…Schätzung von Bedeutung sind. Zu schätzen ist gem. Abs. 2 dieser Bestimmung insbesondere dann, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen wesentlich sind. Nach Abs. 3 leg.cit…
…erworben werden. Dazu kommt, dass es sich bei sämtlichen kurzfristig angemeldeten PKW´s um gängige Marken und Modelle der Mittelklasse handelte und diese - dem allgemeinen Verständnis nach - keine Oldtimer darstellen. Weiters ist diesbezüglich auszuführen, dass der Betriebsprüfer in der mündlichen Berufungsverhandlung angab, dass von ihm bei…
…Lieferanten noch detaillierter zu überprüfen. Zu bedenken sei, dass die Bw keine Möglichkeit gehabt habe, richtige Auskünfte zu erzwingen. Die Bw hätte bei weitem mehr Unterlagen eingeholt als es in der Branche üblich gewesen wäre. Sie hätte sämtliche Unterlagen eingeholt, deren Erlangen ihr möglich gewesen…
…üblichen Erklärungsfristen erfolgt. Das Finanzamt habe in weiterer Folge keinerlei Handlungen vorgenommen, sodass mit Recht angenommen werden haben können, dass die seitens der steuerlichen Vertretung erteilten Auskünfte erschöpfend gewesen seien. Im Übrigen vermische die Betriebsprüfung im ersten Absatz ihrer Stellungnahme zwei Sachverhalte, die strikt von…
…Der Steuerberater erklärte auch im Berufungsverfahren, er sei nicht bei den Geschäften dabei gewesen und könne daher keine Auskünfte erteilen. Dass die Rechte in weiterer Folge an die deutsche DT weitergeliefert und von dieser verkauft wurden, gab der steuerliche Vertreter erst im Erörterungsverfahren zu. a…
…dem Bw gegenüber mündlich die Bürgschaft zugesagt. Dies sei durchaus fremdüblich. DW gab am 6. März 2006 als Auskunftsperson befragt an, dass es nie weitere Vereinbarungen betreffend die Rückzahlung der ATS 5 Mio. oder eine Bürgschaft gegeben hätte. Allerdings hätte es eine mündliche Zusage seinerseits…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Ursula Leopold und die weiteren Mitglieder Dr. Michael Rauscher, Mag. Petra Kühberger und Dr. Bernhard Koller im Beisein des Schriftführers Mag. Ingo Hipp über die Berufungen der Bw, vertreten durch BDO Graz GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft…
…Für allfällig weiter reichende Auskünfte sei schon im Rahmen der USO-Prüfungen an die Prüfungsabteilung Strafsachen verwiesen worden. Nur in dieser Koordinationsstelle könne hinsichtlich sämtlicher Ermittlungshandlungen über das Ausmaß weiterer Infos und möglicher Akteneinsicht entschieden werden. Laut Firmenbuch sei im Zeitraum der Geschäftsabwicklung der Stahl…
…14. März 1997 von Ing. Norbert K. Auskünfte betreffend die G. Company Inc. verlangt. Dieser habe sämtliche Fragen, soweit ihm die hinterfragten Umstände bekannt gewesen seien, beantwortet. Der im Betriebsprüfungsverfahren mitwirkende Rechtsanwalt Dr. Horst A. habe weiters am 20. März 1997 der G. Company Inc…
…sodass schon aus diesem einfachen technischen Grunde zum 3. Juli 2007 keinerlei Bestellungen mehr möglich gewesen seien. Sie sei gerne zu weiteren Auskünften bereit, aber anhand der übermittelten Bestellauflistung zu solchen nicht im Stande. Die Bf hat zur Wahrung ihrer Rechte Einsichtnahme in die Akten…
…füge er bei. Laut Auskunft des zuständigen Sachbearbeiters erhalte das Finanzamt Bregenz in den nächsten Ta eine Ausfertigung direkt durch das Amt der Stadt Dornbirn. Der Berufungsführer führte weiters aus, jedenfalls seit 1.9.2002 sei er nicht mehr in Österreich ansässig. Der Mittelpunkt der…
…die Produktion von E*****A***** für den G*****B***** mitaufgenommen. Die möglichen Geschäftskontakte zwischen B***** und Me***** verringerten sich im Laufe der Jahre weiter dadurch, dass der A*****G-Markt einer starken Wandlung hin zur D*****Len Verarbeitung unterworfen war und damit sowohl entsprechendes Verbrauchsmaterial…
…des Bw. sei auch Dr. Dienstnehmer der VP. Österreich gewesen. Die weiteren Fragen, die sich ausschließlich auf firmeneigene Interna beziehen, könnten mit bestem Willen nicht beantwortet werden. Nach telefonischer Auskunft des Herrn St. sei es diesem heute nicht mehr möglich, die Gründe zu nennen, warum…
…welche Kalkulationen der Miete zu Grunde gelegt wurden und ob und welche Informationen (Gutachten, Auskünfte am Immobilienmarkt) über die am Markt erzielbaren Mieten eingeholt wurden. Weiters wird zu klären sein, ob die Überlassung der Einrichtungen im Mietentgelt berücksichtigt ist. Zur tatsächlichen Abwicklung (Zahlungsform und -zeitpunkt…
…Die GG gibt die reklamierte Ware an den Gast weiter. Diese Vorgangsweise entspricht nach den Erfahrungen der Praxis jener, die bei mehrstufigen Vertriebssystemen üblich ist." c) (Teilweise) Doppelbelastung mit Umsatzsteuer und Verweigerung des Vorsteuerabzuges bei BH für die Leistungen der GGen Soweit die Ben umsatzsteuerpflichtig…
…konnte. Mit gleichen Schreiben wurde mitgeteilt, dass der Firmenname der P-O Limited, Zypern bis 20.12.1995 VI Industries (Cyprus) Ltd. lautete. Im Zuge der weiteren amtswegigen Ermittlungen wurden Auskünfte vom Zentralen Melderegister hinsichtlich folgender Personen eingeholt: AO, IO, EO, AD und KD. AO…
…BAO, 1718). Die Verweigerung der Auskunft alleine stellt noch keinen Verfahrenstitel zur Aufhebung oder Abänderung des Veranlagungsbescheides dar (Ritz, BAO³, § 161 Tz 13). Verweigert somit der Abgabepflichtige die Auskunft, bietet diese Weigerung noch keine ausreichende Grundlage für die Annahme der Gewissheit der Unrichtigkeit des Bescheidspruches…
…für weitere Anfragen an den Handelsdelegierten in Ta, sowie die Zustimmung um Bekanntgabe von Daten zu erteilen, ohne dass dabei die Art und der Zweck dieser Daten angeführt ist. Weder einer Außenhandelsstelle der Wirtschaftskammer noch einem Handelsdelegierten kommt irgendein Behördencharakter zu, die vorliegende Auskunft hat…
…gerichtliche Finanzstrafverfahren vermag die Verweigerung der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber der Abgabenbehörde nicht zu rechtfertigen. Gemäß § 143 BAO, der dem § 1 AbgEO zufolge auch im Vollstreckungsverfahren anzuwenden ist (vgl. VwGH 20.11.1990, 90/14/0177), ist die Abgabenbehörde berechtigt, Auskunft über alle für…
…gerichtliche Finanzstrafverfahren vermag die Verweigerung der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber der Abgabenbehörde nicht zu rechtfertigen. Gemäß § 143 BAO, der dem § 1 AbgEO zufolge auch im Vollstreckungsverfahren anzuwenden ist (vgl. VwGH 20.11.1990, 90/14/0177), ist die Abgabenbehörde berechtigt, Auskunft über alle für…