…über das Gebot der gleichmäßigen Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger hinaus, sodass sich aus der angeführten Gesetzesbestimmung die Verpflichtung ergibt, die Lohnsteuer zur Gänze zu entrichten (vgl. Erkenntnis vom 19. Dezember 2002, Zl. 2001/15/0029). Soferne die Mittel für die Auszahlung der Löhne nicht…
…Vom Gleichbehandlungsgebot ausgenommen ist die Lohnsteuer; aus § 78 Abs. 3 EStG 1988 ergibt sich die Verpflichtung, die Lohnsteuer zur Gänze zu entrichten und ist, soferne diese nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird - ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der GmbH - von einer schuldhaften Pflichtverletzung des…
…Lohnsteuer ergibt sich aus der Bestimmung des § 78 Abs 3 EStG 1988 die Verpflichtung zur gänzlichen Entrichtung, ungeachtet des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller andrängenden Gläubiger (zB VwGH 29.1.2004, 2000/15/0168). Betreffend die übrigen haftungsgegenständlichen Abgaben (Dienstgeberbeiträge samt Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag) wäre der…
…bestrittenen - Abgabenschuldigkeiten weder gänzlich noch teilweise entrichtet würden, weil einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung von der Abgabenbehörden stattgegeben und der Termin des Zeitpunktes der Verpflichtung zur Entrichtung dieser strittigen Abgabenschuldigkeiten damit hinausgeschoben wurde, wäre - nachdem mit einer solchen Auslegung wiederum der Rechtsschutzsuchende generell einseitig…
…vor der Bestellung des Bw. zum Notgeschäftsführer resultieren, ist dem Vorbringen, der Haftungsbescheid sei diesbezüglich mit Rechtswidrigkeit behaftet, entgegen zu halten, dass sich die Haftung nicht nur auf Abgaben erstreckt, deren Zahlungstermin in die Zeit der Vertretungstätigkeit fällt, sondern auch die Verpflichtung zur Entrichtung noch…
…wären, und 2. in den Jahren 1996 bis 1998 unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 Einkommensteuergesetz 1988 entsprechenden Lohnkonten für den Zeitraum 1/96 bis 12/97 eine Verkürzung an Lohnsteuer iHv. 181.946,00 S sowie an Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfond iHv…
…und dafür kein Firmentelefon zur Verfügung gestellt werde, seien die Kosten für die beruflich veranlassten Telefonate als Werbungskosten absetzbar. In den Erklärungen für 2003 und 2004 seien nur die Grundgebühren und keine weiteren Gesprächsgebühren angesetzt worden - diese seien aufgrund der Verpflichtung zur Erreichbarkeit jedenfalls als…
…Abs. 3 EStG 1988 die Verpflichtung, diese zur Gänze zu entrichten. Der Berufungswerber habe seine Verpflichtung zur Entrichtung der Umsatz- und Lohnsteuer unabhängig von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten der X. GmbH schuldhaft verletzt, weil es sich bei diesen Abgaben um solche handle, deren Entrichtung bzw. Abfuhr…
…Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Auf diesem, nicht aber auf der Behörde, lastet auch die Verpflichtung zur Errechnung einer entsprechenden…
…lediglich der Zeitpunkt der Verpflichtung zur Abgabenentrichtung hinausgeschoben (VwGH 21. 3. 1995, 95/14/0034). Weiters übersieht der Berufungswerber, dass die ihm obliegende Pflicht zur Entrichtung der gestundeten Abgabenschuldigkeiten erst mit deren Abstattung endete (VwGH 16. 9. 2003, 2000/14/0106), sodass er zur Abgabenentrichtung…
…Der Bw. sei zwischenzeitig zumindest seiner Verpflichtung zur Einreichung der Abgabenerklärungen nachgekommen. Es fehlten jedoch die liquiden Mittel, um die Abgabenschuldigkeiten ebenso wie andere Verbindlichkeiten sowie die Gehälter zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten entrichten zu können. Zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes müssten die Getränkelieferungen Zug um Zug…
…als Wahrnehmende der steuerlichen Interessen der X GmbH betreffend August 2001 vorsätzlich (zur Würdigung der subjektiven Tatseite betreffend E siehe unten) unter Verletzung ihrer abgabenrechtlichen Verpflichtung zur zeitgerechten Einreichung der Lohnsteueranmeldung aufgrund der nicht spätestens bei Fälligkeit erfolgten Abfuhr bzw. Entrichtung an Lohnsteuer in Höhe…
…rückständige Abgaben der D GmbH in Gesamthöhe v. 2,349.927,46 S zur Geschäftsführerhaftung heran und forderte ihn auf, den Haftungsbetrag binnen Monatsfrist ab Bescheidzustellung zu entrichten. Die Haftungssumme wurde dabei wie folgt aufgeschlüsselt: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag in S | Lohnsteuer …
…12 € heran. Zur Begründung wurde ausgeführt, der Geschäftsführer sei verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Abgaben des Betriebes entrichtet würden und es müsse das Finanzamt bis zum Beweis des Gegenteiles davon ausgehen, dass diese gesetzliche Verpflichtung schuldhaft verletzt worden sei. Die Haftung sei…
…erst nach Bewilligung der Zahlungserleichterung fällig gewordenen, ebenfalls in Haftung gezogen Abgaben. Weiters wurde durch die Bewilligung der Zahlungserleichterung lediglich der Zeitpunkt der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben weiter hinausgeschoben, nicht aber der Vorwurf des Finanzamtes entkräftet, die Entrichtung der Abgabenschulden gegenüber der Zahlung anderer…
…Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Auf diesem, nicht aber auf der Behörde, lastet auch die Verpflichtung zur Errechnung einer entsprechenden…
…Die Verpflichtung zur Abfuhr der einbehaltenen Lohnsteuer ist im § 79 Abs. 1 EStG 1988 geregelt. Danach hat der Arbeitgeber die gesamte Lohnsteuer, die in einem Kalendermonat einzubehalten war, spätestens am 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonates in einem Betrag an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen…
…das Elternhaus des Bw., das auch zur Bedienung der Bankverbindlichkeiten hätte verkauft werden müssen, als persönliche Sicherheit erhalten. Der Erlös hätte jedoch zur gänzlichen Abdeckung der Schuld nicht ausgereicht. Was die Reduktion der Lohnsteuer auf Basis der ausgezahlten Beträge angehe, so wäre es dem Bw…
…eine Verpflichtung zur Entrichtung des Dienstgeberbeitrages sowie des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag nicht gegeben gewesen wäre und Sie auf die "alte" Rechtsprechung vertraut hätten. In Ihrem Ansuchen wird vor allem das bestehen eines Unternehmerrisikos damit begründet, dass es in den betreffenden Jahren enorme Schwankungen der Geschäftsführerbezüge…
…seinem Strafausspruch wie folgt abgeändert: Punkt a) lautet: R ist schuldig, er hat im Amtsbereich des Finanzamtes Wels in den Jahren 2000 und 2001 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner 2000 bis…