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UFSL RV/0578-L/05Säumniszuschlag - Konkretisierung des fehlenden groben Verschuldens bei behaupteter Verhinderung wegen Krankheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2007

…ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Die gegenständliche Berufung war auf Grund der do. Ausführungen als solcher Antrag zu werten (siehe hiezu auch VwGH 24.2.2004, 98/14/0146, wonach eine Berufung gegen einen Säumniszuschlagsbescheid bei verständiger Würdigung der Parteienerklärung auch als…

UFSW RV/0549-W/09Grobes Verschulden beim bewussten Negieren einer Zahlungsfrist und Kenntnis der Nachforderungsbeträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2009

…grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Gemäß § 217 Abs. 8 erster Halbsatz BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter…

UFSW RV/0831-W/06Säumniszuschlag, grobes Verschulden bei Behauptung eines langen Postwegs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.09.2006

…worden wäre. Grobes Verschulden liege daher nicht vor. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 31. März 2006 als unbegründet ab und führte aus, dass in einem Verfahren nach § 217 Abs. 7 BAO das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Antragsteller liegen würde. Seine…

UFSL RV/0256-L/06Säumniszuschlag wegen verspäteter Entrichtung der Einkommensteuervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.06.2007

…das vierte Quartal bekannt war, wurde von ihm auch nicht in Abrede gestellt. Zwar ist bei Beurteilung des Vorliegens von grobem Verschulden an Rechtsunkundige oder bisher noch nie an Verfahren beteiligte Personen ein weniger strenger Maßstab anzulegen als an rechtskundige Personen, doch wäre dem Bw…

UFSW RV/1693-W/05Säumniszuschlag bei verspätetem Zahlungserleichterungsansuchen und behauptetem Nichtvorliegen eines groben Verschuldens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2007

…tägige Respirofrist bei Stundungsansuchen nicht gelten solle. Gemäß den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2001 (in der Folge "EBRV" genannt) entspreche eine Sanktionierung der Nichtentrichtung einer Selbstbemessungsabgabe durch Festsetzung eines Säumniszuschlages nicht dem Normzweck, wenn den zur Entrichtung Verpflichtenden kein grobes Verschulden an der…

UFSW RV/0981-W/11Beruht die Nichtzahlung der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7a GebG für Hausverlosungen auf einer vertretbaren Rechtsansicht, wenn die Literatur die Rechtsmeinung des BMF kritisch analysiert und die Klärung der Gebührenfrage im Rechtsmittelweg empfiehlt? (Säumniszuschlag zu UFS 28.3.2012, RV/1138-L/10)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2012

…ist der Säumniszuschlag verwirkt. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen die Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit…

UFSS RV/0076-S/11Festsetzung von Säumniszuschlägen bei nachträglichen Umsatzsteuerfestsetzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2011

…BAO). Beim Säumniszuschlag handelt es sich um eine objektive, verschuldensunabhängige Säumnisfolge. Die Verhängung des Säumniszuschlages liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind - ebenso wie die Dauer des Verzuges - grundsätzlich unbeachtlich. Insbesondere setzt die Verwirkung eines Säumniszuschlages kein Verschulden…

UFSG RV/0197-G/08Festsetzung von Säumniszuschlägen für Nachforderungen aus Umsatzsteuerfestsetzungsbescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2008

…BAO). Beim Säumniszuschlag handelt es sich um eine objektive, verschuldensunabhängige Säumnisfolge. Die Verhängung des Säumniszuschlages liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind - ebenso wie die Dauer des Verzuges - grundsätzlich unbeachtlich. Insbesondere setzt die Verwirkung eines Säumniszuschlages kein Verschulden…

UFSG RV/0111-G/07Säumniszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2008

…entrichten. Beim Säumniszuschlag handelt es sich um eine objektive, verschuldensunabhängige Säumnisfolge. Die Verhängung des Säumniszuschlages liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind - ebenso wie die Dauer des Verzuges - grundsätzlich unbeachtlich. Insbesondere setzt die Verwirkung eines Säumniszuschlages kein Verschulden…

UFSK RV/0065-K/04Säumniszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2006

…UStG bereits am 17. Feber 1997 fällig. Berufungsgegenständlich ist unbestritten, dass die Umsatzsteuer des Jahres 1996 nicht zur Gänze fristgerecht entrichtet wurde. Bei bescheidmäßigen Nachforderungen von Selbstbemessungsabgaben, die nach deren Fälligkeit erfolgen, fällt daher grundsätzlich ein Säumniszuschlag an, da eine mögliche Nachfrist des § 210 Abs…

UFSW RV/0861-W/03Säumniszuschlag, Einwendungen gegen Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2004

…Entrichtung unterblieben ist und ob den Bw. ein Verschulden an der Nichtentrichtung traf (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054, VwGH 18.10.1999, 98/17/0139). Da es sich beim Säumniszuschlag um eine kraft Gesetzes entstehende Säumnisfolge handelt, war dem Finanzamt auch kein Ermessensspielraum…

