…tatsächlich keine Dienstnehmer beschäftigt und auch keine Löhne ausbezahlt hat und somit eine Verpflichtung zur Führung von Lohnkonten nicht verletzt und eine Verkürzung von Lohnabgaben in den aus dem Spruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses ersichtlichen Zeiträumen und in der ersichtlichen Höhe nicht bewirkt hat. Es war…
…für diese keine Verpflichtung zur Führung eines Lohnkontos bestanden hätte und in Bezug auf die subjektive Tatseite wird im Wesentlichen geltend gemacht, dass der Bw. im Tatzeitraum nicht handelsrechtlicher Geschäftsführer der Fa.I. und daher auch nicht für die Führung von Lohnkonten verantwortlich gewesen sei…
…Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof von diesem - wenn auch nur aus formalen Gründen - aufgehoben wurde. Aufgrund der sich aus dem gegenständlichen Verfahren ergebenden komplizierten arbeitsrechtlich und EU-rechtlichen Vorschriften kann daher nicht unter Hinweis auf die allgemeine Verpflichtung zur Führung von Lohnkonten und dem allgemeinen gehaltenen…
…da bei Arbeitgebern die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Führung von Lohnkonten für ihre Dienstnehmer bestehe und diesbezüglich Wissentlichkeit bestehe, da in früheren Jahren sehr wohl Lohnsteueranmeldungen abgegeben wurden. Trotz unzähliger Aufforderungen und Prüfungen habe es der Beschuldigte unterlassen, seine lohnsteuerrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Gegen diesen Bescheid…
…der vorgenommenen Lohnsteuersonderprüfung mangels Vorlage von Unterlagen eine Schätzung vorgenommen werden musste, so ist davon auszugehen, dass objektiv eine Abgabenverkürzung bewirkt wurde. In subjektiver Hinsicht ist zu berücksichtigen, dass der Bf. als erfahrener Unternehmer von seiner Verpflichtung zur Führung von Lohnkonten wusste, zumal ja auch…
…eine diesbezügliche genaue Aussage ist aus dem Akt nicht ableitbar) umfangreich und vollständig über die rechtliche Beurteilung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen zur Führung von Lohnkonten einerseits und Abzug und Entrichtung der Lohnabgaben andererseits erkundigt zu haben. Dieses Nichterkundigen als Sorgfaltsverletzung ist jedoch in einem…
…ein Rechtsanwalt zur Verbesserung einer Vertragsurkunde kontaktiert worden war), so ist somit dennoch keinerlei tragfähige Grundlage dafür zu erkennen, dass die aufgegriffenen Tänzerinnen als Dienstnehmer der PMKEG fungiert haben. Eine Verletzung der Verpflichtung zur Führung von Lohnkonten ist der Bw. diesbezüglich nicht nachweisbar. Zur slowakischen…
…2003 in Höhe von insgesamt € 227.599,42 bewirkt, [indem er die Zahllasten jeweils nicht bis zum Ablauf der Fälligkeitstage entrichtete,] und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, sowie 2.) unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von Lohnkonten im Sinne des…
…habe nicht beachtet, dass eine Verpflichtung zur Führung von Lohnkonten erst bei einer regelmäßigen Beschäftigung und bei Überschreitung bestimmter Einkommensgrenzen vorliege, was im vorliegenden Fall nicht gegeben wäre; das Erkenntnis spricht von "fallweise beschäftigt". Tatsächlich handle es sich nicht um eine Kellnerin, um keine Aushilfskellnerin…
…ohne entsprechende Begründung unterstellt werde. Aus diesem Grunde weise der Bf. auch den Vorwurf der Verletzung der Verpflichtung zur Führung von entsprechenden Lohnkonten im Zeitraum 8-12/2004 bzw. 4/2005 somit auch eine Verkürzung von € 3.989,45 bzw. € 160,55 zurück…
…der vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 EStG 1988 entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer oder Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen bewirkt, indem er beispielsweise Zahlkellner ohne Führung von Lohnkonten "schwarz" beschäftigt und in Zusammenhang mit an diesen brutto für netto…
…Bf daher allenfalls vorzuwerfen, sich nicht vor Aufnahme der Arbeiten bei den zuständigen Stellen umfangreich und vollständig über die rechtliche Beurteilung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen zur Führung von Lohnkonten einerseits und Abzug und Entrichtung der Lohnabgaben andererseits erkundigt zu haben. Dieses Nichterkundigen als Sorgfaltsverletzung…
…sie es zumindest ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden habe, dass sie eine Verpflichtung zur Führung von Lohnkonten verletzt und es für gewiss gehalten habe, dass sie dadurch eine Verkürzung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfond für Familienbeihilfen oder Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag bewirkt habe…
…dass die Bf. (im Amtsbereich des genannten Finanzamtes) vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 EStG 1988 entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer oder Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Zeitraum 01 - 12/2007 und 01 - 12/2008 iHv. (insgesamt) 2…
…für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen, in welchem bestimmte Angaben betreffend diesen zu vermerken waren. Gemäß § 33 Abs.2 lit.b FinStrG machte sich weiters einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung derartiger Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuern oder Dienstgeberbeiträgen…
…Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 Einkommensteuergesetz 1988 entsprechenden Lohnkonten betreffend die Lohnzahlungszeiträume Jänner 2006 bis September 2007 eine Verkürzung von Lohnsteuern und Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Höhe von insgesamt € 22.468,38 (01…
…33 Abs. 2 lit. b FinStrG dagegen erfordert Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung von Lohnsteuer oder Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, wogegen hinsichtlich der Verletzung der Verpflichtung zur Führung von Lohnkonten bedingter Vorsatz ausreichend ist. Wissentlichkeit bedeutet, dass der Täter den Umstand oder Erfolg, für den…
…2002 und Feber bis Juli 2003 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von € 8.685,93 bewirkt und eine Verletzung der abgabenrechtlichen Pflicht zur Führung oder Aufbewahrung von Lohnkonten im Sinne des …
…die Taten Pflichten verletzt worden sind, die den Verband treffen (hier: die Verpflichtung der X GmbH zur rechtzeitigen Anmeldung und Entrichtung der Kapitalertragsteuern, zur Übermittlung ordnungsgemäßer Umsatzsteuervoranmeldungen und Entrichtung der diesbezüglichen Zahllasten, sowie zur Führung von ordnungsgemäßen Lohnkonten und Abfuhr bzw. Entrichtung der Lohnabgaben) und…
…klar vor Augen geführt, dass durch den Abschluss von Werkverträgen die Dienstnehmereigenschaft der bereitgestellten ausländischen Arbeitskräfte nicht umgangen und beseitigt werden kann, und wurde er auch auf die Verpflichtung zur Führung von Lohnkonten und Abfuhr von Lohnabgaben hingewiesen. Nach den durchgeführten Erhebungen durch die Sozialversicherung…