Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 16. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 24. März 2004 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid…
einer Gesellschaft nicht mehr einbringlichen Abgaben im Falle schuldhafter Vertreterpflichtverletzungen sodann durch Erlassung eines Haftungsbescheides und Begründung eines Gesamtschuldverhältnisses noch beim gesetzlichen und für die abgabenrechtlichen Belange der Gesellschaft zuständig gewesenen Vertreter einbringlich machen zu können. Da Ziel der Haftungsinanspruchnahme die Einbringung sämtlicher haftungsgegenständlichen rückständigen…
…obiger Ausführungen schuldhafte Vertreterpflichtverletzungen des Berufungswerbers anzunehmen sind, haftet der Einschreiter daher gemäß obiger Bestimmung auch für diese dazugehörigen Nebenansprüche. Insgesamt kommt der Unabhängige Finanzsenat somit zum Ergebnis, dass den im Spruch dieser Entscheidung angeführten Abgabenrückständen der GmbH aus vorstehenden Gründen schuldhafte Vertreterpflichtverletzungen des Berufungswerbers…
…wenn gleichzeitig den Aufforderungen im Vorhalt nachgekommen würde. Im Gesprächsverlauf wurde nochmals die schon im Vorhalt dargestellte und für schuldhafte Vertreterpflichtverletzungen sprechende Fakten- und Beweislage dargelegt. Diese Mitteilungen nahm der Berufungswerber im Wesentlichen widerspruchslos zur Kenntnis und räumte dabei auch selbst ein, dass es im…
…vorhandenen Gesellschaftsmitteln entrichtet werden, nicht nachgekommen wäre. Da der Abgabenrückstand der Primärschuldnerin somit auf Grund schuldhafter Verletzung dieser Vertreterpflicht nicht mehr eingebracht werden könne, wäre die Geschäftsführerhaftung auszusprechen gewesen. Dagegen legte RA Dr. R unter Hinweis auf die erteilte Vollmacht am 22. Mai 1997 Berufung…
…als offene Posten aufschienen, so ändere sich zwar nichts am Schuldenstand der KG, doch könne dem Bw. keine schuldhafte Verletzung seiner Vertreterpflichten im Sinn des § 9 BAO zum Vorwurf gemacht werden. Da es solcherart an den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme mangle, werde die ersatzlose…
…wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der uneinbringlichen Abgabenschulden nicht in Betracht. Bezüglich der mit Haftungsbescheid geltend gemachten Lohnsteuer ergibt sich die schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten durch deren Nichtabfuhr durch den Bw nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Erkenntnis vom 13. März…
…juristischen Person, darzutun, dass ihm keine schuldhafte Verletzung der ihm auferlegten Pflichten iSd § 9 Abs 1 BAO unterlief. Eine schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten ist anzunehmen, wenn der Vertreter keine Gründe darlegen kann, auf Grund derer ihm die Erfüllung seiner Pflichten unmöglich gewesen ist. Nur der…
…Bw. möglich. Weiters werde nochmals darauf hingewiesen, dass auch deshalb keine Haftungsinanspruchnahme möglich sei, da keine schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten vorliege. Der Antrag auf Eröffnung des Konkurses der GmbH sei am 3. Juni 2005 beim Gericht eingelangt. Der eigentliche Auslöser für diesen Konkurs seien nicht…
…verpflichtet gewesen. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters gehöre auch die pünktliche Einreichung von Abgabenerklärungen für den Vertretenen. Die Nichteinreichung der Abgabenerklärungen stelle eine Verletzung der im § 80 BAO normierten Vertreterpflichten dar, weshalb die Haftungsinanspruchnahme zu Recht erfolgt sei. Der Vorlageantrag vom 20. 2. 2004…
…Der Bw. sei zur pünktlichen Einreichung von Abgabenerklärungen für den Verein verpflichtet gewesen. Die Nichteinreichung der Abgabenerklärungen stelle eine Verletzung der im § 80 BAO normierten Vertreterpflichten dar, weshalb der Bw. nach § 9 BAO hafte. Die Erledigung der Berufung gegen die der Haftungsschuld zugrunde liegenden Abgabenbescheide…
…416 In der dagegen erhobenen Berufung wurde eingewendet, dass die Inanspruchnahme des Berufungswerbers als Haftungspflichtiger gemäß § 9 BAO eine schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten voraussetzen würde, wovon aber keine Rede sein könne, weil der Berufungswerber "sämtliche in den Gesetzen vorgeschriebene Verpflichtungen striktest eingehalten" habe. Dem…
…Geschäftsführer jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung der GmbH haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermöglicht. Bezüglich der mit Haftungsbescheid geltend gemachten Lohnsteuer ergibt sich die schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten durch deren Nichtabfuhr durch die Bw. nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 13.3…
…Betrag in Betracht, um den bei gleichmäßiger Behandlung sämtlicher Gläubiger die Abgabenbehörde mehr erlangt hätte, als sie infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich bekommen hat. Bei schuldhafter Verletzung der Vertreterpflicht, für die Entrichtung der Abgaben aus den Mitteln des Vertretenen zu sorgen, darf die…
…der Bw. als verantwortlicher Geschäftsführer der Fa. X-GmbH schuldhaft (wobei hier entgegen dem Berufungsvorbringen fahrlässiges Handeln genügt hätte) seine Vertreterpflicht in Bezug auf die hier haftungsgegenständliche Umsatzsteuer 2006 verletzt hätte, kann im gegenständlichen Fall nicht vom Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Bw. ausgegangen werden…
…Betrag in Betracht, um den bei gleichmäßiger Behandlung sämtlicher Gläubiger die Abgabenbehörde mehr erlangt hätte, als sie infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich bekommen hat. Bei schuldhafter Verletzung der Vertreterpflicht, für die Entrichtung der Abgaben aus den Mitteln des Vertretenen zu sorgen, darf die…
…darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet. Eine schuldhafte Verletzung der Vertreterpflicht ist anzunehmen, wenn der Vertreter keine Gründe darlegt, auf Grund derer ihm die Erfüllung seiner Pflichten unmöglich gewesen ist. Dabei trifft den Vertreter eine…
…als erwiesen an, dass der Abgabengläubiger im Haftungszeitraum trotz noch erhaltener aconto-Zahlungen benachteiligt befriedigt worden ist, und der Bw. Vertreterpflichten dadurch schuldhaft verletzt hat. Mit Berufungsentscheidung vom 28. Juli 2004 (RV/ab/02) wurde der Berufung gegen den Haftungsbescheid vom 22. April 1997 deshalb…
…dass in überhöhten Entnahmen von Geschäftsführerbezügen trotz vorliegender Zahlungsschwierigkeiten der Gesellschaft, wie im Masseverwalterbericht für den Anlassfall festgestellt, eine schuldhafte Vertreterpflichtverletzung zu erblicken sei, wenn für die Abgabenentrichtung notwendige Mittel dadurch fehlten. Unter Anschluss einer aktuellen Rückstandsaufgliederung für die T-GmbH wurde schließlich noch bekannt…
…wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der uneinbringlichen Abgabenschulden nicht in Betracht. Bezüglich der mit Haftungsbescheid geltend gemachten Lohnsteuer ergibt sich die schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten durch deren Nichtabfuhr durch den Bw nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Erkenntnis vom 13. März…