…über das Gebot der gleichmäßigen Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger hinaus, sodass sich aus der angeführten Gesetzesbestimmung die Verpflichtung ergibt, die Lohnsteuer zur Gänze zu entrichten (vgl. Erkenntnis vom 19. Dezember 2002, Zl. 2001/15/0029). Soferne die Mittel für die Auszahlung der Löhne nicht…
…Vom Gleichbehandlungsgebot ausgenommen ist die Lohnsteuer; aus § 78 Abs. 3 EStG 1988 ergibt sich die Verpflichtung, die Lohnsteuer zur Gänze zu entrichten und ist, soferne diese nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird - ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der GmbH - von einer schuldhaften Pflichtverletzung des…
…Lohnsteuer ergibt sich aus der Bestimmung des § 78 Abs 3 EStG 1988 die Verpflichtung zur gänzlichen Entrichtung, ungeachtet des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller andrängenden Gläubiger (zB VwGH 29.1.2004, 2000/15/0168). Betreffend die übrigen haftungsgegenständlichen Abgaben (Dienstgeberbeiträge samt Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag) wäre der…
…Grund der Tatsache, dass dieser durch die handelsrechtlich verankerte Sekundärhaftung Arbeitgeberfunktion ausübe, die Verpflichtung zur Entrichtung aller anfallenden Lohnabgaben (Dienstgeberbeitrag). Dies gelte auch für den gem. § 57 Handelskammergesetz zu bemessenden Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. (Der Lohnsteuerbescheid 2011 und 2012 liege bei). Hinsichtlich der Heranziehung zur Haftung…
…Mittel zur gänzlichen Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten die Abgabenbehörde im Verhältnis zu den anderen Gläubigern nicht benachteiligt hat. Ein derartiger Nachweis hätte nur durch die Erbringung eines vom Bf. mehrmals geforderten Gleichbehandlungsnachweises zu den jeweiligen Fälligkeitstagen erfolgen können. Eine derartiger Nachweis ist jedoch unterblieben, sodass der…
…bestrittenen - Abgabenschuldigkeiten weder gänzlich noch teilweise entrichtet würden, weil einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung von der Abgabenbehörden stattgegeben und der Termin des Zeitpunktes der Verpflichtung zur Entrichtung dieser strittigen Abgabenschuldigkeiten damit hinausgeschoben wurde, wäre - nachdem mit einer solchen Auslegung wiederum der Rechtsschutzsuchende generell einseitig…
…vor der Bestellung des Bw. zum Notgeschäftsführer resultieren, ist dem Vorbringen, der Haftungsbescheid sei diesbezüglich mit Rechtswidrigkeit behaftet, entgegen zu halten, dass sich die Haftung nicht nur auf Abgaben erstreckt, deren Zahlungstermin in die Zeit der Vertretungstätigkeit fällt, sondern auch die Verpflichtung zur Entrichtung noch…
…Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliege dem Vertreter (vgl. VwGH 18.10.2007, 2006/15/0073). Auf diesem laste auch die Verpflichtung zur…
…wären, und 2. in den Jahren 1996 bis 1998 unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 Einkommensteuergesetz 1988 entsprechenden Lohnkonten für den Zeitraum 1/96 bis 12/97 eine Verkürzung an Lohnsteuer iHv. 181.946,00 S sowie an Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfond iHv…
…und dafür kein Firmentelefon zur Verfügung gestellt werde, seien die Kosten für die beruflich veranlassten Telefonate als Werbungskosten absetzbar. In den Erklärungen für 2003 und 2004 seien nur die Grundgebühren und keine weiteren Gesprächsgebühren angesetzt worden - diese seien aufgrund der Verpflichtung zur Erreichbarkeit jedenfalls als…
…des Gleichbehandlungsgebotes – zur Gänze dem Finanzamt zum Fälligkeitstag abzuführen. Selbst eine nach Auszahlung der Löhne eingetretene Zahlungsunfähigkeit der Primärschuldnerin vor dem Fälligkeitstag, zu dem die Lohnsteuer abzuführen gewesen wäre, kann keinen Umstand darstellen, welche die Primärschuldnerin und damit deren Geschäftsführer von der Verpflichtung enthoben hätte…
…ist dem Haftungsbescheid zu entnehmen, welche Pflichtverletzung das Finanzamt dem Bf. vorgeworfen hat. Es handelt sich um die Verpflichtung zur Entrichtung von Abgaben für die Gesellschaft aus deren Mitteln. Der Vorwurf, das Finanzamt habe kein Ermittlungsverfahren durchgeführt, sondern dem Bf. die alleinige Behauptungs- und Beweislast…
…die Verpflichtung, die geschuldete Lohnsteuer jeweils zur Gänze zu entrichten (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, 4. Auflage, § 9, Tz. 11d, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, bspw. VwGH 22.04.2008). Gemäß § 78 Abs. 3 EStG 1988 habe der Arbeitgeber, wenn die Mittel zur Auszahlung…
…Abs. 3 EStG 1988 die Verpflichtung, diese zur Gänze zu entrichten. Der Berufungswerber habe seine Verpflichtung zur Entrichtung der Umsatz- und Lohnsteuer unabhängig von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten der X. GmbH schuldhaft verletzt, weil es sich bei diesen Abgaben um solche handle, deren Entrichtung bzw. Abfuhr…
…Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Auf diesem, nicht aber auf der Behörde, lastet auch die Verpflichtung zur Errechnung einer entsprechenden…
…lediglich der Zeitpunkt der Verpflichtung zur Abgabenentrichtung hinausgeschoben (VwGH 21. 3. 1995, 95/14/0034). Weiters übersieht der Berufungswerber, dass die ihm obliegende Pflicht zur Entrichtung der gestundeten Abgabenschuldigkeiten erst mit deren Abstattung endete (VwGH 16. 9. 2003, 2000/14/0106), sodass er zur Abgabenentrichtung…
…worden. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliege dem Haftungsschuldner. Auf diesem, nicht aber auf der Behörde, laste auch die Verpflichtung zur Errechnung einer…
…dass die Unterlassung der Zahlung einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Abgabenentrichtung darstellt (vgl. VwGH 21.12.2005, 2001/14/0154). Eine zeitlich später erfolgte Genehmigung von Ratenzahlungen steht daher der Annahme, dass die Entrichtung bei Eintritt der Fälligkeit auf Grund schuldhaften Pflichtverletzung unterblieben ist…
…der gleichmäßigen Behandlung aller Schulden (aller Gläubiger) hinausgeht. Aus den Bestimmungen des § 78 Abs. 3 EStG 1988 ergibt sich vielmehr die Verpflichtung, dass die Lohnsteuer jeweils zur Gänze zu entrichten ist (vgl. VwGH 22.4.2009, 2008/15/0283). Reichen daher die einem Vertreter zur…
…Der Bw. sei zwischenzeitig zumindest seiner Verpflichtung zur Einreichung der Abgabenerklärungen nachgekommen. Es fehlten jedoch die liquiden Mittel, um die Abgabenschuldigkeiten ebenso wie andere Verbindlichkeiten sowie die Gehälter zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten entrichten zu können. Zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes müssten die Getränkelieferungen Zug um Zug…