Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 16. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 24. März 2004 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerde des X, vertreten durch die Muhri & Werschitz Partnerschaft von Rechtsanwälten GmbH, Neutorgasse 47, 8010 Graz, vom 29.07.2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 04.07.2018 betreffend Haftung…
einer Gesellschaft nicht mehr einbringlichen Abgaben im Falle schuldhafter Vertreterpflichtverletzungen sodann durch Erlassung eines Haftungsbescheides und Begründung eines Gesamtschuldverhältnisses noch beim gesetzlichen und für die abgabenrechtlichen Belange der Gesellschaft zuständig gewesenen Vertreter einbringlich machen zu können. Da Ziel der Haftungsinanspruchnahme die Einbringung sämtlicher haftungsgegenständlichen rückständigen…
…obiger Ausführungen schuldhafte Vertreterpflichtverletzungen des Berufungswerbers anzunehmen sind, haftet der Einschreiter daher gemäß obiger Bestimmung auch für diese dazugehörigen Nebenansprüche. Insgesamt kommt der Unabhängige Finanzsenat somit zum Ergebnis, dass den im Spruch dieser Entscheidung angeführten Abgabenrückständen der GmbH aus vorstehenden Gründen schuldhafte Vertreterpflichtverletzungen des Berufungswerbers…
…wenn gleichzeitig den Aufforderungen im Vorhalt nachgekommen würde. Im Gesprächsverlauf wurde nochmals die schon im Vorhalt dargestellte und für schuldhafte Vertreterpflichtverletzungen sprechende Fakten- und Beweislage dargelegt. Diese Mitteilungen nahm der Berufungswerber im Wesentlichen widerspruchslos zur Kenntnis und räumte dabei auch selbst ein, dass es im…
…vorhandenen Gesellschaftsmitteln entrichtet werden, nicht nachgekommen wäre. Da der Abgabenrückstand der Primärschuldnerin somit auf Grund schuldhafter Verletzung dieser Vertreterpflicht nicht mehr eingebracht werden könne, wäre die Geschäftsführerhaftung auszusprechen gewesen. Dagegen legte RA Dr. R unter Hinweis auf die erteilte Vollmacht am 22. Mai 1997 Berufung…
…dem Beschwerdeführer die zugrundeliegende Beschwerdevorentscheidung nicht bekannt sei, da die Zustellung an den Masseverwalter erfolgte. Hinsichtlich der Haftung für Lohnabgaben bestreitet der Beschwerdeführer eine schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten. An der stattgefundenen GPLA-Prüfung habe der Beschwerdeführer nicht teilgenommen. Die im Prüfungsbericht angeführten Abfuhrdifferenzen seien nicht…
…der Bf. aufgrund einer vertretenen Rechtsmeinung vorgegangen worden, sodass eine schuldhafte Verletzung von Vertreterpflichten nicht vorliege. In der Beilage sei in diesem Zusammenhang auch der eMail-Verkehr vom 06.01.2016 mit Herrn P-1 - Vortragender bei der Österreichischen Gesellschaft für Wirtschaftstreuhänder - enthalten, wonach er…
…Betreffend die kommunalsteuerrechtliche Behandlung der Vortragenden sei von der Bf. aufgrund einer vertretenen Rechtsmeinung vorgegangen worden, sodass eine schuldhafte Verletzung von Vertreterpflichten nicht vorliege. In der Beilage sei in diesem Zusammenhang auch der eMail-Verkehr vom 06.01.2016 mit Herrn Dr. ***Z1*** - ***Beruf1*** - enthalten…
…Zeitraumes von 5,75 Jahren seit Feststehen der Uneinbringlichkeit um 50 % reduziert. Vor Erlassung des Haftungsbescheides war der Bf mit Vorhalt vom 7. Mai 2020 dazu aufgefordert worden, das Fehlen einer schuldhaften Verletzung seiner Vertreterpflichten an der Entrichtung von Abgaben (Lohnsteuern, Dienstgeberbeiträge, Zuschläge zum DB…
…Abgaben wurden im Zeitraum 15.02.2013 bis 15.07.2014 fällig. Vor Erlassung des Haftungsbescheides war der Bf mit Vorhalt vom 7. Mai 2020 dazu aufgefordert worden, das Fehlen einer schuldhaften Verletzung seiner Vertreterpflichten an der Entrichtung von Abgaben (Lohnsteuern, Dienstgeberbeiträge, Zuschläge zum DB…
…Geltendmachung der Haftung Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben nicht mit Erfolg erhoben werden. Gleichwohl ist es aber unter dem Aspekt des dem Geschäftsführer vorzuwerfenden Verschuldens an der Verletzung der Vertreterpflichten beachtlich, wenn er aufgrund eines Rechtsirrtums die Entrichtung der Abgaben unterlassen hat und ihm…
…gewesen wäre. Es trifft zwar zu, dass es unter dem Gesichtspunkt des dem Vertreter vorzuwerfenden Verschuldens an der Verletzung der Vertreterpflichten beachtlich ist, wenn er aufgrund eines Rechtsirrtums die Entrichtung der Abgaben unterlassen hat und ihm ausnahmsweise ein solcher Rechtsirrtum nicht vorwerfbar wäre. Dass ein…
…juristischer Personen verpflichtet. Die Nichtabfuhr von Kapitalertragsteuer stelle eine schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten dar und könne nicht mit dem Hinweis auf fehlende Mittel gerechtfertigt werden. Die Ausbezahlung von Löhnen ohne Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer stelle ebenfalls eine Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten im Sinne des § 78…
…als offene Posten aufschienen, so ändere sich zwar nichts am Schuldenstand der KG, doch könne dem Bw. keine schuldhafte Verletzung seiner Vertreterpflichten im Sinn des § 9 BAO zum Vorwurf gemacht werden. Da es solcherart an den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme mangle, werde die ersatzlose…
…wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der uneinbringlichen Abgabenschulden nicht in Betracht. Bezüglich der mit Haftungsbescheid geltend gemachten Lohnsteuer ergibt sich die schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten durch deren Nichtabfuhr durch den Bw nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Erkenntnis vom 13. März…
…juristischen Person, darzutun, dass ihm keine schuldhafte Verletzung der ihm auferlegten Pflichten iSd § 9 Abs 1 BAO unterlief. Eine schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten ist anzunehmen, wenn der Vertreter keine Gründe darlegen kann, auf Grund derer ihm die Erfüllung seiner Pflichten unmöglich gewesen ist. Nur der…
…Bw. möglich. Weiters werde nochmals darauf hingewiesen, dass auch deshalb keine Haftungsinanspruchnahme möglich sei, da keine schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten vorliege. Der Antrag auf Eröffnung des Konkurses der GmbH sei am 3. Juni 2005 beim Gericht eingelangt. Der eigentliche Auslöser für diesen Konkurs seien nicht…
…verpflichtet gewesen. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters gehöre auch die pünktliche Einreichung von Abgabenerklärungen für den Vertretenen. Die Nichteinreichung der Abgabenerklärungen stelle eine Verletzung der im § 80 BAO normierten Vertreterpflichten dar, weshalb die Haftungsinanspruchnahme zu Recht erfolgt sei. Der Vorlageantrag vom 20. 2. 2004…
…Der Bw. sei zur pünktlichen Einreichung von Abgabenerklärungen für den Verein verpflichtet gewesen. Die Nichteinreichung der Abgabenerklärungen stelle eine Verletzung der im § 80 BAO normierten Vertreterpflichten dar, weshalb der Bw. nach § 9 BAO hafte. Die Erledigung der Berufung gegen die der Haftungsschuld zugrunde liegenden Abgabenbescheide…