UFSW RV/0293-W/03Säumniszuschlag, Entrichtung durch Abtretung von Gehaltsforderungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2003

…Entrichtung unterblieben ist und ob den Bw. ein Verschulden an der Nichtentrichtung traf (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054, VwGH 18.10.1999, 98/17/0139). Da es sich beim Säumniszuschlag um eine kraft Gesetzes entstehende Säumnisfolge handelt, war dem Finanzamt auch kein Ermessensspielraum…

UFSK RV/0763-K/07Säumniszuschlag, Umsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.01.2010

…Ein Säumniszuschlagsbescheid ist demnach selbst dann rechtmäßig, wenn die zu Grunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist (Ritz, BAO², § 217 Tz. 1 bis 3). § 21 Abs. 1 UStG normiert als Fälligkeitstag für Umsatzsteuervorauszahlungen jeweils den 15. des auf den Voranmeldungszeitraum zweitfolgenden Kalendermonates. Bei Selbstbemessungsabgaben (z.B…

UFSW RV/2151-W/05Säumniszuschlag nur für rechtskräftige Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2006

…8 BAO, der neben vielen anderen Fällen wie etwa Bescheidänderungen, Bescheidberichtigungen, endgültige Erklärungen von vorläufigen Bescheiden, Veranlagungsgutschriften bei überhöhten Vorauszahlungen für die rechtsirrtümlich Säumniszuschläge vorgeschrieben wurden, usw., letztlich auch für Rechtsmittelentscheidungen diese Möglichkeit vorsehe. 2. Die Aussetzung gemäß § 212a BAO unter Bezugnahme auf die mittelbare…

UFSK RV/0421-K/02Säumniszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2004

…aushaftete. Die am 19. Juni 2002 verbuchte Nachforderung der Umsatzsteuer 01-12/2001 war bereits am 15. Feber 2002 fällig gewesen. Bei bescheidmäßigen Nachforderungen von Selbstbemessungsabgaben, die nach deren Fälligkeit erfolgen, fällt daher grundsätzlich ein Säumniszuschlag an, da eine mögliche Nachfrist des § 210 Abs. 4…

UFSW RV/0102-W/07Säumniszuschlag ist weder Strafe noch Schadenersatz und verstößt nicht gegen das EU-Gemeinschaftsrecht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2007

…VwGH 27.9.1994, 91/17/0019; Stoll, BAO, 2319). Die Abgabenbehörden sind bei Vorliegen der objektiven Tatbestandsmerkmale zur Vorschreibung des Säumniszuschlages von Gesetzes wegen verpflichtet. Die Festsetzung erfolgt in Rechtsgebundenheit, für ein Ermessen ist kein Spielraum (VwGH vom 11.11.1988, 87/15/0138…

UFSW RV/2150-W/05Säumniszuschlag soll nach Ansicht der Bw. nicht als Abgabe gesehen werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2006

…8 BAO, der neben vielen anderen Fällen wie etwa Bescheidänderungen, Bescheidberichtigungen, endgültige Erklärungen von vorläufigen Bescheiden, Veranlagungsgutschriften bei überhöhten Vorauszahlungen für die rechtsirrtümlich Säumniszuschläge vorgeschrieben wurden, usw., letztlich auch für Rechtsmittelentscheidungen diese Möglichkeit vorsehe. 2. Die Aussetzung gemäß § 212a BAO unter Bezugnahme auf die mittelbare…

UFSW RV/0577-W/03Säumniszuschlag, Umsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2003

…Der Säumniszuschlag setzt tatbestandsmäßig nur den Bestand einer formellen Abgabenschuld ohne Rücksicht auf deren sachliche Richtigkeit voraus (VwGH 30.5.1995, 95/13/0130). Weder die Gründe für die Säumnis noch ein allfälliges Verschulden des Abgabepflichtigen sind bei der Festsetzung eines Säumniszuschlages zu berücksichtigen (VwGH…

UFSW RV/0744-W/03Säumniszuschlag; behauptete Gegenforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2003

…95/15/0164). Weder die Gründe für die Säumnis noch ein allfälliges Verschulden des Abgabepflichtigen sind bei der Festsetzung eines Säumniszuschlages zu berücksichtigen (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054 und VwGH 18.10.1999, 98/17/0139). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien…

UFSL RV/1766-L/02Säumniszuschlagsvorschreibung wegen Festsetzung einer Umsatzsteuervorauszahlung nach deren Fälligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2003

…Bei Erkennen dieses Versehens sei diese Anzahlung in der Voranmeldung 03/1999 berücksichtigt worden. In der Umsatzsteuerjahreserklärung 1998 habe sich daher eine Restschuld von 253.279,00 S ergeben, welche umgehend beglichen worden sei. Wegen verspäteter Bezahlung dieser Umsatzsteuer sei ein Säumniszuschlag von 5.066…