…Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 7 BAO stellte, ist nunmehr zu klären, ob dieser verspäteten Entrichtung ein grobes Verschulden seitens der Bf. zu Grunde liegt. Wie die Bf. selber konzediert, ist die Gewinnausschüttung bei ihr "kein alltäglicher Vorgang". Nach den Erfahrungen des täglichen Lebens wird bei…
…7 UStG 1994 sind Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Für diese Betrachtung ist…
…des von der Revisionswerberin eingeholten Gutachtens als taugliche Vertrauensgrundlage oder auf "nicht-bescheidförmliche Interaktionen" im Revisionsfall erübrigt." Unbestritten wurde die Spielbankabgabe der verfahrensgegenständlichen Monate nicht bei Fälligkeit entrichtet, daher wurde gesetzeskonform ein erster Säumniszuschlag festgesetzt. Grobes Verschulden hinsichtlich der Nichtentrichtung ergibt sich aus dem Umstand…
…ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Die gegenständliche Berufung war auf Grund der do. Ausführungen als solcher Antrag zu werten (siehe hiezu auch VwGH 24.2.2004, 98/14/0146, wonach eine Berufung gegen einen Säumniszuschlagsbescheid bei verständiger Würdigung der Parteienerklärung auch als…
…den Säumniszuschlag verhindern können, wenn sie das Stundungsansuchen um zwei bzw. drei Tage früher eingebracht hätte. Es wäre der Bf. zumutbar gewesen, die Stundungsansuchen vor Fälligkeit der Selbstbemessungsabgaben abzugeben. (Siehe auch Fischerlehner, Der UFS zum groben Verschulden beim Säumniszuschlag. Eine Auswahl der zum groben Verschulden…
…des von der Revisionswerberin eingeholten Gutachtens als taugliche Vertrauensgrundlage oder auf "nicht-bescheidförmliche Interaktionen" im Revisionsfall erübrigt." Unbestritten wurde die Spielbankabgabe für 11/2013 nicht bei Fälligkeit entrichtet, daher wurde gesetzeskonform ein erster Säumniszuschlag festgesetzt. Grobes Verschulden hinsichtlich der Nichtentrichtung ergibt sich aus dem Umstand…
…des von der Revisionswerberin eingeholten Gutachtens als taugliche Vertrauensgrundlage oder auf "nicht-bescheidförmliche Interaktionen" im Revisionsfall erübrigt." Unbestritten wurde die Spielbankabgabe für 5/2014 nicht bei Fälligkeit entrichtet, daher wurde gesetzeskonform ein erster Säumniszuschlag festgesetzt. Grobes Verschulden hinsichtlich der Nichtentrichtung ergibt sich aus dem Umstand…
…des von der Revisionswerberin eingeholten Gutachtens als taugliche Vertrauensgrundlage oder auf "nicht-bescheidförmliche Interaktionen" im Revisionsfall erübrigt." Unbestritten wurde die Spielbankabgabe für 12/2014 nicht bei Fälligkeit entrichtet, daher wurde gesetzeskonform ein erster Säumniszuschlag festgesetzt. Grobes Verschulden hinsichtlich der Nichtentrichtung ergibt sich aus dem Umstand…
…siehe auch Fischerlehner, Der UFS zum groben Verschulden beim Säumniszuschlag. Eine Auswahl der zum groben Verschulden ergangenen Rechtsprechung, SWK 2005, S 59 dort zitiert UFS 10.2.2004, ZRV/0114-Z4I/03). Das Stützen auf eine vertretbare Rechtsmeinung ermöglicht eine Nichtfestsetzung der Säumniszuschläge gemäß § 217…
…Bf. auch zumutbar gewesen, Stundungsansuchen vor Fälligkeit der Selbstbemessungsabgaben abzugeben. (Siehe auch Fischerlehner, Der UFS zum groben Verschulden beim Säumniszuschlag. Eine Auswahl der zum groben Verschulden ergangenen Rechtsprechung, SWK 2005, S 59 dort zitiert UFS 10.2.2004, ZRV/0114-Z4I/03). Vom Bf. wurden…
…siehe auch Fischerlehner, Der UFS zum groben Verschulden beim Säumniszuschlag. Eine Auswahl der zum groben Verschulden ergangenen Rechtsprechung, SWK 2005, S 59 dort zitiert UFS 10.2.2004, ZRV/0114-Z4I/03). Das Stützen auf eine vertretbare Rechtsmeinung ermöglicht eine Nichtfestsetzung der Säumniszuschläge gemäß § 217…
…Bf. auch zumutbar gewesen, Stundungsansuchen vor Fälligkeit der Selbstbemessungsabgaben abzugeben. (Siehe auch Fischerlehner, Der UFS zum groben Verschulden beim Säumniszuschlag. Eine Auswahl der zum groben Verschulden ergangenen Rechtsprechung, SWK 2005, S 59 dort zitiert UFS 10.2.2004, ZRV/0114-Z4I/03). Von der Bf…
…siehe auch Fischerlehner, Der UFS zum groben Verschulden beim Säumniszuschlag. Eine Auswahl der zum groben Verschulden ergangenen Rechtsprechung, SWK 2005, S 59 dort zitiert UFS 10.2.2004, ZRV/0114-Z4I/03). Das Stützen auf eine vertretbare Rechtsmeinung ermöglicht eine Nichtfestsetzung der Säumniszuschläge gemäß § 217…
…grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Gemäß § 217 Abs. 8 erster Halbsatz BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter…
…worden wäre. Grobes Verschulden liege daher nicht vor. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 31. März 2006 als unbegründet ab und führte aus, dass in einem Verfahren nach § 217 Abs. 7 BAO das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Antragsteller liegen würde. Seine…
…das vierte Quartal bekannt war, wurde von ihm auch nicht in Abrede gestellt. Zwar ist bei Beurteilung des Vorliegens von grobem Verschulden an Rechtsunkundige oder bisher noch nie an Verfahren beteiligte Personen ein weniger strenger Maßstab anzulegen als an rechtskundige Personen, doch wäre dem Bw…
…tägige Respirofrist bei Stundungsansuchen nicht gelten solle. Gemäß den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2001 (in der Folge "EBRV" genannt) entspreche eine Sanktionierung der Nichtentrichtung einer Selbstbemessungsabgabe durch Festsetzung eines Säumniszuschlages nicht dem Normzweck, wenn den zur Entrichtung Verpflichtenden kein grobes Verschulden an der…
…ist der Säumniszuschlag verwirkt. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen die Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit…
…7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Nachdem Beschwerdeerledigungen grundsätzlich auf die…
…BAO). Beim Säumniszuschlag handelt es sich um eine objektive, verschuldensunabhängige Säumnisfolge. Die Verhängung des Säumniszuschlages liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind - ebenso wie die Dauer des Verzuges - grundsätzlich unbeachtlich. Insbesondere setzt die Verwirkung eines Säumniszuschlages kein Verschulden…