…Schätzung von Bedeutung sind. Zu schätzen ist gem. Abs. 2 dieser Bestimmung insbesondere dann, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen wesentlich sind. Nach Abs. 3 leg.cit…
…erworben werden. Dazu kommt, dass es sich bei sämtlichen kurzfristig angemeldeten PKW´s um gängige Marken und Modelle der Mittelklasse handelte und diese - dem allgemeinen Verständnis nach - keine Oldtimer darstellen. Weiters ist diesbezüglich auszuführen, dass der Betriebsprüfer in der mündlichen Berufungsverhandlung angab, dass von ihm bei…
… 184 Abs. 2 BAO aufgezählten Schätzungsgründen lässt sich ableiten, dass, wenn schon das Unterlassen ausreichender Aufklärungen zu Angaben des Abgabepflichtigen oder die Verweigerung weiterer Auskünfte über Umstände, die für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen wesentlich sind, einen Schätzungsgrund darstellen, dies umso mehr für das Unterlassen der…
…geschätzt werden darf, und selbst bei Ausübung der Schätzung ist kein Ermessen eingeräumt.Nach Tanzer/Unger BAO 2007 sind Anwendungsfälle der Schätzung:~ Unzureichende Aufklärung des Abgabepflichtigen über eigene Angaben;~ Verweigerung weiterer, die Grundlagenermittlung betreffende Auskünfte;~ Nichteinreichung der Abgabenerklärung trotz Verpflichtung;~ Nichtvorlage…
…die Verweigerung der Akteneinsicht, da der steuerliche Vertreter keine Vertretungsbefugnis habe, müsste entgegengesetzt werden, dass gemäß § 3 Z 2 Steuerberatungsberufsgesetz (WTBG) die Vertretung in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten [offenbar zur Erläuterung beigefügt: „(AVRAG)“] für Steuerberater vorgesehen sei: „Die zur selbständigen Ausübung des Steuerberatungsberufes Steuerberater Berechtigten sind weiters…
…Amtsbeauftragter QQ, über die Beschwerde der B-GmbH vom 23. Februar 2018 wegen behaupteter Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in Form der Verweigerung einer Akteneinsicht in der Zeit von August 2017 bis Februar 2018 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet…
…Zulassungsbesitzer und weiters jeden, der einer dritten Person die Verwendung eines Fahrzeuges oder das Lenken eines Kraftfahrzeuges überlässt, verpflichten, über Verlangen der Behörde darüber Auskunft zu geben, wem er (sie) das Kraftfahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt überlassen hat (haben). Tatort der Verweigerung der Auskunft ist…
…II FAGNov 1986, 1986/384, dass dem Zulassungsbesitzer ein Recht zur Verweigerung einer ihn selbst in Verdacht einer strafbaren Handlung bringenden Auskunft zustünde, lassen weder der Wortlaut noch der Zweck dieser Bestimmung zu. Da die Verfassungsbestimmung des Art. II FAGNov 1986 hinsichtlich der dort getroffenen…
…wegen aufzugreifen und die Strafhöhe auf jenes Maß zu reduzieren, wie sie bei Fahrlässigkeit zu bemessen ist. Dabei waren ebenso zwei weitere Vormerkungen wegen Verweigerung der Lenkerauskunft zu berücksichtigen. Aus den dargelegten Erwägungen folgt, dass der Beschwerde teilweise, und zwar in der Frage der Strafbemessung…
… 184 Abs 1 BAO). Es ist insbesondere dann zu schätzen, "wenn der Abgabenpflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskünfte über Umstände verweigert", die für die Ermittlung der Grundlagen für eine Abgabenerhebung wesentlich sind (§ 184 Abs 2 BAD). - Eine Befugnis…
…alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. (2) Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen (Abs. 1) wesentlich sind…
…Lieferanten noch detaillierter zu überprüfen. Zu bedenken sei, dass die Bw keine Möglichkeit gehabt habe, richtige Auskünfte zu erzwingen. Die Bw hätte bei weitem mehr Unterlagen eingeholt als es in der Branche üblich gewesen wäre. Sie hätte sämtliche Unterlagen eingeholt, deren Erlangen ihr möglich gewesen…
…sowie mehrfachem Klopfen und Läuten, sei die Türe nicht geöffnet worden. Die Anwendung von Befehls- und Zwangsgewalt sei für den Fall der weiteren Verweigerung des Zutrittes mehrfach - inklusiv einer Rechtbelehrung, die einerseits die gesetzlichen Grundlagen des Einschreitens der Kontrollorgane erläutert habe sowie auf die Pflichten…
…für rechtswidrig, so ist die Verweigerung der Mitwirkung, somit die "Provokation" einer Zwangsstrafe, ein geeigneter Weg, die Frage der Rechtmäßigkeit des Prüfungsauftrages im Rechtsmittelverfahren zu klären oder aber der Weg über § 299 BAO. Die BAO setzt rechtliche Schranken über den Umfang von Auskunftspflichten. Der Umfang…
…h 4 Bescheid vom 28. Jänner 2021 PAGEREF _Toc105580758 h 4 Beschwerde PAGEREF _Toc105580759 h 10 Beschwerdevorentscheidung PAGEREF _Toc105580760 h 18 Vorlageantrag PAGEREF _Toc105580761 h 20 Vorlage PAGEREF _Toc105580762 h 23 Weiterer Akteninhalt PAGEREF _Toc105580763 h 25 Schreiben vom 10. Juli 2018 PAGEREF _Toc105580764 h…
…Gegenstand von Erläuterungen oder Erörterungen sind. Trotz Auskunftsersuchen um Bekanntgabe, auf welcher Rechtsgrundlage die Amtshandlungen der Organe des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs für das sachlich und örtlich zuständige Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf nun basieren, erfolgte keine weitere Stellungnahme. Dies dürfte wohl darin begründet…
… 184 Abs 1 BAO). Es ist insbesondere dann zu schätzen, "wenn der Abgabenpflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskünfte über Umstände verweigert", die für die Ermittlung der Grundlagen für eine Abgabenerhebung wesentlich sind (§ 184 Abs 2 BAD). - Eine Befugnis…
…unterlassene Information, dass eine Kontenregisterabfrage durchgeführt wurde, die Anordnung von Auskünften über Bankkonten und Bankgeschäfte vom 2.9.2020 in Bezug auf meine Geschäftsverbindungen mit der ***14*** und der ***15*** und der Vollzug durch Vernehmung von Angestellten der Kreditinstitute, BESCHWERDE an das Bundesfinanzgericht. Die Anordnungen…
…beschlossen: Die angefochtenen Bescheide vom 12.Sept.2011 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2005-2009 werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO idgF aufgehoben und die Sache zur Durchführung weiterer Ermittlungen (§ 115 BAO) an die Abgabenbehörde zurückverwiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…üblichen Erklärungsfristen erfolgt. Das Finanzamt habe in weiterer Folge keinerlei Handlungen vorgenommen, sodass mit Recht angenommen werden haben können, dass die seitens der steuerlichen Vertretung erteilten Auskünfte erschöpfend gewesen seien. Im Übrigen vermische die Betriebsprüfung im ersten Absatz ihrer Stellungnahme zwei Sachverhalte, die strikt von…