…Ermessensspielraum. Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Selbst die Überschreitung der Frist um nur einen Tag führt zwingend zur Verwirkung des Vergütungsanspruchs. Die Verwirkung des Vergütungsanspruchs ist eine objektive Folge der verspäteten Antragstellung und sind die Gründe, die dazu geführt haben unmaßgeblich. Dies…
…Versäumung der Frist des § 3 Abs. 1 der Verordnung ausgegangen ist, keine inhaltliche Rechtswidrigkeit erblickt werden. Die von der Bw. relevierte "geringfügigen Verspätung" kann zu keinem anderen Ergebnis führen, da es sich um eine Fallfrist handelt, deren Versäumnis zu einem Verwirken des Erstattungsanspruches führt und…
…Vordervierteln die Plomben anlegte. Nach Anlegung der Plomben und gleichzeitiger Protokollierung der zu verladenden Viertel wurde in ca. fünf Metern Entfernung vor der Verwiegung der einzelnen Viertel und vor Beladung des LKWs von einem Arbeiter, dessen Namen glaublich G St ist, aus sämtlichen Hintervierteln der…
…bezahlten Beträgen zu bemessen, ist entgegenzuhalten, dass sich die Gegenleistung an der versprochenen Leistung orientiert. Eine spätere Wertminderung des Kaufobjektes, Maßnahmen von dritter Seite, die die geplante Verwertung der Liegenschaft beeinflussen, oder der Umstand, dass das erworbene Objekt nicht die Erwartungen erfüllt, ändert noch nicht…
…festgestellt worden, der Schlussschein für das Rind mit der Ohrmarkennummer 008ef sei offensichtlich manipuliert worden. Es sei demnach der Ursprung im Sinne des Art. 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 nicht nachgewiesen und ein Erstattungsanspruch nicht gegeben. Da die von der Betriebsprüfung festgestellten Manipulationen…
…D-91301 Forchheim, Andreas-Steinmetz-Str. 1, vom 8. November 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch Dr. Erwin Ganglbauer, vom 12. Oktober 2004 betreffend Umsatzsteuer für 2001 und 2002 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert…
…a ErbStG 1955 nur den Erstattungsanspruch für bereits angefallene, entrichtete Schenkungssteuer, keinesfalls normiert diese Gesetzesstelle die Nichtfestsetzung der Schenkungssteuer für einen bereits verwirklichten Schenkungsvorgang. Sollte die Berufungswerberin in diesem Zusammenhang vermeinen, auch in einem Rückfluss des Geldes an die Stiftung über Veranlassung des W.T…
…Bw. mit Bescheid vom 26.6.2006 im Ergebnis als verspätet eingebracht ab und führte begründend unter Hinweis auf die Vorsteuererstattungsverordnung BGBl. 279/1995 aus: diese Verordnung sehe eine Antragstellung binnen sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres vor, in dem der Erstattungsanspruch entstanden sei. Nachdem…
…Angaben. Weiters meint er, aus der vorgelegten Kassenquittung würde sich eindeutig ein Erstattungsanspruch hinsichtlich des seiner Ansicht nach nicht geschuldeten Abgabenbetrages ergeben und eine Ablehnung seines Anspruchs unter Verweis auf den Verzicht gem § 108 Abs 2 ZollR-DG iVm Art 236 ZK sei nicht rechtmäßig…
…unter WE-Nr. XY insgesamt 15.000 kg Maisstärkepuder des Produktcodes 1108 12 00 9200 zur Ausfuhr angemeldet und dafür die Zahlung von Ausfuhrerstattungen beantragt. Mit Bescheid vom 9. März 1998 hat das Zollamt Salzburg/Erstattungen die Ausfuhrerstattung antragsgemäß gewährt. Ab November 2001 hat das…
…3280/2003-1, machte das Hauptzollamt Feldkirch gegenüber dem Bf die Eingangsabgabenschuld für verschiedene vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbrachte Kleidungsstücke in Höhe von € 2.179.10 (Z1 € 774,70, EU € 1.404,40) auf Grund des Art. 202 ZK geltend. Der Bf…
…unter WE-Nr. XY insgesamt 23.060 kg Glucosesirup des Produktcodes 1702 30 99 9000 zur Ausfuhr angemeldet und dafür die Zahlung von Ausfuhrerstattungen beantragt. Mit Bescheid vom 17. November 1998 hat das Zollamt Salzburg/Erstattungen die Ausfuhrerstattung antragsgemäß gewährt. Ab November 2001 hat das…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte OEG, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 12. August 1997, GZ. 100/7962/2/97, betreffend Antrag auf teilweise Erstattung der Einfuhrabgaben gemäß Artikel 239 Zollkodex, (ZK) i.V.m…
…Wenn die Bf. im vorliegenden Fall den Erstattungsanspruch nach Art. 238 ZK verfolgte, bedurfte es - auch - der fristgerechten Antragstellung. Sie vermochte im gegebenen Zusammenhang nach der Aktenlage nicht mit Erfolg auf ein Mitverschulden des Zollamtes verweisen. Über das in der Berufungsschrift vom 30. März 2006…
…Ausfuhrerstattung die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des zollrechtlichen Status der Erstattungsware. Da aus den dargelegten Gründen begründete Zweifel daran bestehen, dass es sich bei dem unter WE-Nr. XY ausgeführten Erzeugnis um eine Gemeinschaftsware handelt und der Erstattungsanspruch vom Begünstigten nicht entsprechend nachgewiesen werden konnte…
…unter WE-Nr. XY insgesamt 5.250 kg Glucose (Dextrose) des Produktcodes 1702 30 51 9000 zur Ausfuhr angemeldet und dafür die Zahlung von Ausfuhrerstattungen beantragt. Mit Bescheid vom 12. Oktober 1998 hat das Zollamt Salzburg/Erstattungen die Ausfuhrerstattung antragsgemäß gewährt. Ab November 2001 hat…
…Ausfuhrerstattung die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des zollrechtlichen Status der Erstattungsware. Da aus den dargelegten Gründen begründete Zweifel daran bestehen, dass es sich bei dem unter WE-Nr. XY ausgeführten Erzeugnis um eine Gemeinschaftsware handelt und der Erstattungsanspruch vom Begünstigten nicht entsprechend nachgewiesen werden konnte…
…unter WE-Nr. XY insgesamt 23.500 kg Glucosesirup des Produktcodes 1702 30 99 9000 zur Ausfuhr angemeldet und dafür die Zahlung von Ausfuhrerstattungen beantragt. Mit Bescheid vom 5. Oktober 1998 hat das Zollamt Salzburg/Erstattungen die Ausfuhrerstattung antragsgemäß gewährt. Ab November 2001 hat das…
…Behebung bzw. Sanierung der Verfehlung zur vorübergehenden Verwendung und teilte mit, dass der über den Vorgang der vorübergehenden Verwendung informierte Exportzollsachbearbeiter am Abend des Exportes ungeplant abwesend gewesen sei und dass dessen Vertretung nicht gewusst habe, dass für die Ware ein Verwendungsschein existiert habe. Dabei…
…unter WE-Nr. XY insgesamt 15.000 kg Glucose (Dextrose) des Produktcodes 1702 30 51 9000 zur Ausfuhr angemeldet und dafür die Zahlung von Ausfuhrerstattungen beantragt. Mit Bescheid vom 4. August 1998 hat das Zollamt Salzburg/Erstattungen die Ausfuhrerstattung antragsgemäß gewährt. Ab November 2001 hat…