitpunkt des Entstehens des…
…tragen, dass sie rechtzeitig Kenntnis von Zustellungen in der Databox erlangen, wie etwa durch Einrichtung einer E-Mail-Verständigung oder regelmäßigem Abrufen der Databox. Die Verwirkung von Säumniszuschlägen setzt kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus (zB VwGH 25.5.2005, 2003/17/0256; 26.7.2011…
…die Verwirkung des Säumniszuschlages nicht vorausgesetzt ist. Wenn die Bw. weiters meint, die Nachforderungen seien zum Zeitpunkt der Fälligkeiten nicht bekannt gewesen, so übersieht sie, dass die Fälligkeit der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1972 und 1994 jeweils am 15. Tag des…
…Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Mit "Abgabenschuld" im Sinne des Abs. 8 ist jene Abgabe gemeint, deren Nichtentrichtung oder verspätete Entrichtung zur Verwirkung des Säumniszuschlages geführt hat. Eine nachträgliche Herabsetzung kann sich z.B. durch eine Beschwerdevorentscheidung oder durch eine Beschwerdeentscheidung des…
…weshalb die Neufassung des Säumniszuschlagsrechts durch das BudgetbegleitG 2001 nicht zur Anwendung kommt. Der Einwand des Berufungswerbers, ihm könne ein schuldhaftes oder grob fahrlässiges Verhalten nicht vorgeworfen werden, ist daher unbeachtlich, da die Verwirkung des Säumniszuschlages kein Verschulden voraussetzt. Wie in der Berufungsvorentscheidung bereits zutreffend…
…Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes Vorhaltecharakter zukommt, erhob der Bw. keine Einwendungen. Um ein Rechtschutzdefizit zu vermeiden, wird dem Abgabepflichtigen durch die Bestimmung des § 217 Abs. 8 BAO die Möglichkeit eröffnet, im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld, deren Nichtentrichtung Ursache für die Verwirkung des Säumniszuschlages war…
…Der Säumniszuschlag stellt sich sohin als eine objektive Säumnisfolge dar (vgl. VwGH vom 10.5.1985, 84/17/0149; 14.11.1988, 87/15/0138; Stoll, BAO-Kommentar, 2319). Ob die Partei an der Säumnis ein Verschulden trifft, ist für die Verwirkung des Säumniszuschlages bedeutungslos…
…Der Säumniszuschlag stellt sich sohin als eine objektive Säumnisfolge dar (vgl. VwGH vom 10.5.1985, 84/17/0149; 14.11.1988, 87/15/0138; Stoll, BAO-Kommentar, 2319). Ob die Partei an der Säumnis ein Verschulden trifft, ist für die Verwirkung des Säumniszuschlages bedeutungslos…
…die Festsetzung eines zweiten und dritten Säumniszuschlages für den Fall der Nichtentrichtung einer Abgabe nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt ihrer Vollstreckbarkeit bzw. nach Verwirkung des zweiten Säumniszuschlages. Die Regelung des § 217 BAO über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages entspricht hingegen im Wesentlichen jener…
…die Säumniszuschlagsvorschreibung als rechtmäßig. Zur Information wird aber auf die Bestimmung des § 217 Abs. 8 BAO verwiesen, wonach im Falle einer nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld, deren Nichtentrichtung zur Verwirkung des Säumniszuschlages geführt hat, auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung des Säumniszuschlages unter rückwirkender Berücksichtigung des…
…2017 (drei Monate nach Verwirkung des zweiten Säumniszuschlages, am 18.7.2017; somit 6 Monate nach Eintritt der Fälligkeit=Vollstreckbarkeit) entrichtet wurde, erfolgte die Festsetzung des gegenständlichen Säumniszuschlages zu Recht. Siehe dazu auch die Entscheidung des BFG über die Verhängung des zweiten Säumniszuschlages vom 28.11…
…4 lit. b BAO iVm § 230 Abs. 3 BAO verhinderten zeitgerechte Ansuchen um Zahlungserleichterungen die Verwirkung von Säumniszuschlägen. Zeitgerecht sei ein solches Ansuchen im Sinne des § 230 Abs. 3 BAO, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung der Abgabe zur Verfügung stehenden Frist (diesfalls…
…zwingend ein Säumniszuschlag zu verhängen. Die Gründe, die im Einzelfall zum Zahlungsverzug geführt haben, sind grundsätzlich unbeachtlich. Lediglich im Rahmen des § 217 Abs. 7 BAO ist zu prüfen, ob einem Abgabepflichtigen an der Fristversäumnis kein Verschulden trifft bzw. ob die Verwirkung des Säumniszuschlages auf einer…
…Der Säumniszuschlag sei daher dem Grund und der Höhe nach zu Recht vorgeschrieben worden. Lediglich im Rahmen des § 217 Abs. 7 BAO wäre (bei Vorliegen eines Antrages) zu prüfen, ob einem Abgabepflichtigen an der Fristversäumnis ein grobes Verschulden treffe bzw. ob die Verwirkung des Säumniszuschlages…
…Der Säumniszuschlag stelle sich sohin als eine objektive Säumnisfolge dar. Ob dem Abgabepflichtigen an der Verspätung ein Verschulden treffe, sei für die Verwirkung des Säumniszuschlages bedeutungslos. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, seien ebenso wie die Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich. Der Säumniszuschlag stelle…
…des § 217 Abs. 8 BAO nachträglich, wenn sie nach Verwirkung des Säumniszuschlages erfolgt. Solche Herabsetzungen der maßgebenden Abgabenschuld können beispielsweise durch Beschwerdevorentscheidungen (§ 263 Abs. 1) oder Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte erfolgen (§ 279 Abs. 1; Ritz/Koran, BAO7 (2021), § 217 Rz 50 f). Nach der Rechtsprechung des…
…Die Verwirkung des Säumniszuschlages setze kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus, daher seien auch die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, grundsätzlich unbeachtlich. Im Vorlageantrag vom 9. Jänner 2018 wiederholte die Beschwerdeführerin ihren Antrag auf Aufhebung des ersten Säumniszuschlages. Das Vorliegen des groben Verschuldens sei nicht…