…4 BAO vorliegen sowie, ob die Betätigung der Bw. einen über die private Vermögensverwaltung hinausgehenden gewerblichen Grundstückshandel darstellt. Mit Gesellschaftsvertrag vom 25. November 1999 errichteten die Herren A und B gemeinsam mit Frau C eine Kommandit-Erwerbsgesellschaft, deren Gegenstand der Handel mit Liegenschaften und Liegenschaftsanteilen…
…dass - nachhaltige Tätigkeiten, die nicht auf Einnahmenerzielung gerichtet seien, keine Unternehmereigenschaft begründen würden und - Unternehmereigenschaft auch vorliege, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht gegeben sei. Unter Vermögensverwaltung iSd. § 32 BAO sei in erster Linie die Nutzung eigenen Vermögens zu verstehen (verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung unbeweglichen…
Tätigkeit (Gewerbebetrieb) erkennen lasse. In Anbetracht dieser Gegebenheiten kann im Zusammenhang mit den Käufen und dem Verkauf der Gewinnscheine jedenfalls keine gewerbliche Tätigkeit erkannt werden. Soweit aber kein gewerblicher Wertpapierhandel vorliegt, werden Veräußerungsgeschäfte (im Privatvermögen) nur dann erfasst, wenn Anschaffung und Veräußerung der einzelnen Papiere…
…Nebentätigkeit mit Hauptberuf, zB Wertpapiermakler verkauft Bestand an "privaten" Wertpapieren Fremdfinanzierung als verstärkendes Element. Da diese Kriterien keineswegs erfüllt wurden, ist die ausgeübte Tätigkeit als solche nicht als gewerblich anzusehen, sondern stellt eine private Vermögensverwaltung dar. Da keine Einkünfte gem. § 188 BAO vorliegen, findet eine…
…dass darin kein Gewerbebetrieb, sondern Vermögensverwaltung zu erblicken sei. Die Gesellschafter hätten in den Jahren 1990 bis 1993 folgende Anzahl an Transaktionen getätigt: | | 1990 | 1991 | 1992 | 1993 | Gesamt | Anzahl der Transaktionen | 5 | 92 | 47 |…
…bei der ua festgestellt wurde, dass es sich bei der gegenständlichen Vermietung nicht um eine gewerbliche handle, sondern dass reine Vermögensverwaltung vorliegen würde. Die Einkünfte wurden daher als solche aus Vermietung und Verpachtung beurteilt. Bei Ermittlung der Einkünfte wurde die AfA mit 1,5 % jährlich…
…entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht. Die Frage, ob die Vermögensnutzung oder die Vermögensumschichtung bzw. Vermögensverwertung im Vordergrund steht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nach dem objektiven Gesamtbild des jeweiligen Falles zu lösen ist. Entscheidend ist nicht die absolute Zahl an An- bzw. Verkaufsvorgängen…
…1997 - 2002 und einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung 1997 - 2002 durch und führte im Bericht darüber ua aus: "Tz 1 Betriebsgegenstand oder Art der Tätigkeit: Vermögensverwaltung, Vermietung und Verpachtung Tz 2 Rechtsform: KEG Tz 3 Datum des Gesellschaftsvertrages: 16.1.1997 ... Tz 10 Eigentums- bzw Beteiligungsverhältnisse:…
…000,00 | 198.000,00 | 162.000,00 | | Verlust | 44.645,27 | 87.868,78 | 94.352.09 | 32.232,67 Die Tätigkeit der Bw übersteigt nach dem objektiven Gesamtbild der Verhältnisse nicht den Rahmen der Vermögensverwaltung…
…Gelegenheit keine gewerbliche Tätigkeit dar. Vielmehr handle es sich um Vermögensverwaltung in Form von Vermietung und Verpachtung. Die Bw. beantragte die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und wiederholte das Berufungsvorbringen. Im Mai 2001 verkaufte die Bw. ihre verbliebenen 282/1157…
…gebracht. In der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung wandte der Bw. ein, dass die Vermietung von Gebäuden grundsätzlich Vermögensverwaltung darstelle und eine andere Beurteilung nur zulässig sei, wenn die laufende Verwaltungsarbeit jenes Ausmaß überschreite, das mit der Verwaltung eigenen Liegenschaftsvermögens üblicherweise verbunden sei. Dass ein…
…zwischen gewerblicher und vermögensverwaltender Tätigkeit das sich im Einzelfall darstellende Gesamtbild der Verhältnisse maßgeblich. Der Bw. führte ins Treffen, dass er beabsichtigt habe eine auf Dauer angelegte Vermögensverwaltung zu begründen, um damit für die Zukunft finanziell vorzusorgen. Allerdings steht, wie der VwGH ausdrücklich betont hat…
…der Handel mit Wertpapieren gemäß § 32 BAO nur dann als gewerbliche Tätigkeit anzusehen sei, wenn dieser den Rahmen einer bloßen Vermögensverwaltung überschreite. Dies sei dann der Fall, wenn das Tätigwerden des Steuerpflichtigen nach Art und Umfang deutlich jenes Maß überschreite, das üblicherweise mit der Verwaltung…
…Unabhängigen Finanzsenat legte der Bw eine detaillierte Beschreibung seiner Tätigkeit bei A. vor. "Tätigkeitsbeschreibung Stellenbeschreibung: Key Account; Verantwortlich für die Forcierung und den Ausbau des Fondsgeschäftes im Bereich der Vermögensverwaltung; Verantwortung für Vertriebsprojekte in den Bundesländern Tirol, Niederösterreich/Wien, Steiermark und Oberösterreich Zielsetzung der Stelle …
…der Prüfer in einem am 18. Oktober 2004 an den Bw. gerichteten Vorhalt fest: Für die Richtigkeit einer Befreiungserklärung müssten die diesbezüglichen Kapitalanlagen zum Betriebsvermögen einer Körperschaft gehören. Soweit die Tätigkeit in Vermögensverwaltung bestehe, handle es sich um keinen Betrieb, sodass insoweit eine Befreiung von…
…für Dritte lediglich die Bank als Käufer oder Verkäufer erkennbar war. Nach der Verkehrsanschauung ist eine derartige Gestion noch nicht als gewerblich anzusehen und geht über das Maß einer Vermögensverwaltung nicht hinaus." Weiters wurde in der Begründung auf den Betriebsprüfungsbericht vom 8.9.1997, GBp…
…Folge hatten die osteuropäischen Geschäftspartner an diesen keine Zahlungen mehr geleistet, sodass es zu einem Totalverlust sowohl des hingegebenen Kapitals als auch der noch aushaftenden Provisionen gekommen war. Da bei der BP eine über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgehende Tätigkeit des Bw. nicht hervorgekommen war…
Rechtsfolgen. Es war deshalb spruchgemäß zu entscheiden. Graz, 29. Oktober 2004
…Weiters führe der VwGH in seinem Erkenntnis ausdrücklich aus, dass die Kurzfristigkeit von Bestandverträgen ohne Hinzutreten besonderer Umstände der privaten Vermögensverwaltung nicht abträglich sei. Nur in Verbindung mit erheblichen zusätzlichen Leistungen des Vermieters käme es zu einer gewerblichen Tätigkeit. In seiner abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 30…
…Bp-Bericht auf EStR 2000, Rz 5436, ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates verfehlt, weil sich diese Richtlinienstelle allgemein auf die Abgrenzung Gewerbebetrieb - Vermögensverwaltung bezieht und unberücksichtigt lässt, dass vorab zu prüfen ist, ob die Vermietung als land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit zu erfassen ist; vgl…